03.10.2024
FOODTECH

60 Tonnen pro Monat: Revo Foods eröffnet neue 3D-Lebensmitteldruck-Anlage in Wien

Das österreichische FoodTech Startup Revo Foods hat eine industrielle Anlage für additive Lebensmittelproduktion in Wien eröffnet. Damit setzt das Unternehmen einen weiteren Schritt in der Skalierung seiner Technologie.
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Revo Foods, The Filet, Fisch Alternative, Salmon, lach, veganer Lachs
(c) Revo Foods - Revo Foods präsentiert mit seiner neuen Anlage zugleich auch ein neues Produkt.

Revo Foods hat in den letzten Monaten öfters für Schlagzeilen gesorgt. Im Februar wies ein Wiener Landesgericht eine Klage wegen einer vermeintlichen Täuschung von Konsument:innen ab. Einen Monat darauf präsentierte das Food-Startup eine vegane Oktopusalternative aus dem 3D-Drucker, während man im Mai des heurigen Jahres mit einem neuen Produktnamen aufwartete, um etwaigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. So wird beispielsweise die Räucherlachsalternative künftig unter dem Namen „Smokey Slices – inspired by Salmon“ vertrieben (brutkasten berichtete).

Viel weitreichender sind jedoch die Entwicklungen, die bei Revo Foods im Hintergrund ablaufen. So entwickelte das Unternehmen über die letzten Monate seine industrielle Produktionsmethode für 3D-gedruckte Lebensmittel weiter. Zu Jahresbeginn kündigte das Unternehmen an, mit der Technologie in die Skalierung gehen zu wollen. Zudem soll die Prozesstechnologie künftig über ein B2B-Lizenzmodell an Industriepartner vertrieben werden. Der 3D-Lebensmitteldruck beschränkt sich dabei nicht nur auf die Produktion von Fischalternativen, sondern eröffnet auch „kreative Möglichkeiten“, um neue Lebensmittel zu gestalten, wie es damals von Revo Foods hieß (brutkasten berichtete).

Revo Foods: „3D-Structuring Technology“

Rund zehn Monate nach dieser Ankündigung eröffnet Revo Foods mit der „Taste Factory“ in Wien nun die bisher größte Anlage für additive Lebensmittelproduktion (3D-Lebensmitteldruck). Bei voller Auslastung ist die Anlage auf eine maximale Kapazität von 60 Tonnen pro Monat ausgelegt, und gilt laut dem Startup als die weltweit erste Produktionsanlage mit dieser Technologie im Großmaßstab.

Dabei kombiniert die „3D-Structuring Technology“ unterschiedliche Lebensmittel in komplexe Formen, etwa Fett und Protein (wie bei Muskelfleisch). So sollen neuartige Texturen geschaffen und saftige, zarte Faser-Strukturen erzeugt werden können. Dies sei speziell für pflanzliche Filet-, oder Steak Produkte relevant.

Mikronährstoffe bleiben erhalten

Eine weitere Anwendung dieser Technologie ist zudem die Herstellung von proteinreichen Lebensmitteln aus natürlichen Rohstoffen bzw. Biomassen wie Pilzprotein. Herkömmliche Verfahren der Industrie verwenden bei der Produktion oft hohe Temperaturen oder Hochdruck, was sich negativ auf den Nährstoffgehalt im Produkt auswirkt. Die Technologie von Revo Foods könne mit einem milden Prozess (bei niedriger Temperatur und geringem Druck) arbeiten. So blieben mehr Mikronährstoffe erhalten.

Laut Revo Foods sind heutige Lebensmittelproduktionen eher statisch und wenig flexibel für Produktiterationen. Durch die „3D-Structuring-Technologie“ könnten komplexe Prozesse automatisiert werden, wodurch die Produktion einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensmittel und schnelle Iterationszyklen mit ein und derselben Maschine möglich würden. Die freie Kombination von Inhaltsstoffen ermögliche es zudem, Lebensmittel mit völlig neuen Texturen und Geschmackserlebnissen zu schaffen.

„Mit der Taste Factory zeigen wir erstmals, dass diese Technologie in einem industriellen Maßstab funktioniert. Das öffnet die Tür für eine neue Generation von Lebensmittel-Innovationen. Durch 3D-Strukturierung können wir ganz neue Texturen mit einfachen, aber nährstoffreichen Zutaten wie Mycelium erzeugen, was das finale Produkt viel spannender macht“, sagt Robin Simsa, CEO von Revo Foods.

The Filet – Inspired by Salmon

Mit der neuen Produktionsanlage wird künftig auch „The Filet – Inspired by Salmon“ produziert. Konkret handelt es sich dabei um ein 3D-gedrucktes rein pflanzliches Lachsfilet, das bereits im September 2023 auf den Markt gebracht wurde, bislang jedoch in kleinerer Stückzahl produziert wurde. Mit der Skalierung der Produktion kann nun flächendeckend der Einzelhandel beliefert werden. Ab heute ist es in Österreich bei über 500 Billa-Filialen und ab November auch bei Interspar erhältlich, europaweit im Revo Online Shop und bei weiteren Partnern.

Die Hauptzutat, Pilzprotein, gilt als eine der nährstoffreichsten Proteinquellen der Welt. Sie enthält laut Revo Foods ein komplettes Aminosäureprofil und hat eine höhere Bioverfügbarkeit als Rindfleisch. Mycelium wird aufgrund seines hohen Nährwerts oft als „Superfood“ bezeichnet. Die natürliche Fasrigkeit mache es zudem zu einem „low processed food“.

Revo Foods und die Textur

„Biomassen wie fermentiertes Pilzprotein liegen im Trend, da sie aufgrund ihrer natürlichen Konsistenz kaum verarbeitet werden müssen und sehr nährstoffreich sind. Wir arbeiten schon an den nächsten Innovationen mit Pilzprotein, was mit 3D-Structuring sehr viel Spaß macht, da es viele Möglichkeiten bietet, das Produkt exakt nach den Vorstellungen unserer Kunden zu gestalten“, sagt Niccolo Galizzi, Head of Food Tech von Revo Food. „Unser Fokus liegt dabei darauf, was das kulinarische Erlebnis zu einem sehr großen Teil ausmacht: Die Textur, also das einzigartige Mundgefühl“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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