29.01.2020

5G-Ausbau: EU-Länder können einzelne Netzwerkausrüster ausschließen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) können beim Aufbau ihrer 5G-Netze einzelne Mobilfunkausrüster ausschließen oder deren Zugang einschränken. Die Europäische Kommission einigte sich heute Mittwoch auf "gemeinsame Instrumentarien".
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5G
(c) AdobeStock / Kara

Der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wirft schon seit längerer Zeit sicherheitspolitische Fragen auf. In zahlreiche Staaten – allen voran den USA – gibt es die Sorge, dass die Technik des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA haben deshalb Huawei vom Ausbau ihrer 5G-Mobilfunkinfrastruktur ausgeschlossenen. Zudem übte Trump in der Vergangenheit Druck auf europäische Staaten aus, damit diese den chinesischen Konzern ebenfalls ausschließen.

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5G-Ausbau: „entsprechendes Instrumentarium“

Innerhalb der Europäischen Union gab es diesbezüglich nun eine „indirekte“ Richtungsentscheidung. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, billigte sie ein „entsprechendes Instrumentarium“, das Sicherheitsrisiken im Rahmen des 5G-Ausbaus begegnen soll. Das Instrumentarium sieht vor, dass einzelne Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden können oder deren Zugang eingeschränkt wird.

In der Aussendung heißt es, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf einigten, die „Sicherheitsanforderungen zu verschärfen“, die „Risikoprofile von Anbietern zu bewerten“ und „entsprechende Beschränkungen auf Anbieter anzuwenden, die mit einem hohen Risiko behaftet gelten“. Dies kann laut der EU-Kommission auch bis zum Ausschluss von Anbietern gehen. Eine dezidierte Empfehlung gegen Huawei sprach die EU-Kommission allerdings nicht aus.

Sicherheitsmaßnahmen obliegen Mitgliedsstaaten

Über spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden, soll laut der EU-Kommission weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Sie wird allerdings mit den „ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ die Umsetzung eines EU-Konzepts für die 5G Cybersicherheit unterstützen. Dazu zählt die „Koordinierung im Bereich der EU-weiten Zertifizierung“, „Handelspolitische Schutzmaßnahmen“ aber auch EU-Förderprogramme, die sicherstellen, dass „Begünstigte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“.

Als nächsten Schritt fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis zum 30. April Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Zudem soll bis 30. Juni 2020 ein gemeinsamer Bericht über die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erstellt werden.


=> zur Aussendung der EU-Kommission

 

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

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Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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