20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Rund zwei Millionen Pakete versendete Niceshops 2025 aus dem Logistikzentrum im südoststeirischen Saaz. Diese gingen in 80 Länder bei einer Exportquote von 88 Prozent. Es war das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr des E-Commerce-Scaleups, wie brutkasten berichtete. An dessen Ende standen 169 Millionen Euro Umsatz und ein EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von acht Millionen Euro zu Buche. Und das, obwohl man sich erst 2024 auch mit Hilfe eines Stellenabbaus (brutkasten berichtete) aus einer Krise gekämpft hatte.

Ausbau direkt am steirischen Heimatstandort

Mit dem starken Aufschwung sei man auch bei den Lagerkapazitäten an die Grenzen gekommen, heißt es nun vom Unternehmen, das etwa 30 spezialisierte Onlineshops betreibt: „Zuletzt mussten zusätzliche externe Flächen angemietet werden.“ Deswegen soll nun erweitert werden – und zwar direkt am Heimatstandort Saaz, der rund eine Dreiviertelstunde von der steirischen Hauptstadt Graz entfernt ist.

Dort kaufte man nun ein 23.000 m² großes Grundstück zu, wie das Unternehmen verkündet. „Die Erweiterung schafft die Grundlage, Logistikprozesse wieder zentral zu bündeln, Transportwege zu verkürzen und die gesamte Wertschöpfung in der Region zu halten“, heißt es dazu in einer Aussendung.

Schrittweise Automatisierung in kommenden Jahren

Die Ausbaupläne von Niceshops betreffen aber nicht nur die Logistik. Dieses Jahr sollen insgesamt 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden – aktuell beschäftigt man etwa 400 Mitarbeiter:innen an den Standorten Saaz, Graz und Wien. Gleichzeitig will man in den kommenden Jahren schrittweise Automatisierungs- und Robotiklösungen einführen. „Ziel ist nicht die Vollautomatisierung des Lagers, sondern der gezielte Einsatz in speziellen Segmenten, um die Mitarbeiter:innen bei standardisierten Prozessen zu entlasten und die Effizienz weiter zu steigern“, heißt es dazu vom Unternehmen.

Künftig liege der Fokus auf dem weiteren Ausbau der E-Commerce-Plattform sowie der Skalierung von Logistik- und Technologiedienstleistungen für Partnerunternehmen. Zudem setze man weiterhin auf Nachhaltigkeit, etwa mit 100
Prozent Ökostrom, „nahezu“ plastikfreiem Versand und einer im Branchenvergleich sehr niedrigen Retourenquote von rund drei Prozent.

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