17.10.2018

Startup-Finanzierung: 5 Mythen über Factoring

Zu teuer, zu spezifisch, zu kompliziert? Die meisten Startups haben Factoring noch nicht am Radar. Das liegt häufig an einigen weit verbreiteten Mythen.
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5 Mythen über Factoring - SVEA
(c) fotolia.com - Thomas Reimer
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„Während es bei Großunternehmen gang und gebe ist, fristet Factoring bei Startups und KMU noch immer ein Schattendasein“, sagt Andreas Draxler, DACH-Verantwortlicher von SVEA. Mit dem Unternehmen arbeitet er daran, an diesem Befund etwas zu ändern. SVEA bietet flexible Factoring-Lösungen für kleine und mittelgroße Unternehmen an. „Dass Factoring und Inkasso zwei ganz unterschiedliche Dinge sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Aber trotzdem halten sich einige Mythen über Factoring hartnäckig“, sagt Draxler.

+++ Factoring: Eine Option für Startups? +++

Das sind fünf dieser Mythen über Factoring:

1. Factoring ist nur was für die Großen

„Unser Angebot ist das beste Gegenbeispiel“, sagt Draxler. Doch selbst Berater und Banken würden dies sehr oft nicht wissen. „Oder sie wollen es nicht sagen, da oft der eigene Factor, z.B. die Tochter einer Großbank, nur ‚Big Tickets Deals‘ macht“.

2. Factoring ist teuer

„Das stimmt natürlich nur begrenzt“, sagt Draxler. Denn gleichzeitig nehme der Factor dem Unternehmen sehr viel Arbeit ab, etwa das Debitorenmanagement und etwaiges Inkasso. „Und der finanziell entscheidende Vorteil ist zugleich, dass das Geld bei Rechnungslegung am Unternehmenskonto ist und nicht erst 30 Tage später“.

3. Factoring machen nur Unternehmen, die sonst kein Geld bekommen

„Das stimmt insofern begrenzt, da sich Factoring gut für Unternehmen eignet, die aufgrund fehlender Sicherheiten nicht so einfach eine Überbrückungsfinanzierung von der Bank zur Liquiditätssicherung bekommen“, sagt Andreas Draxler. Das treffe etwa bei Startups in der Frühphase häufig zu. Dadurch, dass es Liquiditätsengpässe verhindere, würde Factoring die Bonität aber tatsächlich tendenziell steigern.

4. Factoring funktioniert nur für bestimmte Branchen

„Mit der Branche hat es eigentlich nicht zu tun“, sagt Draxler. Ausschlaggebend sei bei Factoring, ob einerseits die Lieferung und die Leistung erfolgt sei und auch die Werthaltigkeit (Verität) überprüft werden könne. Er räumt ein: „Bei gewissen Unternehmen stellt dies ab und zu eine Hürde dar, da etwa beim Bau die Leistung und Lieferung nicht immer klar abgrenzbar ist und deshalb die Werthaltigkeitsprüfung schwierig ist“.

5. Factoring ist kompliziert und aufwendig

„Nachdem Factoring eingerichtet ist, läuft es defacto von selbst“, sagt Draxler. Einzig am Beginn, müsse man, wie bei jeder Dienstleitung, die Zusammenarbeit einrichten. „Der Factor erhält Einblicke ins Unternehmen, die andere Financiers nicht bekommen. Er hat ja letztlich keine anderen Sicherheiten als die Forderungen. Umso wichtiger ist am Anfang einer klare Kommunikation mit unserem Klienten und dem Debitor, also dem Kunden des Unternehmens“, sagt Draxler.

⇒ Zur Page von SVEA

Video-Interview mit Andreas Draxler von SVEA

Andreas Draxler, der Director Sales & Marketing von Svea D A CH, live vom 11. Industriekongress über die neuen Wege der Kapitalbeschaffung, das Outsourcing von Debitoren Management, Bonitätsprüfung bis hin zum Ausfallsrisiko, sowie über die neue Kooperation mit CONDA! #industriekongress #sponsored

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 18. Juni 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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