04.01.2023

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems

Der österreichische Datenschützer Max Schrems hat mit seiner NGO noyb erwirkt, dass der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern von der EU zu einer millionenschweren Strafe verdonnert wurde. Das Unternehmen braucht künftig die explizite Zustimmung von Nutzer:innen, um personenbezogene Werbung ausspielen zu dürfen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Schon seit Jahren liegen der österreichische Datenschützer Max Schrems und seine NGO noyb mit US-Internetkonzernen im Clinch. Und dabei errangen sie immer wieder Teilerfolge. Anfang 2022 entschied beispielswiese die österreichische Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde der NGO, dass der Einsatz von Google Analytics in Österreich illegal sei. Nun kam ein weiterer Teilerfolg für die NGO dazu – und zwar gegen Meta, den Konzern hinter Facebook, WhatsApp und Instagram.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe heute entschieden, dass Meta in der EU keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung nutzen dürfe, teilte noyb in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Drei entsprechende Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018 sind demnach heute zugunsten der NGO entschieden worden.

210 Mio. Euro Strafe für Facebook, 180 Mio. für Instagram

Für Meta setzt es nun eine ordentliche Strafe: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro an Strafe, die formal über den irischen Ableger von Meta verhängt wurden.

Die NGO hatte Meta vorgeworfen, die gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Einwilligung zu umgehen, indem das Unternehmen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer:innen von Facebook mussten der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten somit notwendigerweise zustimmen, um die Plattform nutzen zu können.

Schrems: „Schwerer Schlag für Gewinne von Meta in EU“

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, sagt Schrems. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.“

Laut der nun vorliegenden Entscheidung darf Meta personenbezogene Daten, die ohne Einwilligungsmöglichkeit erhoben wurden, nicht für Werbezwecke verwenden. Es braucht vielmehr eine explizite Ja/Nein-Einwilligungsoption („Opt-in“).

Schrems zufolge ist die Entscheidung ein „schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“. Jede/r müsse nun die Apps des Konzerns auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fällt nun anders aus als ein früherer Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC). Diese hatte den von Meta verwendeten Ansatz für legitim gehalten. Andere Formen von Werbung – etwa kontextbezogene Werbung, die auf den Inhalten einer Seite basiert – sind von der Entscheidung laut noyb nicht betroffen.

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Majourny
© Majourny - Severin Bergsmann und Fabian Pischinger.

Es begann mit einer App, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzte. Basierend auf ihren Interessen bekamen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen konnten dann in einem Feed geteilt werden, um Vertrauen zu schaffen und die App von rein algorithmischen Planern zu unterscheiden. Das Ziel der beiden Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann war es, als B2C-Reiseplaner Endkund:innen zu erreichen. Doch dann sprach man mit den Hotels.

Majourny-Founder: „Haben nicht im Office überlegt“

„Je mehr wir mit Hotels gesprochen haben, desto klarer wurde: Die Gäste sind längst digital, die Betriebe dahinter oft noch nicht. Dort geht jeden Tag enorm viel Zeit für Telefonate, Zettel und Nachfragen verloren“, sagt Pischinger. Also pivotierte man und versteht sich jetzt als B2B-Plattform für Hotels. Das Wissen über die Erwartungen digitaler Gäste nahm das Team mit. „Die Gen Z will ihre Anliegen digital erledigen, zu jeder Uhrzeit. Gleichzeitig hat das Personal schlicht keine Kapazität mehr, alles händisch abzufangen.“

Seit Ende 2025 entsteht die Software direkt im Hotelalltag, gemeinsam mit dem Stift Schlägl und dem Boutiquehotel Königswieserhof im Bezirk Freistadt. Als dritter Pilotbetrieb kamen die ARVE Chalets auf der Turracher Höhe dazu.

„Wir haben nicht im Büro überlegt, was Hotels brauchen könnten. Wir waren im Betrieb und haben gesehen, wo jeden Tag Zeit verloren geht“, ergänzt Pischinger. Unterstützt wird die Entwicklung durch ein FFG-Kleinprojekt, das Projektvolumen beläuft sich auf 150.000 €. Das Ziel des Projektes ist es, Hotels autonomer zu gestalten und Abläufe mittels KI-Agenten zu vereinfachen.

Daten automatisch ins System

Majourny wird an das bestehende Property-Management-System (PMS) des Hotels angebunden. Anreisen, Zimmernummern und Aufenthaltsdaten fließen somit automatisch ins System, eine zusätzliche Insellösung entstehe nicht. Der TeamHub bündelt Aufgaben, Übergaben und Kommunikation zwischen Rezeption, Housekeeping, Haustechnik und Küche. Eine KI-Wissensdatenbank soll auch neuen oder saisonalen Mitarbeiter:innen Antworten zum Haus liefern, und über einen digitalen Concierge erreichen Gäste das Hotel rund um die Uhr.

Zielgruppe sind der Aussendung zufolge Boutiquehotels, inhabergeführte Hotels und Chalets, also Betriebe, in denen wenige Menschen viele Rollen übernehmen und für eine eigene IT-Abteilung kein Platz ist.

Mit Version 1.0 startete im September auch der Vertrieb. Langfristig sollen KI-Agenten einen großen Teil der Back-Office-Arbeit in Hotels selbstständig erledigen. Die Verantwortung bleibe dabei beim Menschen: Entscheidungen über Preise, Kulanz oder Beschwerden treffe weiterhin das Hotel. „Die KI soll niemanden ersetzen“, so die Founder. „Sie soll die Arbeit übernehmen, die keiner gerne macht, damit wieder mehr Zeit für die Gäste bleibt.“

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