09.12.2023

AI Act: EU einigt sich auf Regulierung für künstliche Intelligenz

Nach 36 Stunden intensiver Verhandlungen erzielten EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten eine Einigung beim AI Act. Die technischen Details der ersten umfassenden Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU müssen aber noch geklärt werden.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

„Deal“, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei „historisch“, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei „viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.“

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögert.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. „Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren“, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

„Foundation Models“ wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konkrete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit „Foundation Models“ ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die „Foundation Models“ hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die „systemische Risiken“ aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vergehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter „Praxis-Stresstest“ zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen, wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz, auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. „Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen“, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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Hugues Chopard (SIRIUS Space) und Guillaume Brault (Tumbleweed) auf der World Space Business Week 2026 in Paris

Neue Medikamente entwickeln, reinere Kristalle züchten, Materialien testen: In der Schwerelosigkeit verhält sich Materie anders als auf der Erde. Für Pharma- und Materialforschung führt der Weg ins All bisher fast immer über die Internationale Raumstation ISS, die nach aktuellen Plänen Ende 2030 außer Betrieb gehen soll. Nun wollen das Wiener Weltraum-Unternehmen Tumbleweed und der französische Raketenbauer Sirius Space Services einen weiteren Zugang schaffen.

Pods als Zugang zur Schwerelosigkeit

Das Wiener Startup setzt auf standardisierte „Pods“, mit denen Kund:innen Experimente im All durchführen können. Der Zugang zur Schwerelosigkeit sei dadurch laut Tumbleweed zehnmal günstiger und fünfmal schneller als auf dem herkömmlichen Weg. Dafür haben beide Unternehmen eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Ziel ist es zu prüfen, ob die Forschungsbehälter der Wiener auf den Raketen der Franzosen ins All transportiert werden können.

Der erste Schritt: Suborbitale Testflüge

Den Auftakt der Zusammenarbeit soll der erste Testflug des französischen Unternehmens, „Sirius S1B Ballistic“ (S1B), markieren. Er soll laut Tumbleweed zentrale Raketentechnologien erproben und dabei Schwerelosigkeit bieten. Deshalb wäre die Mitnahme von Forschungsexperimenten möglich. Die beiden Unternehmen prüfen aktuell die technischen Schnittstellen und Betriebsbedingungen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Auf Nachfrage verrät man gegenüber brutkasten, dass der Testflug S1B, auf dem die Pods mitfliegen könnten, innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden solle.

Langfristige Pläne: Der Weg in den Orbit

Langfristig zielt die Partnerschaft auf orbitale Missionen ab. Sobald das 2020 gegründete Unternehmen Sirius seine wiederverwendbaren Trägerraketen Sirius-1, Sirius-13 und Sirius-15 in Betrieb nimmt, soll evaluiert werden, wie die Tumbleweed-Pods damit in die Erdumlaufbahn gelangen können. Die Raketenfamilie soll laut Unternehmen Satelliten mit bis zu 1.100 Kilogramm in eine sonnensynchrone Umlaufbahn in 600 Kilometern Höhe bringen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Laut Medienberichten plant Sirius den Testflug S1B für 2027. Antoine Fourcade, CEO von Sirius Space Services, betont das Ziel, aus der ersten Gelegenheit auf der S1B konkrete Missionen zu machen und „die Grundlagen für künftige Startdienste auf unseren Orbital-Raketen“ zu legen.

Erfolgreiche erste Mission

Während die Kompatibilitätsprüfungen für den ersten Flug laufen, arbeitet das Team von Tumbleweed, das mittlerweile über 20 Mitarbeitende an den Standorten Wien und Delft umfasst, parallel bereits an „Oasis Beta“. Dies soll der rückkehrfähige Nachfolger der im Juli 2026 gestarteten Mission „Oasis Alpha“ werden, die vier Kundennutzlasten an Bord der SpaceX-Falcon-9-Rakete ins All brachte – brutkasten berichtete.

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