20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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(c) Adobe Stock - kwarkot

Obwohl es keine 2.000 Einwohner:innen hat, ist das burgenländische Dorf Nickelsdorf durchaus bekannt: erstens aus dem bundesweiten Verkehrsfunk wegen des Grenzübergangs zu Ungarn, zweitens für das jährlich stattfindende größte Rock-Festival Österreichs, Nova Rock. Und noch bei einem dritten Thema schlägt der Ort immer wieder medial auf: Energie – brutkasten berichtete erst kürzlich über das von püspök eröffnete zweitgrößtes „Super-Hybrid-Kraftwerk“ Europas.

Ähnliche Dimension wie Kronstorf

Und es dürfte mit eben diesem dritten Thema zusammenhängen, dass nun noch ein viertes hinzuzukommen scheint: Wie das Nachrichtenmagazin profil zuerst berichtete, scheint in Nickelsdorf ein Rechenzentrum in ähnlicher Dimension wie der umstrittene Google-Bau im oberösterreichischen Kronstorf geplant zu sein. Dafür sei kürzlich eine Fläche mit „41 bis 50 Hektar“ im Besitz der Wirtschaftsagentur Burgenland umgewidmet worden.

Bürgermeister: „Ich renne der Information schon sehr lange nach“

Während sich die Wirtschaftsagentur selbst bei Medienanfragen bislang ausweichend äußert, berichten mehrere Medien mit Bezug auf eine Anfrage der Austria Presseagentur (APA) über ein relativ unmissverständliches Statement aus der Gemeinde: Bürgermeister Gerhard Zapfl gab demnach an, „über ein mögliches Datencenter informiert worden“ zu sein. Viel mehr habe er aber nicht erfahren: „Ich renne der Information schon sehr lange nach“, so der Bürgermeister gegenüber der APA. Näheres werde er aber erst bei einem Termin Mitte August erfahren, berichtet ORF Burgenland.

„Mehrere Anfragen für Hyperscaler“

Die Flächen rund um Nickelsdorf zählen zu den Windkraft- und Photovoltaik-Hotspots Österreichs – nicht erst durch das neue „Super-Hybrid-Kraftwerk“. Auch Pläne zum Ausbau von Hochspannungsleitung und Umspannwerk gebe es bereits, heißt es bei profil. Entsprechend sind gute Voraussetzungen für ein sehr energieintensives Datencenter gegeben. Wer hinter den Plänen steckt? Es gebe „mehrere Anfragen für Hyperscaler“, heißt es dazu von Netz Burgenland gegenüber der APA. Auch bei der Wirtschaftsagentur Burgenland ist von „mehreren Anfragen für verschiedene Projekte“ die Rede.

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