25.04.2018

Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen

Wie das Unternehmen in einer Aussendung bekanntgibt, wurde einer Klage der Wiener Taxi-Vermittlungszentrale 40100 "vorübergehend Recht gegeben". Uber müsse daher den Betrieb einstellen - das ist noch nicht passiert.
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40100 vs. Uber
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Es ist das nächste Kapitel im Kampf Taxiunternehmen gegen Uber. Wie es in einer Aussendung des Wiener Taxi-Unternehmens 40100 heißt, wurde einer Klage vor dem Handelsgericht Wien gegen Uber Recht gegeben. Das Unternehmen hatte demnach wegen “Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß” auf Unterlassung geklagt. Nun habe es eine entsprechende einstweilige Verfügung gegeben. “Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts”, lässt sich Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100 zitieren.

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40100 “Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort”

Die Klage habe darauf aufgebaut, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten würden und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiere, schreibt 40100. Denn laut LBO “darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort des Gewerbebetreibenden erfolgen”. Zudem müssen Mietwagen “nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden” zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall gewesen sei, hätte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden können.

Betrieb noch nicht eingestellt – 100.000 Euro Strafe pro Fahrt?

Uber müsse den Betrieb daher sofort “bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens” einstellen, heißt es weiter. Dies ist dem Vernehmen nach bislang nicht passiert – über die App lassen sich derzeit noch Fahrten buchen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens, Dieter Heine droht jedoch in der Aussendung: “Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig”. (Anm. Die Aussendung ging heute, Mittwoch über das OTS-Service der APA raus).

⇒ Zur Aussendung

Update: Uber beugt sich dem Beschluss

Inzwischen gibt es zum Urteil ein Statement von Uber auf der offiziellen Page (Auszug):

“Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten. In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden.

In der Zwischenzeit werden wir unser Bestes tun, um unsere Partner und deren Fahrer zu unterstützen und ihnen bei einem schnellen und einfachen Übergang zu einem neuen System zur Seite zu stehen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat. Deswegen wollen wir eng mit den Behörden und allen anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um gemeinsam nachhaltige Mobilität zu ermöglichen.”

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Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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