11.05.2017

„Agrar-Startups haben es schwer bei der Investorensuche“

David Saad entwickelt das Programm für Europas ersten Corporate Accelerator im Agrar-Bereich. Im Interview mit dem Brutkasten spricht er über die größten Trends und Herausforderungen im AgTech-Bereich.
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Ein Problem am europäischen Agrarmarkt ist die Regulierung. Gerade internationale Startups haben Europa deshalb weit hinten in ihrer Prioritätenliste – Märkte wie Asien sind da viel attraktiver.

Welche großen Trends zeichnen sich derzeit im AgTech-Bereich ab?

(c) Screenshot Agro Innovation Lab

David Saad: Der große Trend war letztes Jahr definitiv Smart Farming, also Farm-Management-Systeme, und Konzepte, die den Landwirt dabei unterstützen, noch präziser zu arbeiten. Bewässerung war auch ein großer Trend – vor allem bei außereuropäischen Startups, weil Wasser eine wichtige und knappe Ressource ist. Ein dritter starker Trend ist Urban Farming, also die Nutzung von Dachflächen und anderen ungenutzten Flächen in Städten. Der Hintergrund ist, dass verfügbare Landwirtschaftsflächen immer rarer werden, weil die Städte sich immer mehr ausbreiten. Gleichzeitig steigt aber der Bedarf an Landwirtschafts-Produkten.

Und welche Bereiche sind von ihrem Unternehmen, der Raiffeisen Ware Austria (RWA), am stärksten nachgefragt?

Wir sind da sehr offen, weil Startups oft ja noch nicht wissen, in welchem Feld man ihre Technologie einsetzen könnte. Letztes Jahr haben wir uns für Startups aus dem Bereich Automatisierung und Bewässerung entschieden und ein österreichisches Startup aus dem Bereich Bio-Landwirtschaft – die kommen ursprünglich aus der Pharmabranche.

„Der große Trend im vergangenen Jahr war definitiv Smart Farming.“

Die RWA betreibt seit letztem Jahr das Agro Innovation Lab. Was genau passiert dort?

Wir sind zuständig für die Akquisition von Innovationen außerhalb des Unternehmens für die RWA. Der erste Schritt, den wir gewählt haben, ist Innovationen über Startups hereinzuholen. Wir haben Europas ersten Corporate Accelerator im AgTech-Bereich gegründet. Im Herbst 2016 haben wir den ersten Durchlauf gehabt. Wir bieten ein vier bis fünfmonatiges Programm, mit dem wir den Startups am Weg zum nächsten Level unter die Arme greifen. Wir stellen dabei unser Netzwerk, unser Knowhow und unsere Beratung zur Verfügung.

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Was ist ihre Rolle im Innovation Lab?

Ich bin verantwortlich für das Acceleration-Programm. Das Innovation Lab hat auch noch andere Aufgabengebiete, der Hauptteil ist aber das Acceleration-Programm. Wir machen Startups auf das Programm aufmerksam, entwickeln das Programm und wählen mit verschiedenen Gremien – intern und extern – die Teilnehmer aus. Innerhalb des Programms sind die Startups nicht wie bei einem Inkubator durchgehend bei uns im Büro. Die Startups die wir suchen und die uns brauchen können, sind in der Regel bereits „later stage“ – die können es sich nicht leisten, vier Monate nach Wien zu ziehen. Wir haben deshalb einzelne Anwesenheitswochen und geben dann Aufgaben mit, die sie in der jeweiligen Region bearbeiten können. Im letzten Jahr hatten wir 162 Bewerbungen aus 49 Ländern. Ins Programm aufgenommen haben wir dann vier Startups.

Sind Übernahmen ein Thema für die RWA?

Unser Ziel ist es nicht, Finanzinvestitionen aufzubauen. Im Einzelfall kann es aber zum Beispiel bei einer langen Kooperation zu einer Erhöhung der Anteile kommen, wenn das von beiden Seiten gewünscht ist. Wir schließen nicht komplett aus, ein Startup zu übernehmen. Aber Übernehmen sind auch nicht von vorne herein unser Ziel. Unser Ziel sind langfristige Kooperationen in Vertrieb, Forschung oder Feldversuchen.

+++Kommentar: Österreich vergibt im AgTech-Bereich gerade eine Chance+++

Wie stark ist die österreichische Agrar-Startup-Szene entwickelt?

Wir hatten letztes Jahr aus Zentral- und Ost-Europa 45 Bewerbungen und 19 davon waren aus Österreich. Wir erreichen nicht jedes Startup, aber ich habe schon den Eindruck, dass der Agrar-Bereich immer interessanter wird für Startups.

„Wenn man als europäisches Startup schnell skalieren will, ist es besser, von Europa wegzugehen.“

Woran glauben Sie liegt das?

Jetzt gerade ist Entrepreneurship ein wenig ein Trend. Dieser Generation ist auch Nachhaltigkeit wichtig, ihr ist wichtig, dass man mit wertvollen Ressourcen verantwortungsvoll umgeht. Und durch neue Technologien ergeben sich Möglichkeiten in genau diesen Bereichen.

Worin sehen Sie Herausforderungen für Agrar-Startups in Österreich?

Ein Problem am europäischen Agrarmarkt ist die Regulierung. Gerade internationale Startups haben Europa deshalb weit hinten in ihrer Prioritätenliste – Märkte wie Asien sind da viel attraktiver.Wenn man als europäisches Startup schnell skalieren will, ist es besser, von Europa wegzugehen. Ein grundsätzliches Problem von Agrar-Startups ist auch, dass es nicht so einfach ist Investoren zu finden, wie in anderen Bereichen. Das Problem beim Proof of Concept im Agrar-Bereich ist, speziell in der Bewässerung und Pflanzenzucht, dass man immer auf die Vegetationsperiode angewiesen ist. Die Zyklen, um zu beweisen, dass eine Idee aufgeht, sind einfach länger als in anderen Bereichen.

Ist das Risiko im Agrar-Bereich höher?

Ein IT-Startup programmiert etwas und kann es sofort herzeigen. Hinzu kommt, dass Landwirte mit sehr niedrigen Margen kämpfen und oft ein enges Vertrauensverhältnis zu Zulieferern haben. Landwirte können es sich oft nicht so gut leisten, viel herumzuexperimentieren. Es steht einfach zu viel am Spiel. Setzt ein Landwirt zum Beispiel auf ein Startup mit einer neuen Sprühtechnik für Dünger, muss das für einen repräsentativen Feldversuch ja auf eine große Fläche aufgebracht werden. Soetwas lässt sich einfach nicht schnell und ohne Risiko testen. Deshalb sind leider im Vorfeld auch höhere Investitionen notwendig und es braucht länger, um diese Investitionen wieder hereinzuholen.

HIER gehts zum Agro Innovation Lab

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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