23.03.2023

Accenture trennt sich weltweit von 19.000 Mitarbeiter:innen

Der irisch-amerikanische Technologie-Beratungs-Riese Accenture will durch die Kündigungen in den kommenden Monaten Einsparungen erzielen.
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(c) Adobe Stock - and.one

Der globale Technologie-Beratungskonzern Accenture mit Sitz in der irischen Hauptstadt Dublin machte im Geschäftsjahr 2022 weltweit 61,6 Milliarden US-Dollar Umsatz. Auch in diesem Geschäftsjahr soll der Umsatz laut Prognosen des Unternehmens, die in einem Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC veröffentlicht wurden, weiter wachsen. Allerdings nicht so stark, wie zuvor prognostiziert: Statt acht bis elf Prozent Umsatzwachstum erwartet der Beratungsriese nur mehr acht bis zehn Prozent. Diese Korrektur nimmt der Konzern zum Anlass, weltweit 19.000 Stellen zu streichen – etwa 2,6 Prozent der insgesamt 738.000 Beschäftigten. Ob auch Accenture Österreich von der Maßnahme betroffen ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.

„Nutzen unfreiwillige Kündigungen, um unser Angebot im Einklang mit der veränderten Kundennachfrage zu halten“

Die Kündigungen sollen im Laufe der kommenden 18 Monate erfolgen. Mehr als die Hälfte der gestrichenen Stellen seien solche im Back-Office, die nicht direkt Umsätze generieren, heißt es vom Unternehmen. Zudem wird im Bericht an die SEC die Strategie genauer erläutert: „Wir prüfen die freiwillige Fluktuation, passen das Niveau der Neueinstellungen an und nutzen unfreiwillige Kündigungen als Mittel, um unser Angebot an Skills und Ressourcen im Einklang mit der veränderten Kundennachfrage zu halten“. Im vorangegangenen Geschäftsjahr stellte Accenture noch 38.000 Personen neu ein.

„Bedingungen haben das Tempo und das Niveau der Kundenausgaben verlangsamt“

Nun argumentiert das Unternehmen mit der ökonomischen Situation: „Unsere Geschäftsergebnisse werden von den wirtschaftlichen Bedingungen beeinflusst, einschließlich der makroökonomischen Bedingungen, dem allgemeinen Inflationsumfeld und dem Vertrauen der Unternehmen“. Auf vielen Märkten der Welt herrsche nach wie vor eine erhebliche wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheit, die sich bereits auf das Geschäft ausgewirkt habe und weiterhin auswirken könne, insbesondere im Hinblick auf die Lohninflation und die Volatilität der Wechselkurse. „In einigen Fällen haben diese Bedingungen das Tempo und das Niveau der Kundenausgaben verlangsamt“, heißt es von Accenture.

Accenture in Österreich gut positioniert

Der Beratungsriese hat in Österreich zahlreiche große Kunden, etwa den Versicherer Uniqa und das Industrieunternehmen Miba. Accenture setzt auch viele öffentliche Aufträge, teilweise in Kooperation mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ), technisch um. Während der Corona-Pandemie baute man etwa für das Bildungsministerium das Portal „Digitale Schule“. Besonders viel Aufmerksamkeit erregte auch die Stopp Corona-App des Roten Kreuzes zu Beginn der Covid-Pandemie. An der technischen Umsetzung des zur PR-Katastrophe geratenen Projekt Kaufhaus Österreich von Wirtschaftministerium und Wirtschaftskammer war das Unternehmen laut Medienberichten ebenfalls beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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