25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. „Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts“, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 „Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort“

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO „darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen“. Zudem müssen Mietwagen „nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden“ zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort „bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens“ einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: „Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig“. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

„Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.“

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Hivesense
© Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer - Alexander Moosmann (l.) und Florian Entleitner von Hivesense.

Die beiden FH-Absolventen Florian Entleitner und Alexander Moosmann teilen eine Leidenschaft namens IT-Security. Daraus ist ein Startup geworden: Mit Hivesense entwickelten beide eine sogenannte Deception-Plattform, die Cyberangriffe frühzeitig erkennt, indem sie Angreifende mit gezielt platzierten digitalen Fallen aufdeckt und dadurch wichtige Informationen für Cyberdefense liefert. Dabei setzen sie bewusst auf europäische Infrastruktur und digitale Souveränität. Die Idee entstand im Studium an der FH Salzburg.

Hivesense mit „Deception Technology“

Konkret haben sich Entleitner und Moosmann im Studium Informationstechnik & System-Management an der FH Salzburg kennengelernt. Die Idee für das Startup entstand schließlich im Rahmen von Entleitners Abschlussarbeit. „Ich habe mich in meiner Masterarbeit intensiv mit sogenannten ‚Honeypots‘ beschäftigt, einem Teilbereich der Täuschungstechnologie. Dabei wurde mir klar, wie viel Potenzial in diesem Ansatz steckt“, erklärt er.

Die Founder pitchten ihre Idee beim FHStartup Center und wurden im Herbst 2025 in die Startup Factory des Netzwerks Startup Salzburg aufgenommen. Im März 2026 gründeten sie schlussendlich ihr Unternehmen.

Hivesense entwickelt – wie erwähnt – eine „Deception Technology“, eine – eigenen Angaben nach – noch wenig verbreitete Form der Cyberabwehr. Das Prinzip: Im Netzwerk eines Unternehmens werden gezielt „Stolperdrähte“ platziert. Angreifer, die sich im System bewegen, sollen dann darauf stoßen und erkannt werden, so der Claim.

„Wir bauen keine klassische Schutzmauer“, sagt Entleitner. „Wir legen bewusst falsche Spuren und warten, bis jemand darüber stolpert – vergleichbar mit einem Stolperdraht, an dem ein Glöckchen platziert wurde.“ Moosmann ergänzt: „Viele Sicherheitslösungen erkennen nur bekannte Bedrohungen. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir erkennen Verhalten und interagieren direkt mit Angreifern.“ Dabei setzt Hivesense im Inneren des Netzwerks an, einem der, wie beide Gründer sagen, kritischsten Bereiche.

Erste Pilotkunden

Die Decoy-Plattform von Hivesense befindet sich im Einsatz bei ersten Pilotkunden. Das Team treibt den Markteintritt im DACH-Raum aktiv voran und sucht weiterhin nach Unternehmen, die die Plattform in ihrer Infrastruktur einsetzen und gemeinsam mit Hivesense weiterentwickeln möchten.

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