06.11.2024
KONKURS

4,5 Millionen Passiva: Linzer Solar-Startup stellt Konkursantrag

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gab bekannt, dass die Fresh Energy GmbH beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens eingebracht hat.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Das PV-Startup Fresh Energy, das 2018 noch den Wien Energie Demo Day gewonnen hat, beschäftigte sich mit der Montage von Kleinanlagen, Anlagen für private Haushalte sowie auch Großanlangen und Solarkraftwerken auf Firmendächern. Nun schlitterte man in den Konkurs.

Fresh Energy: rückläufige Nachfrage

Im Antrag wird darauf verwiesen, dass aufgrund der eingeführten Umsatzsteuerbefreiung Kunden mit den Bestellungen im Jahr 2023 zugewartet haben. Durch die schwierige Situation im Baugewerbe und dem Abfall des Einspartarifs kam es folglich zu einer rückläufigen Nachfrage, sowohl im betrieblichen als auch im Privatsektor. Zudem hätten Kundenausfälle die Liquiditätssituation belastet. Im April 2024 hat sich Fresh Energy auch von einem Geschäftsführer getrennt. Schlussendlich scheiterten Gespräche mit einem Investor und die Hausbank hat die Kreditlinien fällig gestellt.

Gehälter seit September nicht bezahlt

Die Verbindlichkeiten von Fresh Energy werden mit ca. 4,5 Mio. Euro beziffert. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung steht teilweise unter Eigentumsvorbehalt. Auf der dem AKV vorgelegten Gläubigerliste scheinen insgesamt 116 Gläubiger (inklusive Mitarbeiter:innen) auf. Die Löhne und Gehälter wurden seit September 2024 nicht mehr bezahlt.

Eine Sanierung sei nicht möglich, heißt es, und man habe sich auch bereits mit der Schließung des Unternehmens einverstanden erklärt. Das Konkursverfahren ist noch nicht erfolgt. Da ein Kostenvorschuss erlegt wurde, werde damit gerechnet, dass die Verfahrenseröffnung in Kürze erfolgen wird.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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