25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 „Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort“

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO „darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen“. Zudem müssen Mietwagen „nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden“ zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort „bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens“ einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: „Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig“. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

„Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.“

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v.l.: Matthias Nadrag (enixi), Uwe Kroiss (Umweltunternehmensberatung), Christoph Fischer (QMedia IT) © Uwe Kroiss

Die Umweltunternehmensberatung UUB GmbH bringt unter der Marke RegioStrom ein neues digitales Portal für den gewerblichen Stromhandel auf den Markt. Die Plattform soll es Industrie-, Gewerbebetrieben sowie Gemeinden ermöglichen, überschüssigen Photovoltaik-Strom direkt und zu selbst definierten Konditionen an Verbraucher:innen zu verkaufen.

Automatisierung im Hintergrund

Für die technische Umsetzung zeichnen laut einer Aussendung zwei Partnerunternehmen verantwortlich. Während QMedia IT für die Benutzeroberfläche zuständig ist, liefert das Kärntner Startup enixi die technologische Basis für die Datenverarbeitung. Laut Projektbeteiligten soll die monatliche Abrechnung über das System vollautomatisiert erfolgen.

„Daten sind der Schlüssel für eine moderne und nachhaltige Energiewirtschaft. Unsere Technologien ermöglichen es, Energieflüsse intelligent zu steuern und Angebot sowie Nachfrage optimal zusammenzubringen“, erklärt enixi-Gründer Matthias Nadrag. Das Ziel der Betreiber sei es, den Prozess so einfach wie eine Online-Vergleichsplattform zu gestalten, quasi das „Trivago der Energiewirtschaft“.

B2B-Ausbau nach Finanzierungsrunde

Für das Kärntner Startup enixi bedeutet die Partnerschaft einen strategischen Schritt beim Ausbau des B2B-Geschäfts. Das auf Energy-Sharing spezialisierte Startup hatte erst im April dieses Jahres ein sechsstelliges Investment von drei neuen Gesellschafter:innen vermeldet.

Die damalige Kapitalspritze, die bei einer mittleren siebenstelligen Bewertung investiert wurde, soll primär für die Skalierung und das Erreichen der Marktführerschaft in Österreich genutzt werden. Mit dem neuen Kooperationsprojekt kann das Startup seine automatisierte Abrechnungskompetenz nun im regionalen Stromhandel zwischen Unternehmen unter Beweis stellen.

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