19.09.2023

6 Tipps für unzufriedene Angestellte, die später gründen möchten

Gastbeitrag. Thomas Gaar, Gründer der Karriereberatung Coachfident, schlägt Aktivitäten vor, die angehende Entrepreneurs schon heute in Gang setzen könnten.
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Thomas Gaar | (c) Coachfident
Thomas Gaar | (c) Coachfident

Laut einer Studie Anfang 2023 haben 30 Prozent der Österreicher:innen ihren Job bereits innerlich gekündigt und führen nur noch Dienst nach Vorschrift (Workmonitor 2023, Randstad). Nach der Sommerpause spüren das jetzt wieder besonders viele. 

Ich bin überzeugt, dass unter euch einige Leser:innen des brutkasten sind, die früher oder später selbst die Absicht haben, etwas zu gründen.

Jeder, der das Unternehmer-Gen in sich hat, weiß, wie schlimm es ist, unzufrieden zu sein und nichts dagegen zu unternehmen. Deshalb findest du hier sechs Aktivitäten, die du als Angestellter unternehmen kannst, um dich auf deine Gründung vorzubereiten:

1.) Fang an! Unternehmerisch starten ohne große Idee

Es heißt, dass First-Time-Founder oft Schwierigkeiten haben, weil sie noch wenig Erfahrung haben. Es heißt nicht umsonst „1 Prozent Idee und 99 Prozent Execution“. Um das Unternehmertum bzw. „Execution“ zu lernen, kannst du schon jetzt neben deiner Anstellung unternehmerisch tätig werden. Dafür bieten sich digitale Dienstleistungen (Webdesign, Videoschnitt, Copywriting, Automatisierung, Social Media Marketing) oder andere risikoarme Geschäftsmodelle an. Ideen dazu liefern Newsletter wie z.B. „Digitale Optimisten“.

2.) Empfehle ein Startup-ähnliches Projekt im aktuellen Unternehmen

Du kannst als Intrapreneur Startup-Erfahrung in deinem aktuellen Unternehmen sammeln. Vielleicht gibt es ein Projekt mit Startup-Charakter, das du deiner Führungskraft vorschlagen kannst und dann übernehmen könntest? Vielleicht ein Zusatzprodukt für die bestehenden Kunden oder ein Angebot, das ihr mit einem Partner gemeinsam realisieren könntet?

3.) Finde deinen Leidenschaftsbereich

Du wirst viel Herzblut und Zeit in dein Startup stecken. Nicht selten sind es mehr als zehn Jahre. Daher solltest du eine große Leidenschaft für das Thema haben. Investiere also jetzt schon Zeit, um herauszufinden, wo deine großen Leidenschaften liegen. Modelle wie Ikigai oder Big 5 for Life können dabei helfen, den Leidenschaftsbereich zu finden. Entweder setzt man sich selbst an diese Modelle oder man lässt sich da von einem professionellen Karriere-Coach begleiten. 

4.) Begib dich auf die Suche nach Problemen

„Ich würde ja etwas gründen, aber mir fehlt die Idee“. Dieser Satz birgt Gefahr. Denn er lässt vermuten, dass man nur eine gute Idee braucht und schon hat man das nächste Unicorn gebaut. Was viel besser wäre, ist, wenn du ein großes ungelöstes Problem findest, das viele da draußen haben. Du kannst hierfür z.B. in deinem Leidenschaftsbereich sogenannte Pain-Points-Interviews führen und nach Problemen suchen. Es gibt dazu Ressourcen als gute Anleitung, wie z.B. das Buch „The Mom Test“ und die Videos von der Startup School von Y Combinator. Wenn du gar keinen Plan hast, wo du starten solltest, beginne mit deinen drei größten Problemen im letzten Jahr. 

5.) Finde eine:n Mentor:in oder Community 

Du kannst Kontakt mit erfahrenen Gründer:innen aufnehmen und versuchen, sie als Mentor:innen zu gewinnen oder einfach einmal fragen, ob du sie auf einen 15-minütigen Kaffeechat einladen kannst. Gleichzeitig gibt es viele Communities in Österreich (z.B. AustrianStartups, Female Founders, Startup Live, etc.), die regelmäßig Events organisieren und gründungswillige Personen vernetzen.

6.) Kümmere dich um deine Finanzen 

Am Anfang jeder Gründung wirst du wenig Umsatz haben und musst die Zeit überbrücken, bis du ein Gehalt beziehen kannst. Je besser du deine Finanzen im Griff hast, desto mehr Zeit wirst du haben, auf ein solides Umsatz-Niveau oder ein Funding zu kommen. Du solltest dazu einerseits deine private Situation in Angriff nehmen (Ersparnisse aufbauen, eigenen Lebenskosten managen) und dich andererseits über öffentliche Unterstützungen informieren (z.B. AWS First Inkubator, Unternehmensgründungsprogramm vom AMS, Gründungsstipendium von der Wirtschaftsagentur Wien).


Über den Autor

Thomas Gaar ist Gründer und Geschäftsführer der Karriereberatung Coachfident. Im Netzwerk von Coachfident befinden sich 80 Karriere Coaches, die Professionals mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung beim nächsten Schritt in ihrer Karriere begleiten. Zuvor war er einige Jahre bei McKinsey tätig.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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