08.04.2019

A1 setzt Ausbau des Gigabit-Internets fort

Nach dem Startschuss im ImpactHub Vienna hat A1 60.000 städtische Haushalte mit Internetgeschwindigkeiten von 1 GBit/s versorgt.
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A1 Gigabit
(c) fotolia / pixelnest

In den vergangenen drei Monaten hat A1 rund 60.000 weitere städtische Wohnungen mit glasfaserschnellem Internet versorgt, wie das Unternehmen heute bekannt gibt. Den Startschuss für den Schritt ins „Gigabit-Zeitalter“ hatte A1 im Dezember 2018 mit dem Impact Hub Vienna, einem der ersten Coworking Spaces der Stadt, gemacht: Hier wurden in einem Live-Test Geschwindigkeiten von rund einem Gigabit/s demonstriert.

Laut A1 CEO Marcus Grausam werden dadurch insbesondere Unternehmen und Industrie für die neuen Geschäftsmodelle gerüstet. Außerdem sollen Smart City Projekte von den schnelleren Übertragungsgeschwindigkeiten profitieren.

Die Glasfaserleitungen werden unter dem Motto „Fiber to the Building“ (FTTB) bis in die Gebäude verlegt, so sollen sie künftig auch als Backbone für den 5G-Ausbau dienen. Die Technologie namens G.fast ermöglicht dabei Datenraten im Gigabit-Bereich auch über bestehende Kupfernetze. Dadurch ist Anbindung mit wenig Grabungs- und Stemmarbeiten und mit Rücksicht auf Verkehr, Parkplätze und Denkmalschutz möglich, heißt es vom Unternehmen: So nutzen Unternehmen bereits jetzt die schnelleren Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 1 Gbit/s, Privathaushalte können die Gigabit-Bandbreiten in wenigen Wochen nutzen.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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