16.06.2017

Accelerator-Programme: Schnelles Wachstum für Startups

Ein Startup in kurzer Zeit zu möglichst viel Wachstum führen – das ist die Aufgabe von Accelerator-Programmen. Doch der Erfolg ist von vielen Komponenten abhängig.
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(c) fotolia.com - Olivier Le Moal

„Zeit ist Geld“ – dieses bekannte Sprichwort geht auf Benjamin Franklin zurück. Er prägte den Satz 1748 in seinem Buch „Ratschläge für junge Kaufleute“. So sehr sich die Zeiten inzwischen geändert haben – der Spruch ist, gerade für junge Unternehmer, hochaktuell. Denn Startups stehen immer vor der gleichen Herausforderung: Das Geschäft muss schnell anlaufen, der Break-Even-Point muss bald nach der Gründung erreicht sein. Bleibt man nicht im Zeitplan, geht das Geld aus und man scheitert. Gelingt es hingegen, schneller zu sein als kalkuliert, hat man Reserven für weitere Investitionen übrig.

+++ Unterschiede zwischen Accelerator und Inkubator – Was Startups wissen sollten +++

Mehr Ablenkung als Beschleunigung?

Genau um diese Beschleunigung, das Übertreffen des Zeitplans, geht es bei Accelerators (engl.: Beschleuniger). In kurzer Zeit soll bei Startups möglichst viel Wachstum kreiert werden. Doch nicht jedes Beschleunigungsprogramm hält, was es verspricht. „Viele Accelerators tragen mehr zur Ablenkung als zur Beschleunigung bei“, sagt Martin Bittner. Der Mann weiß, wovon er spricht: Mit seinem Startup acccoi
(Acceleration & Coinnovation) berät er Konzerne und Initiativen beim Aufbau von Accelerator-Programmen und betreibt daneben mit dem „Scaleway Accelerator“ ein eigenes Programm für Later-Stage-Startups. Gelernt hat der Serial Entrepreneur das bei Cisco, wo er in drei Jahren mit seinem Team zwei erfolgreiche Corporate Accelerators aufbaute. Nun betreibt er mit acccoi, wie er es nennt, einen „Accelerator
für Accelerators“.

Die ganze Organisation mitnehmen

„Ein gutes Accelerator-Programm hat eine klare Matrix“, sagt er. Es müssten konkrete Ziele verfolgt werden. Das Motto „Schauen wir
einmal, was dabei rauskommt“ führe zu nichts. Mit seiner Firma betreut Bittner mehrere Corporate Accelerators. Dort sei es wichtig, dass die Startups wirklich in das Businessmodell der Corporates passen. Man müsse die ganze Organisation mitnehmen können, sagt Bittner. Für ihn sei es auch essenziell, bereits vorab festzulegen, wie der Konzern mit dem Startup kooperieren will. Dabei gebe es fünf Möglichkeiten: Die beiden Firmen können voneinander lernen und lose verbunden bleiben; das Corporate kann Kunde des Startups werden; es kann die Technologie des Startups über eine Lizenz integrieren; es kann über ein Co-Investment Anteile des Startups erwerben; oder es kann das Startup übernehmen und komplett integrieren. „Wenn wir mit einem Corporate arbeiten, fordern wir diese Entscheidung schon sehr früh ein. Die sind es nicht gewohnt, dass man sie so festnagelt, aber es führt zum Erfolg“, erzählt Bittner.

Der richtige Zeitpunkt

Auch für Startups gilt es, den Gang in einen Accelerator gut vorzuplanen. Rudolf Ball, Founder des Kärntner Smart-City-Startups Symvaro warnt davor, zu früh an einem Programm teilzunehmen: „Das Produkt sollte bereits am Markt, Kunden bereits vorhanden sein“, sagt er. Zunächst hatte er ein Accelerator-Programm für sein Startup nicht in Erwägung gezogen: „Ich dachte mir: Wir sind auf einem guten Weg, wir wachsen schnell. Was sollten diese Leute uns beibringen können?“ Doch dann konnte ein Programm aus Ljubljana, das an ihn herangetreten war, Ball überzeugen. Und er bereute es nicht: „Tatsächlich hat der Accelerator unser Wachstum schnell enorm beschleunigt.“ Verantwortlich dafür sei das umfassende Mentorennetzwerk gewesen. Zugleich fand er über das Programm neue Business Angels, die insgesamt 300.000 Euro in Symvaro investierten.

„Wenn ich höre, dass ein Startup zugleich in zwei Accelerators ist, mache ich mir Sorgen.“

Nichts für Early-Stage-Startups

Auch Bittner ist überzeugt, dass das Startup den richtigen Zeitpunkt wählen muss: „Die Gründer brauchen die nötigen zeitlichen Ressourcen. Die Finanzierung muss vorab für die Dauer des Programms gesichert sein, denn die Investorensuche geht sich neben diesem
Prozess nicht aus“, sagt er. „Wenn ich höre, dass ein Startup zugleich in zwei Accelerators ist, mache ich mir Sorgen.“ Was die Phase des Unternehmens angeht, in der die Teilnahme an einem Programm sinnvoll ist, stimmt er mit Ball überein: Early-Stage-Startups hätten oft noch ganz grundsätzliche Dinge zu lernen und wären daher mit anderen Modellen als einem Accelerator-Programm besser beraten.

+++ Tipp von Acccoi für digitale Zukunft: Co-Innovation statt Corporate Innovation +++

Fünf zahlende Kunden und Finanzierung für die nächsten 22 Wochen

Mit dem Scaleway Accelerator, einem eigenen Programm, das er mit acccoi auf die Beine gestellt hat, spricht Bittner ausschließlich Later-Stage-Startups aus dem IT-Bereich mit einem B2B-Modell an. „Wir wollen Firmen, die skalieren können, ein Businessmodell haben und das auch exekutieren können“, sagt er. Die Startups müssten fünf zahlende Kunden vorweisen und die Finanzierung für 22 Wochen, die das Programm dauert, gesichert sein. Dafür hat der Scaleway Accelerator auch einiges zu bieten: Der Fokus des Programms liegt auf dem Sales-Bereich – dort haben Bittner und sein Team langjährige Erfahrung und ein umfassendes Netzwerk. In den ersten sechs Wochen des Programms wird gemeinsam mit einem persönlichen Sales-Consultant eine Strategie erarbeitet. In den folgenden 16 Wochen geht es dann auf intensive Kundenakquise im Netzwerk.

Contra Anteile: „Ringkampf mit bestehenden Investoren“

Startup-Anteile will Bittner dafür nicht haben. „Wenn man bei einem Later-Stage-Startup Anteile nimmt, gerät man in einen Sumo-Ringkampf mit bestehenden Investoren“, sagt er. Genauso ablehnend steht er einem Work-for-Equity-Deal von Early-Stage-Accelerators gegenüber: „Am Beginn Anteile zu nehmen verkompliziert alles extrem.“ Denn statistisch gesehen würden 80 Prozent der Startups scheitern und man müsse diese Beteiligungen dann alle verwalten. Besonders drastisch drückt er es in Bezug auf konzerneigene
Programme aus: „Ein Corporate Accelerator ist keine Bank. Er hat nicht die Aufgabe, über Anteile reich zu werden.“ Die Entscheidung über eine Investition müsse später getroffen werden.

Pro Anteile: „keine homöopathischen Beträge“

Ganz anders handhabt es Serial Founder Martin Pansy (unter anderem sms.at, Nuki) mit seinem Grazer Accelerator Up to Eleven: „Die Startups, die wir aufnehmen, finanzieren wir nicht mit homöopathischen Beträgen“, sagt er. Up to Eleven beteilige sich prinzipiell mit 30 Prozent oder mehr. Ziel sei es, das Startup ein ganzes Jahr finanzieren zu können und in dieser Zeit rasches Wachstum zu erzielen. Dazu ergänzt er die Startups, die aus dem Mobile-Bereich kommen müssen, mit Experten aus seinem breit aufgestellten Team: „In Österreich gibt es häufig Teams, die aus drei ausgezeichneten Technikern bestehen, wo aber niemand Sales oder Marketing beherrscht. Umgekehrt gibt es Leute, die haben eine gute Idee und das wirtschaftliche Knowhow, ihnen fehlt aber die technische Kompetenz“, erklärt Pansy sein Konzept.

Fazit: Es will gut überlegt sein

So unterschiedlich die Erfolgsrezepte der verschiedenen Accelerators auch sein mögen: Für Startups lässt sich die Option, an so einem Programm teilzunehmen, letztendlich auf eine einfache Formel hinunterbrechen: Es will gut überlegt und geplant sein. Denn der Nutzen ergibt sich nur dann, wenn man die Ressourcen hat, das im Accelerator Gebotene auch wirklich zu verwerten. Dazu muss man vorbereitet sein und das Programm auswählen, bei dem man für die eingesetzte Zeit am meisten bekommt. Denn am Ende bewahrheitet sich wieder die alte Weisheit: „Zeit ist Geld.“

+++ Interview mit Martin Pansy: 100 Prozent sind nicht genug +++

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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