19.09.2023

6 Tipps für unzufriedene Angestellte, die später gründen möchten

Gastbeitrag. Thomas Gaar, Gründer der Karriereberatung Coachfident, schlägt Aktivitäten vor, die angehende Entrepreneurs schon heute in Gang setzen könnten.
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Thomas Gaar | (c) Coachfident
Thomas Gaar | (c) Coachfident

Laut einer Studie Anfang 2023 haben 30 Prozent der Österreicher:innen ihren Job bereits innerlich gekündigt und führen nur noch Dienst nach Vorschrift (Workmonitor 2023, Randstad). Nach der Sommerpause spüren das jetzt wieder besonders viele. 

Ich bin überzeugt, dass unter euch einige Leser:innen des brutkasten sind, die früher oder später selbst die Absicht haben, etwas zu gründen.

Jeder, der das Unternehmer-Gen in sich hat, weiß, wie schlimm es ist, unzufrieden zu sein und nichts dagegen zu unternehmen. Deshalb findest du hier sechs Aktivitäten, die du als Angestellter unternehmen kannst, um dich auf deine Gründung vorzubereiten:

1.) Fang an! Unternehmerisch starten ohne große Idee

Es heißt, dass First-Time-Founder oft Schwierigkeiten haben, weil sie noch wenig Erfahrung haben. Es heißt nicht umsonst „1 Prozent Idee und 99 Prozent Execution“. Um das Unternehmertum bzw. „Execution“ zu lernen, kannst du schon jetzt neben deiner Anstellung unternehmerisch tätig werden. Dafür bieten sich digitale Dienstleistungen (Webdesign, Videoschnitt, Copywriting, Automatisierung, Social Media Marketing) oder andere risikoarme Geschäftsmodelle an. Ideen dazu liefern Newsletter wie z.B. „Digitale Optimisten“.

2.) Empfehle ein Startup-ähnliches Projekt im aktuellen Unternehmen

Du kannst als Intrapreneur Startup-Erfahrung in deinem aktuellen Unternehmen sammeln. Vielleicht gibt es ein Projekt mit Startup-Charakter, das du deiner Führungskraft vorschlagen kannst und dann übernehmen könntest? Vielleicht ein Zusatzprodukt für die bestehenden Kunden oder ein Angebot, das ihr mit einem Partner gemeinsam realisieren könntet?

3.) Finde deinen Leidenschaftsbereich

Du wirst viel Herzblut und Zeit in dein Startup stecken. Nicht selten sind es mehr als zehn Jahre. Daher solltest du eine große Leidenschaft für das Thema haben. Investiere also jetzt schon Zeit, um herauszufinden, wo deine großen Leidenschaften liegen. Modelle wie Ikigai oder Big 5 for Life können dabei helfen, den Leidenschaftsbereich zu finden. Entweder setzt man sich selbst an diese Modelle oder man lässt sich da von einem professionellen Karriere-Coach begleiten. 

4.) Begib dich auf die Suche nach Problemen

„Ich würde ja etwas gründen, aber mir fehlt die Idee“. Dieser Satz birgt Gefahr. Denn er lässt vermuten, dass man nur eine gute Idee braucht und schon hat man das nächste Unicorn gebaut. Was viel besser wäre, ist, wenn du ein großes ungelöstes Problem findest, das viele da draußen haben. Du kannst hierfür z.B. in deinem Leidenschaftsbereich sogenannte Pain-Points-Interviews führen und nach Problemen suchen. Es gibt dazu Ressourcen als gute Anleitung, wie z.B. das Buch „The Mom Test“ und die Videos von der Startup School von Y Combinator. Wenn du gar keinen Plan hast, wo du starten solltest, beginne mit deinen drei größten Problemen im letzten Jahr. 

5.) Finde eine:n Mentor:in oder Community 

Du kannst Kontakt mit erfahrenen Gründer:innen aufnehmen und versuchen, sie als Mentor:innen zu gewinnen oder einfach einmal fragen, ob du sie auf einen 15-minütigen Kaffeechat einladen kannst. Gleichzeitig gibt es viele Communities in Österreich (z.B. AustrianStartups, Female Founders, Startup Live, etc.), die regelmäßig Events organisieren und gründungswillige Personen vernetzen.

6.) Kümmere dich um deine Finanzen 

Am Anfang jeder Gründung wirst du wenig Umsatz haben und musst die Zeit überbrücken, bis du ein Gehalt beziehen kannst. Je besser du deine Finanzen im Griff hast, desto mehr Zeit wirst du haben, auf ein solides Umsatz-Niveau oder ein Funding zu kommen. Du solltest dazu einerseits deine private Situation in Angriff nehmen (Ersparnisse aufbauen, eigenen Lebenskosten managen) und dich andererseits über öffentliche Unterstützungen informieren (z.B. AWS First Inkubator, Unternehmensgründungsprogramm vom AMS, Gründungsstipendium von der Wirtschaftsagentur Wien).


Über den Autor

Thomas Gaar ist Gründer und Geschäftsführer der Karriereberatung Coachfident. Im Netzwerk von Coachfident befinden sich 80 Karriere Coaches, die Professionals mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung beim nächsten Schritt in ihrer Karriere begleiten. Zuvor war er einige Jahre bei McKinsey tätig.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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