27.06.2017

Abgeschickt und nie angekommen? Sendungsverfolgung des Startup-Pakets der Bundesregierung

Das Startup-Paket der Bundesregierung wurde vor knapp einem Jahr vorgestellt. Nach dem Koalitions-Aus sind einige Maßnahmen nun aber ins Wanken geraten.
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Es ist noch nicht ganz ein Jahr her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte und dafür große mediale Aufmerksamkeit erntete. Damals sahen einige Dinge aber noch ganz anders aus: Christian Kern hat als neuer Bundeskanzler in kürzester Zeit Startups zur Chefsache und Top-Priorität gemacht. Man hoffte noch auf ein Funktionieren der Koalition, Reinhold Mitterlehner war ÖVP-Chef und Wirschaftsminister, Harald Mahrer noch Staatssekretär.

Wie 2016 vorgestellt, sollte das Startup-Paket drei Jahre und 185 Millionen Euro umfassen und zum Turbo-Boost für die heimische Startup-Szene werden. Es sah vielversprechend aus. Nun könnte aber plötzlich alles ganz anders kommen.

Alles anders dank Neuwahlen?

Wie „Heute“ berichtete, könnte es durch die geplanten Neuwahlen im Oktober zu einer massiven Verkürzung des Pakets kommen. So soll die geplante Dotierung von 185 Millionen Euro nur durch einen Budgetbeschluss für 2018/19 möglich sein, der angesichts der Neuwahl aber fraglich ist. Die Zahlungen für 2017 würden aber laufen, heißt es weiter, diese betragen immerhin fast 30 Millionen Euro.

Wie aber sieht es mit den angekündigten Leistungen im Einzelnen aus?

Die Lohnnebenkostenförderung und die Erhöhung der Förderungen für Startups würden laufen, heißt es von SPÖ-Startup-Sprecherin Elisabeth Hakel. Allerdings müsste tatsächlich auch für 2018/19 erst ein Budget beschlossen werden, das sämtliche Förderungen miteinschließt. Auch Wirtschaftsminister Mahrer von der ÖVP meint: „Die bereits beschlossenen Maßnahmen sind aktuell in Umsetzung. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung über Neuwahlen keinen Einfluss auf die bereits in Implementierung befindlichen Unterstützungen hat. Und nach der Wahl wollen wir weitere Maßnahmen umsetzen“.

Dem Brutkasten liegen jedoch Informationen über Mängel – auch bei der bisherigen Umsetzung – vor. Die standardmäßigen, also nicht im Startup-Paket inkludierten Tech-Förderungen für Startups (PreSeed und Seed) wurden 2016 nicht unbeträchtlich gekürzt, die ProTRANS Förderung wurde per 1.12.2016 sogar gänzlich eingestellt. Noch problematischer scheint aber der Umstand zu sein, dass bereits zugesagte und zur Auszahlung genehmigte Tech-Förderungen seit über sechs Monaten nicht ausbezahlt werden – berichten Startups und Insider. Die Startups warten somit aufs Cash; bekanntlich keine unerhebliche, weil existenzrelevante Größe. Die Begündung lautet erstaunlicher Weise: kein Budget vorhanden.

Die Frage nach der Risikokapitalprämie

Die geplanten Erleichterungen bei der Patentvergabe hätte man implementiert, teilt das Patentamt mit. So seien Patentchecks für Startups und die sogenannten „Provisional Applications“, bei denen Startups ihre Idee frühzeitig beim Patentamt einreichen können, durchgesetzt worden.

Anders sieht es bei der Risikokapitalprämie – also der Förderung von Beteiligungen an innovativen Startups – aus. Laut Insidern sollen über 200 Anträge für Risikokapitalprämien beim AWS brachliegen. Schon im Juni 2016 war angekündigt worden, Investoren würden 20 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt mit 50.000 Euro, als Risikoprämie zurück bekommen – eine Maßnahme, die bis dato nicht umgesetzt wurde und den Markt somit geraume Zeit auf Eis legte.

Redaktionstipps

Warum aber dauert das alles so lange? Wie der Brutkasten erfahren hat, soll das AWS den Antrag zur Notifizierung der entsprechenden Richtlinie erst deutlich zu spät bei der EU vorgelegt haben. Staatliche Beihilfen sind laut EU-Recht grundsätzlich untersagt. Drei Ausnahmen gibt es aber: die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die mehrere zulässige Förderungen regelt und vorsieht, die De-minimis-Verordnung als allgemeine „Bagatell-Ausnahme“ und die Einzelnotifikation einer konkreten Richtlinie, wie zB der Risikokapitalprämie.

Alle Förderungen, die nicht durch die AGVO befreit sind, müssen laut einer Branchenexpertin zunächst bei der EU gemeldet werden (sog. Einzelnotifikation), um keine Wettbewerbsvorteile zu generieren und nicht beihilferechtlich verpönt zu sein. Ohne einer Genehmigung gilt die sogenannte „De-minimis-Verordnung“. Ihr zufolge dürfen Startups mit maximal 200.000 Euro, auf drei Jahre verteilt, gefördert werden. „‘De-minimis‘-Beihilfen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben“ – heißt von Seiten der WKO. Bei der Berechnung werden aber jegliche Erleichterungen, also auch eine etwaige Risikokapitalprämie, die an den Investor ausgezahlt wurde, addiert. Darüberhinausgehende Förderungen wären dementsprechend unzulässig. Die Startpus könnten somit um weitere Förderungen umfallen, wenn die Investoren die Risikoprämie geltend machen.

Verzögerung

Die Österreichische Risikokapitalprämie orientiert sich stark am deutschen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Dieser wird ebenso in Form eines Zuschusses auf die getätigte Investition gewährt und fällt in dieser Form nicht unter die AGVO. Somit musste das INVEST-Programm bei der EU Kommission notifiziert werden, um nicht unter die für die Startups benachteiligende De-minimis-Verordnung zu fallen.

Laut Franziska Kendelbacher aus dem Referat für Startup-Finanzierung des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist Deutschland bereits im Frühjahr 2016 zur Notifizierung der neuen und deutlich ausgebauten Richtlinie auf die EU-Kommission zugegangen. Die Richtlinie wurde mit 12.12.2016 genehmigt und ist seit 1.1.2017 in Kraft. Deutschland hat eine Summe von 46 Mio Euro pro Jahr bis 2020 genehmigen lassen.

Laut Informationen, die dem Brutkasten vorliegen, hat das AWS die Richtlinie erst Anfang 2017 bei der Kommission angemeldet, als ihm die De-Minimis-Problematik bewusst wurde. Es bleibt abzuwarten, wie lang das Verfahren bei der Kommission dauern wird. 

So groß die Begeisterung über die geplanten Maßnahmen zur Förderung von Startups in Östererich vergangenes Jahr war – so enttäuscht sind viele Mitglieder der Community nun. Für sie heißt es vorerst: Geduld bewahren. Das Paket ist auf dem Weg, aber noch nicht angekommen. Vielleicht wartet der Absender doch noch auf einen passenderen Zeitpunkt.

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TikTok
Mit „Sell Across Europe" sollen heimische KMU künftig EU-weit verkaufen können | (c) AdobeStock

Nach Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Irland und Großbritannien folgt die nächste Ausbaustufe: Am 15. Juni geht TikTok Shop in Österreich, Belgien, den Niederlanden und Polen live. Bemerkenswert: In den Vorab-Berichten internationaler E-Commerce-Medien tauchte Österreich bislang gar nicht auf – die Branche hatte primär Polen, Benelux und Skandinavien als nächste Märkte erwartet.

Laut TikTok nutzen über 2,7 Millionen Menschen in Österreich die Plattform monatlich. Sie sollen künftig direkt in der App über Shoppable Videos, Live-Shopping-Formate und einen eigenen Shop-Tab einkaufen können, ohne TikTok zu verlassen. Für österreichische Unternehmen öffnet sich die Registrierung bereits zwei Wochen früher, am 1. Juni.

Was den österreichischen Markt aus TikTok-Sicht auszeichne?

„Wir expandieren schrittweise. Dieses Jahr ist der richtige Zeitpunkt für Österreich“, erklärt Ningxin Wu, die TikTok Shop in Österreich, den Niederlanden, Belgien und Polen verantwortet. Man wolle „Learnings aus Deutschland, Italien und anderen Märkten direkt einsetzen“.

Was den österreichischen Markt aus TikTok-Sicht auszeichne? Wu nennt drei Punkte: digital affine Kund:innen, eine Vorliebe für lokale und hochwertige Produkte – ein Muster, das man auch in Deutschland beobachtet habe – und Live-Shopping bzw. -Selling, das in dieser Form bisher keinen breiten Player in Österreich habe.

Ein österreichisches Scaleup als Anker

Zum Start setzt TikTok auf ein Einladungsmodell. Als einziger österreichischer Launch-Partner ist das Wiener Scaleup Neoh unter den ersten Marken – bekannt für zuckerreduzierte Riegel und Süßwaren-Innovationen. Das 2016 gegründete Unternehmen hat seine Discovery-E-Commerce-Strategie zuvor bereits in Deutschland erfolgreich erprobt.

„TikTok Shop ist für uns mehr als ein neuer Kanal – es ist eine andere Art zu verkaufen“, sagt Lisa Krapinger-Rüther, SVP Digital bei Neoh. „Das Einkaufserlebnis entsteht direkt im Content, organisch und authentisch. Wir haben in Deutschland gesehen, wie gut das funktioniert: Produkte, die sich über echte Community-Empfehlungen verkaufen, ohne sich wie klassische Werbung anzufühlen.“

Neben Neoh werden zum Start unter anderem deutsche Marken wie Hitschies, Judith Williams, More Nutrition und Svenja Walberg auf dem österreichischen Markt verfügbar sein. Der Roll-out ist schrittweise geplant, User:innen sollen mehr und mehr Marken und Produkte finden können.

„Sell Across Europe“: Die Chance für heimische KMU

Strategisch relevant für die heimische Startup- und KMU-Landschaft dürfte vor allem die Funktion „Sell Across Europe“ werden, die kurz nach dem Launch freigeschaltet wird: Mit einer einzigen Registrierung können Händler:innen in alle EU-Märkte verkaufen, in denen TikTok Shop verfügbar ist. Produktbeschreibungen lassen sich pro Markt lokalisieren, der Versand erfolgt direkt oder über TikTok-Logistikpartner.

„Österreichische Mittelständler haben durch TikTok Shop jetzt eine Plattform, ihre Produkte europaweit zu verkaufen“, sagt Wu. Lokale Produkte – sie nennt Ski-Sportartikel und Delikatessen – seien bisher häufig nur im Inland entdeckbar gewesen.

Eine Größenordnung liefert Christian Blum, Communications Lead bei TikTok Shop: Nach einem Jahr TikTok Shop in Deutschland habe man laut NielsenIQ 15 Prozent Penetration bei den Online-Shopper:innen erreicht. EU-weit – ohne UK – verzeichne man laut Unternehmensangaben dreistelliges Wachstum beim täglichen Umsatzvolumen seit dem Launch, mit über 100.000 lokalen Verkäufer:innen.

Die Temu-Frage: Wie grenzt man sich ab?

Während TikTok Shop wirbt, geraten Plattformen wie Temu und Shein wegen Billigimporten und Produktsicherheit zunehmend unter Druck. Wie grenzt sich TikTok ab? Wu verweist auf “Discovery-E-Commerce” als neue Art des Online-Shoppings, das vorläufige Einladungsmodell und generell eine strenge Listing Policy auf TikTok Shop, die EU-Compliance-Anforderungen wie der seit Dezember 2024 geltenden General Product Safety Regulation (GPSR) entsprechen müsse.

Konkrete Zahl: Laut TikTok seien 2025 weltweit 700 Millionen Produkte präventiv geblockt worden, bevor sie überhaupt gelistet werden konnten. Zusätzlich verifiziere man Identität, Mehrwertsteuernummer und Bankdaten der Händler:innen; neue Verkäufer:innen durchlaufen eine Probezeit.

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