25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen “Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß” auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. “Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts”, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 “Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort”

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO “darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen”. Zudem müssen Mietwagen “nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden” zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort “bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens” einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: “Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig”. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

“Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.”

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Lympik
Teamfoto: Links: Tom Schwartz, rechts Thomas Peroutka | (c) Lympik

Bereits im Oktober 2022 hat die ESA in Hinblick auf die olympischen Spiele 2024 in Paris und 2026 in Milano-Cortina Förderungen unter dem Motto “Space for Olympic Games” ausgeschrieben. Europäische Startups und KMUs sollten und sollen weiterhin dabei unterstützt werden, erfolgreiche Geschäftsmodelle zu entwickeln, die Weltraumtechnologie nutzen und den olympischen Spielen damit Nutzen bringen.

Das niederösterreichische Startup Lympik hat aus dem Topf eine Förderung im unteren sechsstelligen-Bereich erhalten. Damit möchte man seine Produkte weiterentwickeln und Geschäftsfelder ausweiten. Auch eine Folgeförderung stehe im Raum.

Lympik: Angebot ausbauen

“Meine Idee war von Beginn an, Weltraumtechnologie wie Satellitennavigation und -kommunikation, für den Sport zu nutzen”, erklärt der Gründer von Lympik, Thomas Peroutka, der selbst viele Jahre als Leistungssportler aktiv war. “Begonnen haben wir mit einer neuen Art der digitalen Zeitmessung, dann kamen GPS-Tracking und Videoanalyse dazu. Diese Kombination können wir nun dank der ESA-Förderung schneller und umfangreicher ausbauen.” Aktuell ist das ÖSV-Biathlon-Team der erste Testanwender der neuen Lösung.

“In sechs bis neun Monaten wollen wir so weit sein, dass unsere Lösung für digitale Zeitmessung, GPS-Tracking und Videoanalyse für unterschiedliche Sportarten einsatzbereit ist”, so Peroutka weiter.

Bisher konnten in Sportarten wie Ski Alpin oder Langlauf im Training lediglich die Endzeiten sowie drei bis vier Zwischenzeiten verglichen werden. Mit der Technik von Lympik – brutkasten berichtete – sei eine minutiöse Detailanalyse möglich: Etwa, wer an welcher Stelle auf welcher Linie wie viele Millisekunden gewonnen oder verloren hat oder welche Ausrüstung zum Einsatz kam.

Sensoren

“Durch unsere Lösung stehen nicht nur viel mehr Informationen zur Verfügung, die Teams ersparen sich auch viel Zeit- und Personalaufwand bei der Analyse und noch mehr bei der Auswertung. Während bisher immer eine Person während des Trainings alle Eckpunkte manuell in ein Tablet eingeben musste, geht jetzt alles automatisch”, erklärt Peroutka.

Die Athletinnen und Athleten werden vom Startup dazu mit Sensoren ausgestattet und das Training wird gefilmt. Nach dem Training werden die Videos in eine App geladen und automatisch mit den Daten aus der Zeitmessung und dem GPS-Tracking synchronisiert. Nach wenigen Sekunden stehen die Daten aufgegliedert bereit.

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