29.01.2020

5G-Ausbau: EU-Länder können einzelne Netzwerkausrüster ausschließen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) können beim Aufbau ihrer 5G-Netze einzelne Mobilfunkausrüster ausschließen oder deren Zugang einschränken. Die Europäische Kommission einigte sich heute Mittwoch auf "gemeinsame Instrumentarien".
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5G
(c) AdobeStock / Kara

Der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wirft schon seit längerer Zeit sicherheitspolitische Fragen auf. In zahlreiche Staaten – allen voran den USA – gibt es die Sorge, dass die Technik des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA haben deshalb Huawei vom Ausbau ihrer 5G-Mobilfunkinfrastruktur ausgeschlossenen. Zudem übte Trump in der Vergangenheit Druck auf europäische Staaten aus, damit diese den chinesischen Konzern ebenfalls ausschließen.

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5G-Ausbau: „entsprechendes Instrumentarium“

Innerhalb der Europäischen Union gab es diesbezüglich nun eine „indirekte“ Richtungsentscheidung. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, billigte sie ein „entsprechendes Instrumentarium“, das Sicherheitsrisiken im Rahmen des 5G-Ausbaus begegnen soll. Das Instrumentarium sieht vor, dass einzelne Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden können oder deren Zugang eingeschränkt wird.

In der Aussendung heißt es, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf einigten, die „Sicherheitsanforderungen zu verschärfen“, die „Risikoprofile von Anbietern zu bewerten“ und „entsprechende Beschränkungen auf Anbieter anzuwenden, die mit einem hohen Risiko behaftet gelten“. Dies kann laut der EU-Kommission auch bis zum Ausschluss von Anbietern gehen. Eine dezidierte Empfehlung gegen Huawei sprach die EU-Kommission allerdings nicht aus.

Sicherheitsmaßnahmen obliegen Mitgliedsstaaten

Über spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden, soll laut der EU-Kommission weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Sie wird allerdings mit den „ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ die Umsetzung eines EU-Konzepts für die 5G Cybersicherheit unterstützen. Dazu zählt die „Koordinierung im Bereich der EU-weiten Zertifizierung“, „Handelspolitische Schutzmaßnahmen“ aber auch EU-Förderprogramme, die sicherstellen, dass „Begünstigte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“.

Als nächsten Schritt fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis zum 30. April Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Zudem soll bis 30. Juni 2020 ein gemeinsamer Bericht über die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erstellt werden.


=> zur Aussendung der EU-Kommission

 

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten
Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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