24.09.2024
INVESTMENT

3Folio: Krypto-Startup holt 700.000 Euro in Seed-Runde – Blockpit an Bord

Das Wiener Startup 3Folio schließt eine Seed-Finanzierungsphase erfolgreich ab und startet zugleich neue Module für institutionelle Krypto-Investoren.
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(c) 3Folio.finance - Michael Schöngruber, CEO und Co-Founder von 3Folio.

Das 2022 von Michael Schöngruber und Peter Lehner gegründete FinTech-Startup 3folio.finance konnte im Gründungsjahr den Büronachbarn Blockpit mit Founder Florian Wimmer als Investor (32,14 Prozent Anteile – Stand 1.11. 2023) für sich gewinnen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man den erfolgreichen Abschluss der Seed-Finanzierungsphase mit einem Gesamtinvestment von über 700.000 Euro.

3Folio setzt auf Business Angels

Zur Runde gehören bisherige Bestandsinvestoren und neue Kapitalgeber wie CoinIX und weitere, die „teilweise einen eigenen Pain in diesem Bereich haben“, wie Schöngruber im Gespräch mit dem brutkasten mitteilt: „Unsere Investoren sind eigentlich Business Angels“, sagt er. „Das war uns bisher sehr wichtig, damit wir unsere Flexibilität in der Frühphase bewahren.“

Neue Module

Das FinTech brachte nach dem damaligen strategischen Investment der Blockpit AG „den ersten Krypto-Tracker“ für institutionelle Investoren auf den Markt. Aktuell befindet man sich im Onboarding-Prozess der ersten Krypto-Fonds aus Österreich und Deutschland, unterstützt durch das neue Erweiterungsmodul für Fonds.

Weitere Module für Accounting und Tax sind in Entwicklung und werden in den kommenden Monaten schrittweise eingeführt. Diese sollen Family Offices und Krypto-Fonds eine umfassende Lösung für die Verwaltung und Dokumentation digitaler Vermögenswerte bieten.

„Unser Ziel ist es, den administrativen Aufwand bei der Verwaltung von Krypto-Assets für Unternehmen um bis zu 70 Prozent zu reduzieren und unsere Lösung europaweit auszurollen“, erklärt Schöngruber. „Darüber hinaus entwickeln wir derzeit eine Lösung, die die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erheblich vereinfacht. So können sich institutionelle Investoren verstärkt auf ihr Portfolio-Management konzentrieren, während 3Folio den administrativen Prozess automatisiert.“

3Folio mit Fokus auf institutionelle Investoren

Während Investor Blockpit sich auf die Bedürfnisse von Retail-Investoren und Behörden konzentriert, liegt der Fokus von 3Folio auf institutionellen Investoren: „Durch diese Zusammenarbeit können wir den europäischen Markt ideal bedienen und neuartige Möglichkeiten für unsere Kunden schaffen“, heißt es vom Startup. „Durch unseren Fokus auf die Bedürfnisse von Unternehmen bedient die 3Folio GmbH Lösungen für einen schnell wachsenden Markt, dessen Potenzial lange unterschätzt wurde.“

Mit dem frischen Kapital möchte 3Folio das Core-Team erweitern, die Sichtbarkeit erhöhen und die Weiterentwicklung der Produkte vorantreiben.

Bis Ende des Jahres soll die Plattform zudem institutionellen Kunden ermöglichen, alle relevanten Daten für den Jahresabschluss effizient aufzubereiten und nahtlos an Steuerberater zu übermitteln. In diesem Schritt sieht man einen bedeutenden Meilenstein, um die eigene Position in Europa als „eine der ersten Lösungen“ für institutionelle Investoren, wie Fonds, auszubauen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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