19.09.2023

6 Tipps für unzufriedene Angestellte, die später gründen möchten

Gastbeitrag. Thomas Gaar, Gründer der Karriereberatung Coachfident, schlägt Aktivitäten vor, die angehende Entrepreneurs schon heute in Gang setzen könnten.
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Thomas Gaar | (c) Coachfident
Thomas Gaar | (c) Coachfident

Laut einer Studie Anfang 2023 haben 30 Prozent der Österreicher:innen ihren Job bereits innerlich gekündigt und führen nur noch Dienst nach Vorschrift (Workmonitor 2023, Randstad). Nach der Sommerpause spüren das jetzt wieder besonders viele. 

Ich bin überzeugt, dass unter euch einige Leser:innen des brutkasten sind, die früher oder später selbst die Absicht haben, etwas zu gründen.

Jeder, der das Unternehmer-Gen in sich hat, weiß, wie schlimm es ist, unzufrieden zu sein und nichts dagegen zu unternehmen. Deshalb findest du hier sechs Aktivitäten, die du als Angestellter unternehmen kannst, um dich auf deine Gründung vorzubereiten:

1.) Fang an! Unternehmerisch starten ohne große Idee

Es heißt, dass First-Time-Founder oft Schwierigkeiten haben, weil sie noch wenig Erfahrung haben. Es heißt nicht umsonst „1 Prozent Idee und 99 Prozent Execution“. Um das Unternehmertum bzw. „Execution“ zu lernen, kannst du schon jetzt neben deiner Anstellung unternehmerisch tätig werden. Dafür bieten sich digitale Dienstleistungen (Webdesign, Videoschnitt, Copywriting, Automatisierung, Social Media Marketing) oder andere risikoarme Geschäftsmodelle an. Ideen dazu liefern Newsletter wie z.B. „Digitale Optimisten“.

2.) Empfehle ein Startup-ähnliches Projekt im aktuellen Unternehmen

Du kannst als Intrapreneur Startup-Erfahrung in deinem aktuellen Unternehmen sammeln. Vielleicht gibt es ein Projekt mit Startup-Charakter, das du deiner Führungskraft vorschlagen kannst und dann übernehmen könntest? Vielleicht ein Zusatzprodukt für die bestehenden Kunden oder ein Angebot, das ihr mit einem Partner gemeinsam realisieren könntet?

3.) Finde deinen Leidenschaftsbereich

Du wirst viel Herzblut und Zeit in dein Startup stecken. Nicht selten sind es mehr als zehn Jahre. Daher solltest du eine große Leidenschaft für das Thema haben. Investiere also jetzt schon Zeit, um herauszufinden, wo deine großen Leidenschaften liegen. Modelle wie Ikigai oder Big 5 for Life können dabei helfen, den Leidenschaftsbereich zu finden. Entweder setzt man sich selbst an diese Modelle oder man lässt sich da von einem professionellen Karriere-Coach begleiten. 

4.) Begib dich auf die Suche nach Problemen

„Ich würde ja etwas gründen, aber mir fehlt die Idee“. Dieser Satz birgt Gefahr. Denn er lässt vermuten, dass man nur eine gute Idee braucht und schon hat man das nächste Unicorn gebaut. Was viel besser wäre, ist, wenn du ein großes ungelöstes Problem findest, das viele da draußen haben. Du kannst hierfür z.B. in deinem Leidenschaftsbereich sogenannte Pain-Points-Interviews führen und nach Problemen suchen. Es gibt dazu Ressourcen als gute Anleitung, wie z.B. das Buch „The Mom Test“ und die Videos von der Startup School von Y Combinator. Wenn du gar keinen Plan hast, wo du starten solltest, beginne mit deinen drei größten Problemen im letzten Jahr. 

5.) Finde eine:n Mentor:in oder Community 

Du kannst Kontakt mit erfahrenen Gründer:innen aufnehmen und versuchen, sie als Mentor:innen zu gewinnen oder einfach einmal fragen, ob du sie auf einen 15-minütigen Kaffeechat einladen kannst. Gleichzeitig gibt es viele Communities in Österreich (z.B. AustrianStartups, Female Founders, Startup Live, etc.), die regelmäßig Events organisieren und gründungswillige Personen vernetzen.

6.) Kümmere dich um deine Finanzen 

Am Anfang jeder Gründung wirst du wenig Umsatz haben und musst die Zeit überbrücken, bis du ein Gehalt beziehen kannst. Je besser du deine Finanzen im Griff hast, desto mehr Zeit wirst du haben, auf ein solides Umsatz-Niveau oder ein Funding zu kommen. Du solltest dazu einerseits deine private Situation in Angriff nehmen (Ersparnisse aufbauen, eigenen Lebenskosten managen) und dich andererseits über öffentliche Unterstützungen informieren (z.B. AWS First Inkubator, Unternehmensgründungsprogramm vom AMS, Gründungsstipendium von der Wirtschaftsagentur Wien).


Über den Autor

Thomas Gaar ist Gründer und Geschäftsführer der Karriereberatung Coachfident. Im Netzwerk von Coachfident befinden sich 80 Karriere Coaches, die Professionals mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung beim nächsten Schritt in ihrer Karriere begleiten. Zuvor war er einige Jahre bei McKinsey tätig.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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