25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen “Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß” auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. “Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts”, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 “Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort”

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO “darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen”. Zudem müssen Mietwagen “nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden” zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort “bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens” einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: “Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig”. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

“Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.”

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PÜSPÖK
(c) PÜSPÖK/Alex Lang Photography - PÜSPÖK Agrar-Photovoltaikpark Nickelsdorf II.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der Püspök Unternehmensgruppe 80 Millionen Euro für die Errichtung von sechs Agrar-Solarfarmen im österreichischen Burgenland zur Verfügung. Dieses Vorhaben wird gemeinsam mit der Erste Bank der österreichischen Sparkassen realisiert, die zusätzlich ein Darlehen von 43 Millionen Euro bereitstellt. Davon wiederum werden 28 Millionen Euro durch die EIB refinanziert.

Püspök: Ausbau erneuerbarer Energien

Bis Mitte 2026 werden in Nickelsdorf, Parndorf, Gattendorf und Mönchhof Agri-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 257 Megawattpeak entstehen, ergänzt durch ein Batteriespeichersystem mit einer Kapazität von 4,1 Megawatt/8,6 Megawattstunden.

Diese Anlagen sollen in der Lage sein, den Strombedarf von 71.000 Haushalten zu decken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Energieimporten leisten.

“Ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Die von Püspök geplanten Solarfarmen stellen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen Energieversorgung dar und tragen dazu bei, Europas Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu reduzieren”, sagte Thomas Östros, Vizepräsident der EIB.

REPowerEU

Die Projekte werden auf Grundlage von Marktprämienverträgen gemäß dem österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz realisiert. Zusätzlich unterstützt der REPowerEU-Plan der Europäischen Union dieses Vorhaben mit dem Ziel, die europäische Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rasch zu reduzieren. Dank REPowerEU kann die EIB 72 Prozent der Gesamtkosten von 144 Millionen Euro finanzieren.

“Die Unterstützung der Europäischen Investitionsbank und der Erste Bank ermöglicht uns die Realisierung von sechs Agrar-Photovoltaikparks, die einen Meilenstein auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft darstellen. Mit einer Leistung von 257 Megawattpeak beschleunigen wir nicht nur den Weg zur Energieunabhängigkeit Österreichs, sondern leisten auch einen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele. Durch die Integration eines leistungsfähigen Batteriesystems sorgen wir für eine stabilere Einspeisung und entlasten damit die Netze”, erklärt Lukas Püspök, CEO von Püspök und Founding Partner von Push Venures. “Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft.”

Hans Unterdorfer, Firmenkundenvorstand Erste Bank Österreich, sieht die grüne Transformation der Wirtschaft als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit: “Gleichzeitig ist sie eine enorme Wachstumschance für innovative Unternehmen”, sagt er. “Mit dem Bau der Solarparks adressiert Püspök einen entscheidenden Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Zukunft, nämlich eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung. Daher freut es uns besonders, Partner dieses zukunftsweisenden Projekts sein zu dürfen.”

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