06.11.2024
KONKURS

4,5 Millionen Passiva: Linzer Solar-Startup stellt Konkursantrag

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gab bekannt, dass die Fresh Energy GmbH beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens eingebracht hat.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Das PV-Startup Fresh Energy, das 2018 noch den Wien Energie Demo Day gewonnen hat, beschäftigte sich mit der Montage von Kleinanlagen, Anlagen für private Haushalte sowie auch Großanlangen und Solarkraftwerken auf Firmendächern. Nun schlitterte man in den Konkurs.

Fresh Energy: rückläufige Nachfrage

Im Antrag wird darauf verwiesen, dass aufgrund der eingeführten Umsatzsteuerbefreiung Kunden mit den Bestellungen im Jahr 2023 zugewartet haben. Durch die schwierige Situation im Baugewerbe und dem Abfall des Einspartarifs kam es folglich zu einer rückläufigen Nachfrage, sowohl im betrieblichen als auch im Privatsektor. Zudem hätten Kundenausfälle die Liquiditätssituation belastet. Im April 2024 hat sich Fresh Energy auch von einem Geschäftsführer getrennt. Schlussendlich scheiterten Gespräche mit einem Investor und die Hausbank hat die Kreditlinien fällig gestellt.

Gehälter seit September nicht bezahlt

Die Verbindlichkeiten von Fresh Energy werden mit ca. 4,5 Mio. Euro beziffert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung steht teilweise unter Eigentumsvorbehalt. Auf der dem AKV vorgelegten Gläubigerliste scheinen insgesamt 116 Gläubiger (inklusive Mitarbeiter:innen) auf. Die Löhne und Gehälter wurden seit September 2024 nicht mehr bezahlt.

Eine Sanierung sei nicht möglich, heißt es, und man habe sich auch bereits mit der Schließung des Unternehmens einverstanden erklärt. Das Konkursverfahren ist noch nicht erfolgt. Da ein Kostenvorschuss erlegt wurde, werde damit gerechnet, dass die Verfahrenseröffnung in Kürze erfolgen wird.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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