29.01.2020

5G-Ausbau: EU-Länder können einzelne Netzwerkausrüster ausschließen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) können beim Aufbau ihrer 5G-Netze einzelne Mobilfunkausrüster ausschließen oder deren Zugang einschränken. Die Europäische Kommission einigte sich heute Mittwoch auf "gemeinsame Instrumentarien".
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5G
(c) AdobeStock / Kara

Der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wirft schon seit längerer Zeit sicherheitspolitische Fragen auf. In zahlreiche Staaten – allen voran den USA – gibt es die Sorge, dass die Technik des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA haben deshalb Huawei vom Ausbau ihrer 5G-Mobilfunkinfrastruktur ausgeschlossenen. Zudem übte Trump in der Vergangenheit Druck auf europäische Staaten aus, damit diese den chinesischen Konzern ebenfalls ausschließen.

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5G-Ausbau: „entsprechendes Instrumentarium“

Innerhalb der Europäischen Union gab es diesbezüglich nun eine „indirekte“ Richtungsentscheidung. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, billigte sie ein „entsprechendes Instrumentarium“, das Sicherheitsrisiken im Rahmen des 5G-Ausbaus begegnen soll. Das Instrumentarium sieht vor, dass einzelne Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden können oder deren Zugang eingeschränkt wird.

In der Aussendung heißt es, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf einigten, die „Sicherheitsanforderungen zu verschärfen“, die „Risikoprofile von Anbietern zu bewerten“ und „entsprechende Beschränkungen auf Anbieter anzuwenden, die mit einem hohen Risiko behaftet gelten“. Dies kann laut der EU-Kommission auch bis zum Ausschluss von Anbietern gehen. Eine dezidierte Empfehlung gegen Huawei sprach die EU-Kommission allerdings nicht aus.

Sicherheitsmaßnahmen obliegen Mitgliedsstaaten

Über spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden, soll laut der EU-Kommission weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Sie wird allerdings mit den „ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ die Umsetzung eines EU-Konzepts für die 5G Cybersicherheit unterstützen. Dazu zählt die „Koordinierung im Bereich der EU-weiten Zertifizierung“, „Handelspolitische Schutzmaßnahmen“ aber auch EU-Förderprogramme, die sicherstellen, dass „Begünstigte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“.

Als nächsten Schritt fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis zum 30. April Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Zudem soll bis 30. Juni 2020 ein gemeinsamer Bericht über die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erstellt werden.


=> zur Aussendung der EU-Kommission

 

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


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