15.06.2022

3VC startet zweiten Fonds: 150 Millionen Euro für Series-A-Startups

3VC-Mitgründer Roman Scharf im Gespräch über das neue Volumen, den Struggle von Gründern und über "gute Fonds".
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(c) 3VC - Peter Lasinger, Eva Arh, Sok-Kheng Taing und Roman Scharf von 3VC.

3VC ist eine europäische Risikokapitalgruppe, die in europäische Technologie-Startups mit globalen Ambitionen – und einem Fokus auf DACH und CEE – investiert. Sie gab heute das erste Closing ihres zweiten Fonds „3VC II“ bekannt. Das Gesamtvolumen 150 Millionen Euro.

Erster 3VC-Fonds mit 50 Mio. US-Dollar

3VC möchte weiterhin an seiner Investitionsstrategie festhalten, die dem Credo „Qualität statt Quantität“ folgt und drei bis vier Investitionen pro Jahr in Unternehmen tätigen. Mit dem Kriterium, dass jene „massive Probleme“ durch Software lösen, unabhängig von der Branche oder dem Geschäftsmodell.

Größer geworden ist der Fonds, weil das Unternehmen gemerkt hat, die B- und C-Runden „galoppieren“ ihnen davon. Deswegen sei ein großer Teil des Fondsvolumens für Folgerunden reserviert, erklärt Mitgründer Roman Scharf im Gespräch mit dem brutkasten.

Roman Scharf, Gründer & Partner von 3VC über Down Rounds-Kultur, Marktbereinigung und Learnings zum Fonds-Kapital

Das Konzept dabei bleibt gleich: Wie bei früheren Investitionen unterstützt 3VC Startups ab der Series A.

„Würden wir in früheren Phasen investieren, müssten wir ein viel größeres Portfolio haben“, präzisiert Scharf. „Und könnten uns nicht gut einbringen. Wir sind bei unseren Investment-Companies sehr aktiv. Uns ist es wichtig, dass wir für die Gründer Zeit haben. Unser Team besteht aus ehemaligen Gründern und Ex-Startup-Leuten. Wir haben keine Ex-Banker im Team, sondern nur Menschen, die Startups gebaut und gelebt haben. Viele Probleme, die Founder haben, hat einer von uns schon gehabt. Ich selbst, so glaube ich, habe alle gehabt, weil ich vor 3VC fünfmal gegründet habe. Das macht einen Unterschied.“

Neue Partner

Die Anfänge: 3VC wurde von Roman Scharf und Peter Lasinger gegründet. Eva Arh war die erste Mitarbeiterin, während Sok-Kheng Taing, Mitbegründerin von Dynatrace, das Investment Committee als Investorin des ersten Fonds leitete. Arh und Taing sind jetzt beide Partner.

„Es war eine einzigartige Gelegenheit 2017 bei 3VC in der Gründungsphase einzusteigen, als CEE als Region noch unter dem Radar war. Wir haben uns als Team weiterentwickelt und es war sehr lohnend, mit Peter und Roman zusammenzuarbeiten, die einander so gut ergänzen. Meine Motivation war es immer, ein kleines Puzzlestück für den Erfolg von Unternehmen zu sein, die nach weltweitem Erfolg streben“, sagt Arh. „Ich freue mich sehr, diese bodenständigen und doch ehrgeizigen Teams, die in CEE und DACH verwurzelt sind, weiter zu unterstützen.“

Diversität im Team

Das Team von 3VC selbst stammt aus Österreich, Kambodscha, Kroatien, der Tschechischen Republik, Italien, Lettland, Rumänien sowie Ungarn. Und hat eine 50:50 Geschlechtervielfalt sowohl auf der Partnerebene als auch im Investmentteam.

„Ich war Kommanditistin im ersten Fonds und Vorsitzende des Investitionsausschusses. Durch dieses frühe Engagement wurde mir klar, wie sehr 3VC darauf bedacht ist, skalierbare europäische Startups zu unterstützen und in ambitionierte Teams mit exzellenter Umsetzung zu investieren. Als Peter und Roman mich baten, als Partnerin einzusteigen, war für mich klar, dass ich unbedingt Teil dieser Reise und Skalierung sein wollte. Es waren der einzigartige Investmentansatz, die unternehmerische Persönlichkeit und das technologische Wissen des 3VC-Teams, die mich überzeugt haben“, sagt Taing.

Ein Drittel der Portfoliounternehmen nun Unicorns

Der Investmentansatz, von dem die Neo-Partnerin spricht, kann heute auf 30 Prozent Unternehmen zurückschauen, die sich zu Unicorns entwickelt haben. Von den zwölf Investments des 2018 aufgelegten ersten Fonds mit 50 Millionen US-Dollar Gesamtvolumen sind es drei Startups, die die Milliarden-Dollar-Bewertungsmarke übersprungen haben.

Picsart, die All-in-One-App für Foto- und Videobearbeitung mit über einer Milliarde Downloads und einer ebenso hohen Bewertung. DeepCode, nun ein Teil von Snyk, einem Cloud-nativen Anbieter von Anwendungssicherheit, der Entwicklern die sichere Erstellung von Software ermöglicht und mit über acht Milliarden Dollar bewertet wird. Und schließlich Gamee, die zu Animoca Brands gehören – einem Unternehmen für Web 3, NFT und Blockchain-fähigen Metaversen – mit einem Firmenwert von über fünf Milliarden US-Dollar.

Weitere Soonicorns aus dem Company-Portfolio: Lokalise, Kaia Health, Storyblok, Avi Medical, and Tatum.


Hinweis. Der Video-Talk mit Roman Scharf ab 11 Uhr auf brutkasten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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