20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte “Behaltefrist” zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Richard Eibl, Thaddäus Leutzendorff und Julius Richter (c) Padronus, fairesLeben

“Unser Ziel ist es, Menschen ihrer Rechte bewusst zu machen und diese auch fair durchzusetzen”, schreibt CEO und Gründer Thaddäus Leutzendorff. Nach diesem Claim operiert das Wiener LegalTech fairesLeben seit seiner Gründung im Juni 2020.

Die heimischen Gesetze ermöglichen es viel häufiger, sich verlorenes oder zu viel bezahltes Geld zurückzuholen, als man meinen würde. Das Startup fairesLeben will seinen Kund:innen genau dabei helfen – berichtete brutkasten schon im Februar 2022. Schon damals wurde das Startup in einer Finanzierungsrunde mit sieben Millionen Euro bewertet.

Die “fairenSpinoffs” des Startups

In einem brutkasten Gastbeitrag schrieb CEO Leutzendorff bereits über das Thema Sexismus im Netz – und wie die Anlaufstelle “fairesNetz” des Startups Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare zu melden. Über die Plattform fairesLeben können sich Kund:innen außerdem Verluste aus illegalen Online-Casinos zurückholen (“fairesSpiel”). Weitere Zweigstellen des LegalTechs sind “faireMiete” zur Senkung von Altbaumieten, “fairesRecht” als Schnittstelle zwischen Mandant:innen und Anwält:innen, sowie “faireDaten”, “faires Gaming” und “fairesTrading”.

Das LegalTech tritt in seinen Fachbereichen als Prozessfinanzierer auf: Die fairesLeben ABC GmbH finanziert und fördert Kund:innnen bei der Geltendmachung ihrer rechtlichen Ansprüche gegen Gegenparteien. Die Unterstützung bei der Durchsetzung der diesbezüglichen Rechte soll Kund:innen bei einer Liquiditätsbeschaffung helfen.

Fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren

Nun kommuniziert das Startup seine fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren: Im Mittepunkt stand dieses Mal die fairesNetz GmbH – eines der oben genannten Spinoffs des Unternehmens. Das Investment, ein sechsstelliger Betrag, wurde von den langjährigen Kooperationspartnern Richard Eibl und Julius Richter, den Gründern von Mietheld und Padronus, getätigt, heißt es in einer Aussendung.

Der Schritt von langjährigen Kooperationspartnern zu Investoren sei “ein bedeutender”: “Das Fachwissen und das umfangreiche Netzwerk der beiden Investoren, die als erfahrene Prozessfinanzierer seit zehn Jahren in der Branche tätig sind, bieten für fairesNetz einen unschätzbaren Wert”, so der CEO.

“Beleidigungen und Bedrohungen im Internet nehmen drastisch zu”, erklärt Leutzendorff und meint weiter: “Wir haben über die vergangenen 18 Monate hart an einer Lösung gearbeitet, um Betroffene zu schützen und Täter:innen auszuforschen und zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei profitieren wir von den neuen legistischen Mitteln, die der europäische und österreichische Gesetzgeber geschaffen haben, um gegen Hass im Netz rechtlich vorzugehen.”

So funktioniert “fairesNetz”

Das Herzstück des Unternehmens sei eine selbst entwickelte Software, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Inhalte auf Social-Media-Profilen von Kund:innen prüft. Bei der Identifizierung schädlicher Inhalte werden die Täter:innen ausgeforscht und rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Software von “fairesNetz” sei erst seit drei Monaten live, heißt es vom Startup. Trotz der relativ kurzen Laufzeit vertritt das Unternehmen bereits Kund:innen in Deutschland und Österreich. Täglich sollen um die 2.000 Inhalte geprüft werden, heißt es.

“Das Zeitalter von Künstlicher Intelligenz macht es uns überhaupt erst möglich, die Massen an Hassnachrichten und Hasskommentaren effizient und zielgerichtet zu verarbeiten”, so Thaddäus Leutzendorff.

Bis zu Strafanzeigen und Schadenersätzen

Konkret können Betroffene der Anlaufstelle “fairesNetz” anhand von Fragen eine Meldung übermitteln. FairesNetz überprüft das übermittelte Posting auf Inhalt, Gewichtung und Umsetzbarkeit. Über kooperierende Rechtsanwälte wird der Postende abgemahnt, wobei es bei schweren Drohungen zu Strafanzeigen der Schadenersatzzahlungen kommen kann. 

Für Kund:innen entsteht laut Startup kein Aufwand, das Startup selbst kümmert sich mit seinen Partnern um den Prozess. Auch Kostenrisiken sind ausgeschlossen – Hilfe erhalten Hilfesuchende in Österreich und Deutschland kostenlos und digital, heißt es. 

“Wenn du also Hass-Nachrichten bekommst, kannst du diese ganz einfach und mit wenig Aufwand an uns weiterleiten und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und die Kosten des weiteren Vorgehens. Dabei fallen für dich also keine Ausgaben an”, erklärt das Startup seinen Prozess auf seiner Website.

Investment soll Marketing und Vertrieb pushen

Mit dem neuen Investment soll vor allem das Marketing und der Vertrieb von “fairesNetz” vorangetrieben werden, um den Kundenstamm zu vergrößern. Indes wolle man eine eigene künstliche Intelligenz trainieren, die auf den Use-Case der Identifizierung von Hass im Netz spezialisiert ist.

Unterstützt werden sollen Persönlichkeiten, “die sich öffentlich präsentieren”, “egal ob Sportler:innen, Influencer:innen oder Politiker:innen”, sagt Leutzendorff. Die Liste all jener, “die täglich Hass erleben müssen, ist leider endlos”, meint der CEO. Das Investment soll den “Kampf gegen Hass im Netz fortsetzen”, und die Dienste von “fairesNetz” weiter aufbauen.

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