20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte “Behaltefrist” zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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(c) martin pacher | brutkasten

Unter dem Motto “Navigating the Unknown“ bot das Future Forward-Event am vergangenen Donnerstag im Wiener weXelerate auch in diesem Jahr wieder eine Plattform für den Austausch zwischen Startups, Branchenführern und Tech-Visionären. Im Fokus stand Japan als Gastland. Das Land ist nicht nur globaler Innovationstreiber, sondern im nächsten Jahr auch Austragungsort der EXPO 2025.

Japan als Innovationsland

Die enge Verbindung zwischen Japan und Österreich sowie die Bedeutung der bilateralen Zusammenarbeit für die Zukunft hob auch der japanische Botschafter in Österreich Ryuta Mizuuchi hervor, der zu Beginn der Veranstaltung eine Keynote über die engen Handelsbeziehungen beider Länder hielt. Ein herausragendes Beispiel sei die Präsenz des japanischen Pharmariesen Takeda, der in Österreich eine seiner größten Forschungs- und Produktionszentralen betreibt.

Zudem betonte er die Arbeit des Global Incubator Networks Austria, das über das GO AUSTRIA-Programm Startups aus asiatischen Zielregionen nach Österreich bringt – darunter auch japanische Startups. “Startups aus Japan wie Spiral, die Drohnen- und KI-Technologien entwickeln, stehen exemplarisch für den Erfolg unserer Zusammenarbeit”, so der Botschafter.

Das japanische Technologieunternehmen Spiral Inc. ist ein weltweit führender Anbieter von automatisierten Indoor-Drohnenlösungen. 2024 gründete das Unternehmen in Österreich eine FlexCo und wurde bei der Ansiedelung vom Global Incubator Network Austria (GIN) unterstützt (brutkasten berichtete). Die Ansiedelung erfolgte über das GO AUSTRIA PLUS-Programm, das auch das japanische KI-Startup Godot nutzte und bereits 2023 einen Standort in Wien errichtete.

Ryuto Mizuuchi beim Future Forward-Event | (c) martin pacher | brutkasten

Werner Müller, FFG-Programmleiter des Global Incubator Network Austria (GIN), erklärt: „Japan ist eine strategische Zielregion für unser Netzwerk. Seit 2016 haben wir 40 Startups aus Japan über das GO AUSTRIA-Programm nach Österreich geholt.” Die Zusammenarbeit mit Japan, so Müller, profitiere von der starken Innovationskultur beider Länder. Während in Österreich KMUs und Forschungseinrichtungen maßgeblich Innovationen vorantreiben, dominieren in Japan große Konzerne.

Werner Müller | (c) martin pacher

Unter anderem werden über das GO ASIA-Programm des Global Incubator Network Austria (GIN) auch österreichische Startups nach Japan geholt. Müller hob zudem die Chancen der EXPO 2025 hervor: “Die EXPO bietet eine großartige Plattform, um österreichische Innovationen einem internationalen Publikum zu präsentieren. Geplant sind Delegationsreisen, Hackathons und Präsentationen im österreichischen Pavillon in Osaka.”

Sechs Startups auf der Bühne

Ein weiteres Highlight im Rahmen des Future Forward-Events und der Eventpartnerschaft mit dem Global Incubator Network Austria (GIN) war die Beteiligung von Startups aus ganz Asien. Sechs asiatische Startups aus dem aktuellen Durchgang von GO AUSTRIA präsentierten ihre Technologien auf der Bühne, darunter auch Alexis Huang vom taiwanesischen Startup Allxon. Das Unternehmen bietet eine Lösung für Remote Device Management, die insbesondere auf KI-gestützte Geräte zugeschnitten ist. Alexis erklärt: „Unser Ziel ist es, Geräte immer verfügbar zu machen, was der Name Allxon – ‚Always On‘ – widerspiegelt.”

Alexis Huang | (c) martin pacher / brutksaten

Die Teilnahme am GO AUSTRIA-Programm war für Allxon ein entscheidender Schritt, um den europäischen Markt zu erschließen. Alexis betont: „Wir haben bereits viele Nutzer in Westeuropa, aber wir möchten unsere Marktpräsenz in Mittel- und Osteuropa ausbauen. Österreich ist dafür ein idealer Ausgangspunkt – geografisch zentral gelegen, mit hervorragenden Flugverbindungen und einer aufgeschlossenen Kultur.”

Die Rolle der Mentoren

Ein wichtiger Erfolgsfaktor des GIN-Programms sind erfahrene Mentoren wie Jasper Ettema, der Startups bei ihrem Markteintritt in Österreich unterstützt. Ettema erläutert seine Motivation das Programm zu unterstützen.: “Das GO AUSTRIA-Programm ist eine großartige Initiative, weil es gezielt die Stärken einzelner Länder berücksichtigt und Startups die Möglichkeit bietet, auf diese zuzugreifen. Meine Aufgabe ist es, Startups dabei zu helfen, ihr Potenzial in Österreich und darüber hinaus voll auszuschöpfen.”

Jasper Ettem | (c) martin pacher | brutkaten

Ettema spricht auch über die besondere Dynamik des österreichischen Marktes: „Österreich ist ein überschaubarer Markt, bietet aber durch seine Nähe zu Deutschland und die starke Forschungslandschaft ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die eine solide Basis in Europa suchen.“

Ein Beispiel seiner Arbeit zeigt die Zusammenarbeit mit dem japanischen Drohnen-Startup Spiral, das durch das GIN-Programm in Österreich eine Niederlassung gründete: „Wir haben mit ihnen gemeinsam überlegt, wie ihre Technologie die österreichische Industrie unterstützen kann. Durch mein Netzwerk konnten wir wertvolle Verbindungen herstellen, die langfristig Wachstum ermöglichen.”


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