05.04.2023

3D-Scanner statt Nacktscanner an Flughäfen: Das wird alles gefilzt

Nie wieder lange Schlangen vor den Sicherheitskontrollen am Flughafen? Ein neuer Scanner verspricht effizientes und schnelles Durchleuchten.
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An Flughäfen sollen die Schlangen wieder kürzer werden. (C) AdboeStock
An Flughäfen sollen die Schlangen wieder kürzer werden. (C) AdboeStock

Am 31. Dezember 2009 war die Aufregung in Europa groß. Der Amsterdamer Flughafen Schipol führte einen Nacktscanner beim Security-Check ein und die Wogen gingen hoch. Schnell gab es Debatten über die körperliche Unversehrtheit bzw. Privatsphäre. Wer hoch hinaus wollte, musste sich zuerst ordentlich durchleuchten lassen. Mehr als zehn Jahre später setzen mehrere Flughäfen Europas auf neue Geräte, die Reisende besser und effizienter kontrollieren sollen. Dieses Mal dürfte der Aufschrei weniger groß sein, denn die Passagier:innen dürften vom neuen Scanner profitieren.

3D-Scanner gewährt Einblicke ins Gepäck

Eines vorne weg: Die neuen Scanner an Europas größten Flugplätzen sind keine Nacktscanner. Zwar gab es nach der Einführung in Amsterdam mehrere Debatten und eine legislative Entscheidung, dass die Scanner grundsätzlich erlaubt sind. In Österreich stießen sie jedoch nie auf sonderliche Beliebtheit. Eine 2010 durchgeführte Umfrage mit 1.037 Befragten ergab, dass für 90 Prozent der Österreicher:innen ein Nacktscanner am Flughafen zu weit geht.

Die neuen Scanner, die bereits Mitte 2024 flächendeckend an allen Flughäfen in London eingeführt werden, sind 3D-Scanner, die Sicherheitskräften einen tiefen Einblick in Gepäcktaschen gewähren sollen. Der Hintergrund: Während der Pandemie kündigten viele Airlines ihre Mitarbeiter:innen. Mit wieder gestiegener Reisefrequenz kehrten diese aber nicht zurück.

Schlangen sollen kürzer werden

So bildeten sich lange Schlangen vor den Sicherheitskontrollen, die das Personal und die Passagier:innen zunehmend stressten. Die neuen Scanner sollen dafür sorgen, dass Fluggäste Trinkflaschen, Zahnpastatuben und Co. nicht mehr extra verpackt aus dem Handgepäck zerren müssen. Die Flughafen-Verantwortlichen erhoffen sich durch die neuen Scanner eine erhebliche Zeitersparnis.

Bilder von langen Schlagen an den Airports Europas sollen somit der Vergangenheit angehören. Die Geräte sollen nämlich die Beschaffenheit und Oberfläche des Kofferinhalts durchleuchten können. Auch Laptops könnten somit in der Tasche verstaut bleiben.

Wien zögert noch

Die Privatsphäre bleibt dann für alle, die nicht gerade eine Handfeuerwaffe mitführen, weitgehend gewährt. Laut BBC-Bericht verursachen Passagier:innen, die beim Securitycheck Gegenstände nicht aus ihrem Handgepäck nehmen, die größten Verzögerungen.

Der neue Scanner erfreut sich daher immer größerer Beliebtheit. London Heathrow testet die Technik seit 2017 und dürfte sie nun beibehalten. Ebenfalls auf den Trend aufgesprungen sind die Flughäfen John F. Kennedy Airport (in New York), Amsterdam Schiphol, der Pariser Flughafen Orly sowie der größte Flughafen Europas in Frankfurt.

In Wien würde man noch zuwarten. Wie der Standard berichtet, gebe es derzeit nur vereinzelten Gebrauch der Systeme. Denn der Nachteil der neuen Scanner ist klar: der Stromverbrauch ist enorm. Ob ein flächenweiter Einsatz sinnvoll ist, will man in Schwechat erst prüfen, wenn die Süderweiterung von Terminal drei abgeschlossen ist. Damit ist im Jahr 2027 zu rechnen. In Wien seien die Passagier:innen aber ohnehin zufrieden. 84 Prozent der Fluggäste warten weniger als fünf Minuten bei der Kontrolle, 98 Prozent weniger als zehn Minuten.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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