12.04.2024
DEJAN STOJANOVIC

Die 5 größten Fehler von Startup-Gründer:innen

...sind nicht unbedingt betriebswirtschaftlicher Natur. Wir haben einen gefragt, der es wissen muss: Dejan Stojanovic.
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Fehler - Der
Der "Failure Enthusiast" Dejan Stojanovic | (c) Fuckup Nights Vienna und Annex Productions

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Wohl niemand in Österreich hat so viele Geschichten vom Scheitern und vom anschließenden Wiederaufrappeln von Startup-Gründer:innen gehört wie Dejan Stojanovic. 2014 brachte er das Format „Fuckup Nights“ nach Österreich und betreibt es seitdem mit großer Passion. Der „Failure Enthusiast“ will als Entrepreneur, Autor, Speaker und mit seinem Failure Institute eine kräftige Stimme für eine positive Fehlerkultur in Europa sein. Wir haben ihn gefragt, was aus seiner Sicht die tatsächlich größten Fehler sind, die Startup-Gründer:innen machen können. Das ist seine Top 5-Liste:

1. Angst vor Blamage

Viele fürchten sich davor, in der Öffentlichkeit schlecht dazustehen – vor allem als Startup-Founder:in will man Revolution, Disruption und Erfolg verkörpern. Doch genau diese Angst kann zu einer lähmenden Vorsicht führen, die die Risikobereitschaft hemmt. Die „I don’t give a fuck“-Attitüde wird zu „Let’s rather play it safe“. Die Gefahr: Wichtige Lern- und daher Wachstums-
chancen werden verpasst.

2. Fehler vermeiden

Wir glauben, dass Fehler schlecht sind und vermieden werden müssen. Das kann bei „normalen“ Arbeitsprozessen schon der Fall sein – doch was ist schon „normal“? Will man etwas komplett Neues, Disruptives schaffen, dann hilft einem nur Trial & Error. Trial ist der Versuch, Error steht für das Learning.

3. Sich nicht trennen können

In Amerika gibt es das für uns hart anmutende „Hire & Fire“-Prinzip – in Europa dagegen halten viele Startups aus Unsicherheit oder Bequemlichkeit an für das Unternehmen falschen Teammitgliedern fest. Ein ungeeignetes Teammitglied kann aber zu schwacher Performance und internen Konflikten führen. Dies zu dulden offenbart zusätzlich schwache Führungsqualität der Gründer:innen.

4. Das Bauchgefühl ignorieren

Zahlreiche Speaker:innen auf den „Fuckup Nights“-Bühnen haben es bestätigt: Ihr Bauchgefühl hat schon das Richtige gewollt, sie haben es aber schlussendlich ignoriert. Als mächtiges Werkzeug liefert es wertvolle Einsichten, die bei logischen Analysen übersehen werden. Kann man das beweisen? I don’t know – trust your guts, I guess.

5. Die Lösung statt des Problems lieben

Ein ignoranter Fokus auf die eigene „schöne“ Lösung – statt auf das ursprüngliche Problem und die User:innen – führt dazu, dass man den Markt aus den Augen verliert. Product-Market-Fit ist nicht Idea-Market-Fit. Mit Blick auf die Punkte 1 und 2 sollte das hier schon weniger gefährlich sein.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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