01.12.2017

adverserve: Wiener Advertising-Firma mit Exit auf Raten an die Post

Der Wiener Digital Ad-Spezialist Adverserve hat 49 Prozent des Unternehmens an die Österreichische Post verkauft. Schrittweise soll der Exit nun komplettiert werden. Wir haben mit Co-Founder und Co-Geschäftsführer Thomas Zant über die Gründe dafür gesprochen.
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(c) W. Streitfelder/Post AG

Genau 49 Prozent hat das auf Digital advertising spezialisierte Wiener Unternehmen adverserve an die Österreichische Post verkauft. Das wurde Ende Oktober bekanntgegeben. Zur bezahlten Summe gab es keinen Kommentar. Es ist ein nicht unüblicher Beteiligungsumfang, der eigentlich nahelegt, dass die 2001 gegründete Firma ein großes Maß an Eigenständigkeit behalten will. Eigentlich, denn bei den 49 Prozent soll es nicht bleiben. „In einem Prozess über mehrere Jahre werden wir letztendlich den Exit komplettieren“, erklärt adverserve-Co-Founder und Geschäftsführer Thomas Zant.

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„Schnellboot“ soll nicht behindert werden

Dass dieser Modus gewählt wurde, habe mehrere Gründe, erzählt Zant. So ginge es auch darum, die Entwicklung der Firma nicht zu behindern. Man befinde sich von der Unternehmensstruktur im Gegensatz zu einem Konzern wie der Post „am anderen Ende des Spektrums“. „Wir haben zwar 50 Mitarbeiter, laufen aber noch immer nach dem Modell ‚Schnellboot‘. Das hoffe ich zumindest“, sagt Zant. Man arbeite in vielen kleinen Teams in mehreren Ländern.

Post-Manager in die Geschäftsführung

Zudem wollte man mit dem „Exit auf Raten“ für alle Anteilseigner eine zufriedenstellende Lösung finden. „Es sind von allen Besitzern Anteile gekauft worden. Der einzige, der fast alle Shares verkauft hat ist unser Co-Gründer Boris Schärf. Der will sich nun anderen Dingen widmen.“ Mit der Neuorientierung von Schärf und dem Post-Deal kommt auch ein entscheidender Wechsel in der Geschäftsführung. Neben Zant und CTO Richard Ofenböck, kommt mit Michael Jiresch ein Post-Manager ins Führungsteam von adverserve. „Ich kenne Michael schon länger. Er ist die perfekte Ergänzung für uns, wenn es jetzt um Integration und Synergie-Projekte geht“, sagt Zant.

„Das es ein Exit wird, hat sich erst im Laufe der Zeit ergeben“

Von i5invest „komplett durch den Prozess geführt“

Dass es perfekt zusammenpasse gelte überhaupt für den gesamten Deal mit der Post. „Wir haben schon eine Zeit lang einen strategischen Partner gesucht. Wir haben in ganz Europa Gespräche geführt“. Auch mithilfe von i5invest, die bei den Verhandlungen eine wichtige Rolle spielte, hätte man letztendlich die beste Lösung gefunden. „Das es ein Exit wird, hat sich erst im Laufe der Zeit ergeben“, sagt Zant. „Für uns und die Gründer war es wichtig, einen Partner für adverserve zu finden, mit dem wirklich langfristig das beste für die Firma herauskommt“, erklärt dazu Johannes Raidl von i5invest im Gespräch mit dem Brutkasten. Auch er war bei den Verhandlungen dabei. Die Wiener Investment-Gesellschaft hat inzwischen ihr Hauptgeschäft im Beratungsbereich. „i5invest hat uns eigentlich komplett durch den Prozess geführt. Sie haben es verstanden, unsere Sprache zu sprechen“, sagt Zant.

Gute Geschäftsverhältnisse der Post zu adverserve-Kunden

Doch was macht die Post zu so einem guten Partner für adverserve? „Ein Grund ist, dass sie zu fast allen unseren großen Kunden (Anm. u.a. 3, die Kronen-Zeitung, Ikea, sky) gute Geschäftsverhältnisse unterhalten und zu keinem in Konkurrenz stehen“, erklärt Zant. Dadurch könne man einerseits an den bestehenden Projekten weiterarbeiten. Andererseits könne man nun aber das nächste Level erreichen und den Rollout in Europa vorantreiben. adverserve hatte bereits in der Vergangenheit einige gemeinsame Projekte mit der Post. Deren digitale Werbe-Produkte, die neben Flugblättern und dergleichen immer stärker werden, sollen nun vorankommen. Zugleich will adverserve sich nun mit seinem Kerngeschäft im gesamten DACH-Raum etablieren. „Wir profitieren davon, dass die Medien nach wie vor immer digitaler werden“, sagt Zant.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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