20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger
Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger

Seinen Sitz hat der ursprünglich 2005 in Linz gegründete Observability-Spezialist Dynatrace bereits mit dem ersten Exit 2011 in die USA verlegt. 2019 folgte der Börsengang in New York (brutkasten berichtete damals). Österreich blieb dennoch ein zentraler Standort für den nunmehrigen Weltmarktführer im Bereich KI-basierter Observability. Ein neuer Büro-Campus in Linz mit 29.000 Quadratmetern soll demnächst bezogen werden, wie brutkasten berichtete. Von den weltweit aktuell rund 5.600 Mitarbeiter:innen sind etwa 28 Prozent an den sechs österreichischen Standorten in Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck beschäftigt.

Umsatzsprung um weitere 18 Prozent

Im Geschäftsjahr 2024/2025 war die Zahl der Beschäftigten noch bei rund 5.200 gelegen – und der jährlich wiederkehrende Umsatz (ARR) bei 1,7 Milliarden US-Dollar. Wie Dynatrace nun bekanntgab, konnte letzterer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 auf 2,054 Milliarden Dollar erhöht werden – ein Sprung um 18 Prozent (bzw. 16 Prozent auf Basis konstanter Wechselkurse). Dabei habe man mit 29 Prozent „bereinigter operativer Marge“ eine „starke Profitabilität“ aufweisen können, heißt es vom Unternehmen.

Noch viel Potenzial bei KI-gestützter Observability

Und man sieht in der eigenen Branche noch enormes Potenzial: Der adressierbare Markt für Observability, Application Security und AI/LLM Observability werde auf 92 Milliarden US-Dollar geschätzt. Rund 10 Milliarden US-Dollar würden davon bereits AI Observability zugerechnet. „Wir sind auf dem Weg zu autonomen digitalen Ökosystemen, die sich selbst verwalten, Leistung sowie Kosten optimieren und Probleme beheben, bevor sie sich auf die Nutzer auswirken. Für diese Systeme ist KI-gestützte Observability unerlässlich, weil sie ansonsten blind für die reale Welt wären“, kommentiert Dynatrace-Gründer und CTO Bernd Greifeneder.

Standort Linz mit zentraler Rolle

Beim Abrufen dieses Potenzials spielt laut Gründer auch die oberösterreichische Hauptstadt mit dem Engineering Headquarter eine zentrale Rolle: „In Linz entwickeln wir nicht nur unser Produkt, das KI tief in seiner DNA trägt, sondern betreiben an der Johannes Kepler Universität auch Forschung, um Deep-Tech-Lösungen zu entwickeln, die es auf dem Markt noch nicht gibt.“

Greifeneder: „Zeigen jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden“

Greifeneder betont dabei, Europa könne im KI-Wettbewerb mit China und den USA selbstbewusst sein: „Bei Dynatrace zeigen wir jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden. Menschen aus der ganzen Welt entscheiden sich bewusst dafür, hier zu arbeiten und zu leben.“ Europa stehe an der Spitze, wenn es darum geht, Compliance-Anforderungen zu verstehen und ihnen gerecht zu werden. „Bereiche, in denen wir uns jedoch noch verbessern können, sind Geschwindigkeit und der Mut zum Risiko“, so der Gründer.

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