18.02.2022

4000 „criminal whales“ halten Kryptowährungen im Wert von 25 Milliarden Dollar

Die Blockchain-Datenplattform Chainalysis bringt jährlich einen "Crypto Crime Report". Kurz vor der vollständigen Veröffentlichung des 2022 Reports verriet das Unternehmen mit Sitz in New York nun schon erste Ergebnisse zu Trends aus der kryptobasierten Kriminalität.
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Handschellen, Bitcoin
(c) Bermix Studio

Chainalysis ist eine Analyseplattform, die unter anderem kriminelle Aktivitäten in der Krypto-Welt genauer unter die Lupe nimmt. Dabei geht es um die Identifizierung von Krypto-Kriminalität, wie beispielsweise Diebstahl von Coins oder illegale Aktivitäten auf dem Schwarzmarkt. Mit dieser Arbeit würde man das Ziel verfolgen, mehr Vertrauen und Transparenz gegenüber der Branche zu schaffen, heißt es von der Plattform. Besondere Bekanntheit erlangte das Unternehmen, als man während der Trackingaktivitäten 650.000 gestohlene und für verloren geglaubte Bitcoin von der Handelsplattform Mt. Gox wiederbeschaffte.

Schwankungen zwischen 6,6 Milliarden und 14,8 Milliarden US-Dollar

Durch das starke Krypto-Jahr 2021 und nicht zuletzt auch durch den dabei erkennbaren Anstieg von Hacks, verzeichnet Chainalysis in seinem Report überraschend hohe Zahlen, im Vergleich zu jenen der letzten fünf Jahren. Seitens der Plattform werden zunächst zwei Auffälligkeiten betont: Zum einen sei der große Anstieg beim Volumen „krimineller Kontostände“ („criminal balances“) von umgerechnet drei Milliarden US-Dollar 2020 auf elf Milliarden im Jahr 2021 besonders bemerkenswert. Als zweite Auffälligkeit unterstreicht Chainalysis die Dominanz gestohlener Gelder. Mit 9,8 Milliarden US-Dollar machen sie 93 Prozent der zuvor genannten „criminal balances“ aus. Direkt dahinter kommen mit 448 Millionen Dollar Mittel aus Geschäften im Darknet, gefolgt von jenen aus Scams mit 192 Millionen US-Dollar. An vierter Stelle stehen im Report betrügerische Shops mit 66 Millionen Dollar Volumen und anschließend Geld aus Ransomware, also erpresserische Software, mit 30 Millionen Dollar.

Zudem seien die starken Schwankungen der „criminal balances“ zu betonen. Diese würden den hohen Stellenwert schneller Nachforschungen von Kryptowährungs-Strömen unterstreichen, „as criminal funds that have been successfully traced on the blockchain can be liquidated quickly. […] Looking at all-time trends, darknet market vendors and administrators tend to hold their funds the longest before liquidating, while wallets with stolen funds tend to hold for the shortest amount of time“, meint Chainalysis.

3,7 Prozent der „whales“ sind kriminell

Der Frage, wer die größten Volumina illegal erworbener Kryptowährungen hält, ging Chainalysis nach, indem die „balances“ von sogenannten „criminal whales“ anlaysiert wurden. Die sogenannten „criminal whales“ werden im Report als all jene privaten Wallets definiert, die Kryptowährungen im Wert von über einer Million US-Dollar halten von denen ein signifikanter Anteil illegal erworben wurde. 1.374 „criminal whales“ erhielten zwischen zehn und 25 Prozent ihrer „balance“ von illegalen Adressen. Bei weiteren 1.333 „criminal whales“ waren es zwischen 25 und 90 Prozent. Weitere 1.361 schließlich erhielten sogar zwischen 90 und 100 Prozent von illegalen Adressen. Zusammen halten diese rund 4000 „criminal whales“ in ihren Wallets umgerechnet etwa 25 Milliarden US-Dollar.

Zuletzt bezieht Chainalysis auch den geografischen Faktor in seine Analyse ein und bestimmt die Zeitzonen in denen sich diese „criminal whales“ befinden würden. Daraus schließt die Plattform, dass sich die meisten in russischen Großstädten wie St. Petersburg und Moskau, aber auch in Ländern wir Südafrika, Saudi-Arabien oder Iran befinden sollen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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