13.03.2024

acodemy: Serie von Wiener Coding-Lern-Scaleup in einem Viertel aller Volksschulen

Über eine Kooperation mit A1 gehört die interaktive Videoserie "cody21" von acodemy mittlerweile in vielen Volksschulen zum Unterricht.
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Das Moderator:innen-Paar bei
Das Moderator:innen-Paar bei "cody21" | (c) acodemy

2016 gegründet haben Anna Relle und Elisabeth Weißenböck mit acodemy die im deutschsprachigen Raum führende Programmierschule für Kinder und Jugendliche aufgebaut (Anm. Weißenböck hat das Unternehmen laut LinkedIn-Profil mit Ende des Vorjahres verlassen und laut Firmenbuchdaten im Februar dieses Jahres ihre Anteile an Relle übertragen). Das Scaleup arbeitet mit Kindern zwischen fünf und 17 Jahren, die spielerisch die Grundlagen des Programmierens erlernen und selbst Computerspiele und Apps programmieren. Im Laufe der Zeit konnte es viele Preise gewinnen, 2022 etwa den EY Scaleup-Award.

„cody21“ in mehr als einem Viertel aller Volksschulen

Über eine Kooperation mit A1 ist acodemy mit seiner interaktiven Videoserie „cody21“ auch seit 2022 im A1 digital.campus für Volksschulklassen vertreten. Wie A1 und das Scaleup nun verkündeten, wird das Angebot bereits von mehr als einem Viertel aller Volksschulen wahrgenommen. „Die schnelle Verbreitung in Österreichs Volksschulen zeigt auch, wie wichtig cody21 für die Kinder und zugleich leicht einsetzbar für die Pädagog:innen ist“, kommentiert Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group.

acodemy-Gründerin Relle: „Einfach verwendbare Unterstützung für Digitale Bildung“

„cody21“ soll digitale Bildung spielerisch und ohne Vorkenntnisse in den Unterricht integrieren. Ein Moderator:innenpaar und die animierte Roboterfamilie Cody erklären in der Serie Grundthemen der IT, stellen den Kindern Aufgaben und lösen diese auf, ohne dass die Schüler:innen dabei einen Computer benötigen.

„Digitale Kompetenzen, Informatik-Kenntnisse und Medien-Know-How gehören zu den wichtigsten Fähigkeiten, die Kinder haben sollten, um gut auf die Zukunft vorbereitet zu sein“, meint acodemy-Gründerin Relle. „Mit der cody21 Videoserie bekommen die Volksschulen eine umfassende und sehr einfach verwendbare Unterstützung für Digitale Bildung. Die Kinder lernen informatisches Basis Know-How und Mediensicherheit, und die Pädagog:innen bekommen ein sehr einfaches Werkzeug in die Hand.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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