20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
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„Serwas verbindet zwei Märkte, die in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen werden: Rechenleistung und nachhaltige Energieversorgung“, sagt Markus Kainz, Gründer und CEO von Gateway Ventures. Die auf Investoren-Pooling basierte Beteiligungsgesellschaft übernahm nun den Lead in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde für das Innsbrucker Startup Serwas Technologies, über das brutkasten bereits berichtete.

Server-Heizung für Schwimmbäder, Hotels und Co

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die dabei entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Server sollen künftig nicht nur rechnen, sondern gleichzeitig Gebäude beheizen“, erläutert Serwas Co-Founder Timo Berkmann. Das Startup fokussiert dabei auf Gebäude mit konstant hohem Wärmebedarf, etwa Schwimmbäder, Hotels, Pflegeeinrichtungen und größere Wohnanlagen. Serwas hat die dafür genutzte Kühltechnologie selbst entwickelt. Das Unternehmen betreibt die Server selbst und übernimmt die Integration in die bestehende Wärmeinfrastruktur der Gebäude. Die Rechenleistung wird an Unternehmen verkauft.

300.000 Euro im ersten Closing – zweites soll schon im Oktober folgen

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde über insgesamt 300.000 Euro stiegen neben Gateway Ventures Business Angels aus dem „Pioneers Club“ und das MCI Innsbruck ein. Schon im Oktober soll ein Second Closing erfolgen und die Pre-Seed-Runde damit erweitert werden. „Besonders überzeugt uns der dezentrale Ansatz, weil neue Rechenkapazitäten dort aufgebaut werden können, wo die entstehende Wärme unmittelbar genutzt wird“, kommentiert Gateway-CEO Kainz.

Erster Standort in Innsbrucker Hallenbad

Bislang betreibt Serwas einen Standort in einem Innsbrucker Hallenbad. „Mit dem neuen Kapital wollen wir unseren ersten Standort weiter ausbauen und das Konzept auf weitere Gebäude übertragen“, sagt Serwas-Co-Founder Berkmann. Geplant ist laut Startup eine „schrittweise Skalierung“. Zuträglich sein soll dabei natürlich der massiv erhöhte Bedarf an Server-Zentren durch den KI-Boom. Die Nutzung bestehender Gebäude mit geeigneten Strom-Anschlüssen soll gleichzeitig eine Alternative in den Debatten rund um den Neubau großer Serverzentren sein.

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