28.06.2017

5 Tipps für das richtige Networking

Wer sich in seiner Branche einen Namen machen möchte, auf der Suche nach neuen Kunden ist oder einen Jobwechsel anstrebt, der sollte vor allem eines beherrschen: Networking. Hier die wichtigsten Tipps.
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(C) BNI: Networking-Experte Ivan Misner.

„Erfolgreiche Unternehmer sind sich einig darin, dass Networking zu ihrem Erfolg Entscheidendes beigetragen hat. Doch der eigene Nutzen steht ganz am Ende der Beziehungskette“, sagt Ivan Misner, der von CNN als „Father of modern networking“ bezeichnet wurde. Der Gründer des weltweit größten Unternehmernetzwerks für Geschäftsempfehlungen BNI (Business Network International), erklärt, wie man neue Kontakte knüpft, diese Beziehungen langfristig aufbaut und erhält.

  1. Kultivieren und Ackerbau statt Jagd – Nur mit der Ruhe!

Die Jagd nach Visitenkarten allein bringt wenig, also lasst euch Zeit. Beim Networking geht es um das Pflegen von Kontakten. Ein Kontakt, den ihr wirklich vertiefen wollt, ist mehr wert, als viele flüchtige Bekanntschaften, denn die Qualität der Beziehungen zählt schlussendlich mehr als die Quantität. Doch man soll auch nicht zu wählerisch sein: „Wir fokussieren uns so sehr darauf, ‚nach oben‘ zu netzwerken und wichtige Personen zu treffen, dass wir all die Leute um uns herum vergessen. Doch du weißt nie, wer wen kennt, also sei aufgeschlossen und interessiere dich für deine Mitmenschen“, rät Misner.

  1. Achte auf die Körpersprache

 Geht mit einer positiven Einstellung und einem Lächeln im Gesicht durchs Leben. Wenn ihr lächelt wird man sich lieber mit euch unterhalten, als wenn ihr eine griesgrämige Miene aufsetzen. Achtet bei Veranstaltungen auch darauf, wie ihr mit Kollegen in Gruppen zusammenstehen. Ob zu zweit, zu dritt oder mit mehreren Personen – öffnet eure Gruppe, sodass andere in eure Konversation einsteigen können. Seid ihr alleine, traut euch, auf Gruppen zuzugehen, die sich anderen öffnen – ihr werdet willkommen sein und schnell Anschluss im Gespräch finden.

Redaktionstipps

  1. Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Rentabilität

Eine erfolgreiche Beziehung, egal ob es sich um eine private oder eine Geschäftsbeziehung handelt, braucht Zeit, um sich zu entwickeln. Sie beginnt zaghaft, ist voll von unerfüllten Erwartungen und Möglichkeiten. Die Beziehung wächst mit Erfahrung und reift zu gegenseitigem Vertrauen und Hingabe. Drei Phasen beschreiben das Wachsen einer Beziehung: Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Rentabilität. Die Abwicklung von Geschäften und der Austausch von Empfehlungen passieren erst ganz am Ende des Beziehungsaufbaus, sagt Misner. Und rät: „Man sollte sich also immer zuerst fragen, in welcher der drei Phasen man gerade steht. Wenn ich jemanden kennenlerne und gleich beim ersten Treffen ein Geschäft abschließen will, dann werde ich scheitern und mache außerdem einen schlechten Eindruck. Zuerst muss ich mir meine Glaubwürdigkeit erarbeiten.

  1. 24/7/30 Follow-up System

Ihr habt jemanden kennengelernt, einen neuen Kontakt geknüpft. Was nun? Nehmt innerhalb von 24 Stunden Kontakt auf – sei es ein Anruf, eine E-Mail oder gar eine Postkarte. Wichtig: Ihr dürft eurem neuen Bekannten nichts verkaufen wollen, so weit seid ihr noch nicht. Verlinkt euch innerhalb von sieben Tagen mit eurer neuen Bekanntschaft über soziale Netzwerke wie Xing, LinkedIn oder Facebook. Kommuniziert über jene Plattform, die euer Gesprächspartner bevorzugt. Er twittert regelmäßig? Dann kontaktiert ihn dort! Innerhalb von 30 Tagen solltet ihr ein persönliches Treffen vereinbaren. Nach wie vor gilt: Für ein Verkaufsgespräch ist die Beziehung noch nicht tief genug. Nun ist der Anfang getan und ihr baut langsam Vertrauen auf.

  1. Sei ein guter Zuhörer

Erfolg im Networking hängt davon ab, wie gut wir zuhören und lernen. „Es geht nicht darum, was ihr wisst oder wen ihr kennt, sondern darum, wie gut ihr einander kennen. Hört aufmerksam zu, wenn euer Gegenüber von seinen Wünschen und Sorgen erzählt – so erfahrt ihr, wie ihr ihm am besten helfen können“, rät Networking-Experte Misner. Je schneller wir erkennen, was wir von unserem Gegenüber wissen müssen, desto schneller kann sich eine wertvolle Beziehung entwickeln. So könnt ihr beispielsweise Personen vernetzen, von denen ihr niemals glaubtet, dass sie füreinander spannend sind.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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