03.06.2019

4 Tipps: Wie man eine drohende Insolvenz abwenden kann

Peter Androsch, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C (Austrian Credit Insurance Counsel), erklärt, wie Startups und KMU reagieren können, wenn die Insolvenz droht.
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„Im Vorjahr mussten in Österreich exakt 4980 Unternehmen Insolvenz anmelden – das entspricht durchschnittlich 13,6 pro Tag“, sagt Peter Androsch, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C (Austrian Credit Insurance Counsel). Vom Konkurs betroffen sind hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen – immer öfter auch Startups.

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Insolvenz: Viele mögliche Auslöser

Androsch nennt einen der häufigsten Gründe: „KMU und EPU haben manchmal nur einen einzigen Großkunden, dem sie stark vertrauen und daher großzügige Lieferantenkredite und Zahlungsziele gewähren. Wird dieser Kunde nun insolvent, kommt es zum Dominoeffekt“. Solche Kettenreaktionen könnten aber auch von Pleite-Gerüchten und anderen Faktoren ausgelöst werden. Und etliche Fehler seien vermeidbar. Der A.C.I.C.-Geschäftsführer hat dazu vier Tipps formuliert, wie gefährdete Unternehmen richtig reagieren und kommunizieren sollten.


1. „Maulkorberlass“: Nur eine Person in der Außenkommunikation

Insolvenz-Gerüchte drängen ein Unternehmen in die Ecke, egal ob die Behauptungen nun stimmen oder nicht. Das Schlimmste, was man machen kann, ist eine Vogel-Strauß-Taktik. Denn dadurch gewinnen die Gerüchte unweigerlich überhand. Lieferanten könnten plötzlich auf Barzahlung bestehen oder die Lieferungen komplett einstellen. Banken könnten Kredite fällig stellen oder keine neuen mehr vergeben. „Der beste Weg zur Aufrechterhaltung der Lieferantenkredite ist eine offensive Kommunikation mit den Banken, Kreditversicherern und Wirtschaftsauskunfteien“, erklärt Androsch.

Falls ein größeres Unternehmen betroffen sein sollte, empfiehlt sich die Beiziehung einer Kommunikationsagentur, weil Medien die Probleme aufgreifen könnten. Falls Inkassoaufträge gegen das eigene Unternehmen laufen und diese lediglich aus Mängelrügen resultieren, sollte dieses Detail sofort gegenüber Kreditauskunfteien und Kreditversicherungen aktiv kommuniziert werden. Das verhindert, dass diese irrtümlich von einer Zahlungsunfähigkeit als Ursache ausgehen. Ganz wichtig ist auch, dass eine einzige Person die Kommunikation nach außen übernimmt. Für die übrigen Mitarbeiter muss ein „Maulkorberlass“ gelten.

2. Liquidität steigern: Forderungen verkaufen

„Man sollte dafür gewappnet sein, dass die Lieferanten im Falle einer drohenden Insolvenz neue Aufträge nur mehr gegen Barzahlung ausführen wollen. Eine hilfreiche Erstmaßnahme ist der Verkauf von Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft, um Liquidität zu schaffen. Danach hat man Luft zum Atmen und kann sich nach einem Investor umsehen oder andere längerfristige Maßnahmen ergreifen“, erklärt Androsch. Zudem sollten die Betroffenen während dieser Zeit nicht vergessen Skonti von ihren Lieferanten in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie nicht ganz freiwillig als Barzahler auftreten. Hier sollte man Selbstbewusstsein demonstrieren, statt sich in die Ecke drängen zu lassen. Der Skonto schafft schließlich nicht nur zusätzliche Liquidität, sondern verbessert auch die Margen.

3. Bei den Kunden auf Zahlungsdisziplin pochen

Höhere Liquidität können Unternehmen auch erreichen, wenn sie die Zahlungsziele bei den eigenen Kunden nicht ausweiten und auf pünktlicher Bezahlung beharren. Zudem muss das Mahnwesen wesentlich rigider werden und im Bedarfsfall bereits nach der ersten Mahnung ein Inkassobüro oder Anwalt mit der Einbringung der offenen Forderungen beauftragt werden. Die dadurch generierte Liquidität kann relativ rasch für die Bedienung der eigenen Lieferverbindlichkeiten herangezogen werden.

4. Kreditlinien optimieren

Neben der offenen Kommunikation über die eigene Situation mit den kreditgebenden Banken kann auch eine Optimierung der Kreditlinien die Liquidität verbessern. Dabei handelt es sich um eine individuelle Kreditobergrenze, die dem Unternehmen von den Banken eingeräumt wird. Als Alternative können sogenannte Garantieversicherungen dienen. Diese Garantien werden von Versicherungen oder anderen Nicht-Banken ausgestellt und führen daher zu keiner Reduktion der Kreditlinien bei den Banken. Von der Funktionsweise erfüllen sie dennoch den Zweck von Kreditlinien.


Prävention: Vorsicht vor „trügerischer Sicherheit“

Insolvenzen bei Startups bzw. KMU und EPU schaffen es zwar selten in die Öffentlichkeit, sie kommen aber wesentlich häufiger vor, als bei großen. Oft steckt dahinter eine trügerische Sicherheit als Ursache. Wenn kleine Unternehmen größere Unternehmen als Kunden haben, zu denen sie eine langjährige Geschäftsbeziehung aufgebaut haben, gewähren sie diesen oft großzügige Lieferantenkredite und Zahlungsziele. Schlittert nun einer dieser Großkunden in die Insolvenz, kommt es bei dessen Lieferanten aufgrund hoher Ausfälle oft zu Folgekonkursen. Erhöht wird die Gefahr noch dadurch, dass kleine Unternehmen gar nicht so selten von einem einzigen großen Abnehmer abhängig sind und daher ein hohes Klumpenrisiko tragen.

Im Gegensatz zu Großkonzernen wissen KMU und EPU zudem häufig nicht über die Existenz von Kreditversicherungen Bescheid, obwohl eine Absicherung als Prävention relativ günstig möglich wäre. Androsch empfiehlt nicht versicherten Unternehmen, zumindest die Bonität des Geschäftspartners ständig im Auge zu behalten, auch wenn die Zusammenarbeit jahrelang hervorragend funktioniert und ohne Komplikationen verläuft. Im Ernstfall würden sich die Ereignisse allerdings erfahrungsgemäß relativ rasch überschlagen, daher sei Prävention in der Regel der einfachste Weg. (PA/red)

⇒ Zur Page der A.C.I.C.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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