25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 „Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort“

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO „darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen“. Zudem müssen Mietwagen „nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden“ zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort „bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens“ einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: „Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig“. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

„Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.“

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Seit über 30 Jahren zeichnet EY in 60 Ländern ausgewählte Entrepreneur:innen für besondere Leistungen aus. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Mitarbeitendenführung und gesellschaftliche Verantwortung.

Entrepreneur Of The Year in vier Kategorien

„Beim diesjährigen EY Entrepreneur Of The Year 2026 wollen wir unter dem Motto ‚Shapers of the Future‘ jene Unternehmer:innen in Österreich auszeichnen, die mit Weitblick und Entschlossenheit Veränderungen anstoßen, die langfristigen Erfolg ermöglichen und gleichzeitig positive Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen“, sagt Erich Lehner, Partner bei EY und Verantwortlicher für den Award in Österreich.

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in vier Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Handel & Konsumgüter“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“. Darüber hinaus wurde Johannes Ferner, Gründer von fiskaly und Sieger des EY Scale-up Award 2026, in der Kategorie „Start-ups“ ausgezeichnet.

Fiskaly entwickelt cloudbasierte Lösungen für die steuerliche Compliance von Transaktionen in Europa: Fiskalisierung, E-Invoicing, Archivierung und digitale Belege. Das 2019 in Wien gegründete FinTech unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Johannes Ferner verfolgt seit der Gründung die Vision, „Fiskalisierung und steuerliche Compliance in Europa einfacher, effizienter und zukunftssicher“ zu gestalten.

Bogianzidis gewinnt Social Entrepreneur

Mit öKlo-Gründer Niko Bogianzidis wurde eine weitere Persönlichkeit aus der Startup-Szene ausgezeichnet. Der Founder erhielt die Auszeichnung als „Social Entrepreneur“ des Jahres. Sein Startup entwickelt nachhaltige Sanitärlösungen und verfolgt das Ziel, Kreislaufwirtschaft im Sanitärbereich voranzutreiben.

Volker Fuchs von Test-Fuchs indes wurde in der Kategorie „Innovation & Hightech“ prämiert. Das Familienunternehmen hat sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg von einem regionalen Betrieb zu einem global agierenden Technologieunternehmen entwickelt und baut hochspezialisierte Testsysteme und technische Lösungen für internationale Industriekunden, insbesondere in der Luftfahrtbranche. Dabei werden Mechanik, Elektronik und Software unter einem Dach entwickelt und gefertigt. Fuchs wurde zudem ausgewählt, Österreich beim EY World Entrepreneur Of The Year Award im Juni 2027 zu vertreten.

Industrieanlagenbauer und Bäckerhandwerk

Die Kategorie „Dienstleistungen“ ging an Roman Zauner und Andreas Beck von der Zaunergroup, einem oberösterreichischen Industrieanlagen- und Rohrleitungsbauer, der auf die großen Industrien der Zukunft setzt. Zu den Meilensteinen zählen der Einstieg ins Data-Center-Geschäft, die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und internationale Großprojekte, darunter Vorhaben für Google in Norwegen und Österreich.

In der Kategorie „Handel & Konsumgüter“ überzeugte Martin Auer, der mit seinem gleichnamigen Unternehmen traditionelles Bäckerhandwerk mit Gastronomie, Markenerlebnis und hohem Qualitätsanspruch verbindet. Wachstumsimpulse setzt er mit der Expansion nach New York und dem Ausbau des Gastronomie- und Kaffeegeschäfts.

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