16.08.2017

Agro Innovation Lab: 265 Bewerber aus 61 Ländern

Der AgTech-Accelerator von Raiffeisen Ware (RWA) und BayWa stieß im zweiten Durchgang auf viel internationales Interesse. Zehn Startups kamen nun weiter in die Vorauswahl.
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(c) Agro Innovation Lab: Teilnehmer und Mentoren der Finalist Days 2017 des Agro Innovation Labs

“Heuer haben hundert Startups mehr als im Vorjahr ihre Ideen bei uns eingereicht. Das zeigt, dass im Agrarbereich viel Potential für Innovationen besteht“, sagt Reinhard Bauer, Geschäftsführer des Agro Innovation Lab (AIL). Das Joint Venture der Raiffeisen Ware Austria (RWA) und der BayWa hat inzwischen zehn Startups in die Vorauswahl des zweiten Durchgangs genommen. Am Ende kommen bis zu sechs davon in den fünfmonatigen AgTech-Accelerator, der im Herbst startet. Das internationale Interesse war groß: Es gab diesmal 265 Bewerber aus 61 Ländern. Im Vorjahr hatten sich 160 Startups aus 49 Ländern beworben. Aus diesen waren vier Unternehmen aus Italien, der Slowakei, Israel und Österreich gewählt worden.

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Viele Bewerber u.a. aus USA, Indien und Nigeria

Ideen und Konzepte gab es von den diesjährigen Bewerbern unter anderem in den Bereichen Agrar-Technologie, biologische Bewirtschaftung, agrarischer Rohstoffhandel und Lebensmittel-Trends. Besonders viele Bewerbungen hätte es aus den USA, Deutschland, Indien, Österreich, den Niederlanden, Italien, Serbien und Nigeria gegeben, heißt es von AIL . Zunächst wurden die eingereichten Konzepte bewertet und selektiert. Dann konnten bei den “Finalist Days” von 9. bis 12. Juli in München ausgewählte Bewerber ihre Ideen präsentieren. Dabei wurden die Top 10 Startups des Acceleration Programms 2017 nominiert. Diese durchlaufen momentan eine Onboarding-Phase, während der entschieden wird, wer es letztendlich ins Programm schafft. Dieses soll den Teilnehmern unter anderem Zugang zum internationalen Netzwerk von BayWa und RWA sowie Unterstützung bei der Weiterentwicklung der eingereichten Konzepte bieten.

Pansen-Sensor und Nano-Lehm

Die von den Top 10 Startups eingereichten Projekte beschäftigen sich mit sehr unterschiedlichen Agrarthemen. Angefangen von Technologien für die Nutztierhaltung über Maßnahmen zum gezielten Einsatz von Betriebsmitteln bis hin zu innovativen Agrar-Plattformen, war eine große Bandbreite vertreten. Ein Startup arbeitet etwa an der Integration von High-Tech-Kapseln in den Pansen von Kühen. Damit kann man beispielsweise Daten über die Gesundheit und die optimale Besamungszeit der Tiere erhalten. Weitere Projekte befassen sich mit der Erkennung von Insekten mittels Lasertechnologie und mit der Nutzbarmachung von unfruchtbarem, sandigem Boden durch Nano-Lehm.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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