09.12.2023

AI Act: EU einigt sich auf Regulierung für künstliche Intelligenz

Nach 36 Stunden intensiver Verhandlungen erzielten EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten eine Einigung beim AI Act. Die technischen Details der ersten umfassenden Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU müssen aber noch geklärt werden.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögert.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konkrete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vergehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen, wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz, auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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CEO Martin Lublasser und CTO Stephan Perrer (c) Anywhere.Solar

Anywhere.Solar bietet Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze. Dabei setzen die beiden Salzburger Gründer Martin Lublasser und Stephan Perrer auf die Nutzung bereits versiegelter Flächen zur Solarstromgewinnung. So will das Startup einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Nur ein Jahr nach der Gründung expandierte das Startup bereits in die USA und nach Deutschland – brutkasten berichtete. Nun präsentiert Anywhere.Solar seine neueste Produktlinie: Voltwings Trucks & Busses.

Anywhere.Solar nutzt versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom

Das neueste Produkt von Anywhere.Solar bietet eine modular aufgebaute Überdachungslösung mit Photovoltaik, die speziell auf die Anforderungen großer Fahrzeuge wie LKWs und Busse zugeschnitten ist. Mit einer Einfahrtshöhe von viereinhalb Metern nutzt das Startup versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom und schützt gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. In Kombination mit Ladetechnik soll die Anlage es ermöglichen, zunehmend elektrifizierte Nutzfahrzeuge direkt vor Ort mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen.

Die erste Voltwings Trucks & Busses-Anlage wurde bereits im Oktober in Oberösterreich realisiert. Die 30 Meter lange Überdachung dient hier als Schutz für die Ladestationen von E-Bussen. Ein weiteres Projekt wurde im Salzburger Lungau umgesetzt. Hier gibt es die Möglichkeit, Privat-Fahrzeuge zu laden und vor Witterungen zu schützen.

Neues Voltwings-System fokussiert sich auf modularen Aufbau

Die Modelle von Anywhere.Solar sind als Baukastensystem konzipiert und lassen sich daher flexibel an unterschiedliche Parkplatzflächen anpassen. Besonders soll sich das Voltwings-System durch seinen modularen Aufbau auszeichnen. So soll es den typischen Planungsaufwand bei PV-Carports deutlich verringern und eine schnelle Montage ermöglichen, so CEO Lublasser. „Wir haben im Endeffekt ein optimiertes Serienprodukt entwickelt, dass in der Umsetzung so flexibel ist wie eine Individuallösung. Diese Flexibilität ist absolut neu im Bereich der Fahrzeugüberdachungen”, ergänzt CTO Perrer.

Zusätzlich soll das Voltwings-System auch die Kosten für Planung und Installation senken. Mit diesem neuen Produkt möchte Anywhere.Solar die Energiewende „einfach und effizient vorantreiben“.

Gründer wollen “Beitrag zur Energiewende” leisten

Neben der Einführung ihrer neuen Produktreihe verkündete das PV-Startup auch seinen Erfolg beim Gewinn-Jungunternehmer:in-Award, wo es den zweiten Platz erreichte. Perrer freut sich über die Auszeichnung: „Das ist eine sehr schöne Auszeichnung, die uns auch sehr stolz macht und aufzeigt, dass wir mit unserer Lösung auf dem richtigen Weg sind“.

Anywhere.Solar wurde Anfang 2022 von den Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet. Gemeinsam verfolge man die Vision einer Welt, “in der nachhaltige Energie nahtlos in die Lebensräume der Zukunft integriert“ wird, heißt es von den Gründern. Parkplätze und Verkehrsinfrastrukturen würden ein großes Potenzial haben, mit Photovoltaik-Lösungen einen “entscheidenden Beitrag zur Energiewende zu leisten”, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Auch für die Zukunft bleibt ihr Ziel klar: Anywhere.Solar will Solarenergie überall verfügbar machen.

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