16.04.2020

Kooperation von A1 und TeleDoc ermöglicht digitalen Arztbesuch

In Zeiten des Coronavirus muss man dank einer Kooperation von A1 und TeleDoc nicht mehr persönlich beim Arzt erscheinen.
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Die WhatsApp-Alternative mysms hatte zuletzt 3 Millionen User.

Bauchweh, Übelkeit oder ein leichtes Ziehen da oder dort: Bei diesen und bei vielen anderen Symptomen ist eigentlich ein Arztbesuch angesagt. Aber auch Fragen zu Nachbehandlungen oder bei allgemeinen Fragen rund um ein Medikament fühlt man sich nur nach der Rücksprache mit einem Arzt richtig sicher.

In Zeiten des Coronavirus suchen viele Menschen jedoch nach Alternativen zur klassischen Arztpraxis. Denn man möchte nicht leichtfertig auf die Straße gehen oder hat betreuungspflichtige Kinder zu Hause. A1 und TeleDoc bieten daher die Möglichkeit, an sieben Tagen der Woche von 6 Uhr bis 24 Uhr ohne Voranmeldung und Wartezeit mit einem Team aus Allgemeinmedizinern zu sprechen.

Kosten und Funktionen der TeleDoc-App

Der Zugang zu TeleDoc erfolgt über die TeleDoc App, die es kostenlos im App Store (iOS) und bei Google Play (Android) zum Download gibt. Nach der Registrierung kostet TeleDoc 9,99 Euro pro Monat. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte.

Die Konsultation mit dem Arzt erfolgt über das Interface der App mittels Video-Anruf. Dadurch kann der Arzt, wie bei einem persönlichen Besuch, visuelle Wahrnehmungen in die Diagnose einfließen lassen. TeleDoc ist ein Service der TeleDoc Holding GmbH und steht Kunden aller Netzbetreiber zur Verfügung. Explizit wird darauf hingewiesen, dass man bei Auftreten von Covid19-Symptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person  nach wie vor die Rufnummer 1450 anrufen sollte.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Kooperation von A1 und TeleDoc ermöglicht digitalen Arztbesuch

  • Bauchweh, Übelkeit oder ein leichtes Ziehen da oder dort: Bei diesen und bei vielen anderen Symptomen ist eigentlich ein Arztbesuch angesagt. Aber auch Fragen zu Nachbehandlungen oder bei allgemeinen Fragen rund um ein Medikament fühlt man sich nur nach der Rücksprache mit einem Arzt richtig sicher.
  • Wegen des Coronavirus scheuen sich aber viele Menschen vor dem Weg zum Arzt.
  • A1 und TeleDoc bieten daher die Möglichkeit, an sieben Tagen der Woche von 6 Uhr bis 24 Uhr ohne Voranmeldung und Wartezeit mit einem Team aus Allgemeinmedizinern zu sprechen.
  • Der Zugang zu TeleDoc erfolgt über die TeleDoc App, die es kostenlos im App Store (iOS) und bei Google Play zum Download gibt.
  • Nach der Registrierung kostet TeleDoc 9,99 Euro pro Monat.
  • TeleDoc ist ein Service der TeleDoc Holding GmbH und steht Kunden aller Netzbetreiber zur Verfügung.

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  • Wegen des Coronavirus scheuen sich aber viele Menschen vor dem Weg zum Arzt.
  • A1 und TeleDoc bieten daher die Möglichkeit, an sieben Tagen der Woche von 6 Uhr bis 24 Uhr ohne Voranmeldung und Wartezeit mit einem Team aus Allgemeinmedizinern zu sprechen.
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