04.01.2023

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems

Der österreichische Datenschützer Max Schrems hat mit seiner NGO noyb erwirkt, dass der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern von der EU zu einer millionenschweren Strafe verdonnert wurde. Das Unternehmen braucht künftig die explizite Zustimmung von Nutzer:innen, um personenbezogene Werbung ausspielen zu dürfen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Schon seit Jahren liegen der österreichische Datenschützer Max Schrems und seine NGO noyb mit US-Internetkonzernen im Clinch. Und dabei errangen sie immer wieder Teilerfolge. Anfang 2022 entschied beispielswiese die österreichische Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde der NGO, dass der Einsatz von Google Analytics in Österreich illegal sei. Nun kam ein weiterer Teilerfolg für die NGO dazu – und zwar gegen Meta, den Konzern hinter Facebook, WhatsApp und Instagram.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe heute entschieden, dass Meta in der EU keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung nutzen dürfe, teilte noyb in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Drei entsprechende Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018 sind demnach heute zugunsten der NGO entschieden worden.

210 Mio. Euro Strafe für Facebook, 180 Mio. für Instagram

Für Meta setzt es nun eine ordentliche Strafe: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro an Strafe, die formal über den irischen Ableger von Meta verhängt wurden.

Die NGO hatte Meta vorgeworfen, die gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Einwilligung zu umgehen, indem das Unternehmen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer:innen von Facebook mussten der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten somit notwendigerweise zustimmen, um die Plattform nutzen zu können.

Schrems: „Schwerer Schlag für Gewinne von Meta in EU“

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, sagt Schrems. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.“

Laut der nun vorliegenden Entscheidung darf Meta personenbezogene Daten, die ohne Einwilligungsmöglichkeit erhoben wurden, nicht für Werbezwecke verwenden. Es braucht vielmehr eine explizite Ja/Nein-Einwilligungsoption („Opt-in“).

Schrems zufolge ist die Entscheidung ein „schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“. Jede/r müsse nun die Apps des Konzerns auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fällt nun anders aus als ein früherer Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC). Diese hatte den von Meta verwendeten Ansatz für legitim gehalten. Andere Formen von Werbung – etwa kontextbezogene Werbung, die auf den Inhalten einer Seite basiert – sind von der Entscheidung laut noyb nicht betroffen.

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Proxima Fusion
© Screenshot.

Die Finanzierungsrunde wurde von XTX Ventures und East X Ventures angeführt, mit RWE und Google als strategische Investoren. Zudem schlossen sich KfW Capital, SPRIND und Burda Principal Investments der 411-Millionen-Runde an, neben wiederkehrenden Investoren wie Plural, UVC Partners, Balderton, Cherry Ventures, DST Global Partners, Brevan Howard Macro Venture, Lightspeed, DTCF, redalpine, Leitmotif, Elaia, CDP Venture Capital, Bayern Kapital und dem EIC Fund.

Proxima Fusion: Kapital für Alpha

Konkret konnte der deutsche Energiekonzern RWE wenige Monate nachdem jener eine Partnerschaftsvereinbarung mit Proxima über den Bau des ersten Stellarator-Fusionskraftwerks auf dem Gelände eines ehemaligen Kernspaltungskraftwerks im bayerischen Gundremmingen unterzeichnet hatte, als Investor gewonnen werden. Die Investition von Google indes unterstreiche „das anhaltende Interesse an der Kernfusion als potenzieller langfristiger Quelle für reichlich vorhandene, kohlenstofffreie und grundlastfähige Energie“, verlautbart das Unternehmen per offiziellem Statement.

Die Finanzierung soll nun den nötigen Rückhalt für den Bau von Alpha, Proximas Nettoenergie-Stellarator-Demonstrator in der Nähe von München, bieten. Alpha bilde die „entscheidende Brücke zwischen jahrzehntelanger Fusionsforschung und der kommerziellen Nutzung“, heißt es weiter.

Unter der Leitung von Proxima, in Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern, dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und RWE, soll das Projekt nun Schlüsseltechnologien validieren und die Entwicklung des weltweit ersten Fusionskraftwerks (Anfang der 30er Jahre) beschleunigen.

„Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China“

„Europa liefert sich ein Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China um das erste Fusionskraftwerk. Die Finanzierung von Proxima zeigt, dass Europa nicht nur bahnbrechende Technologien erfinden, sondern auch global wettbewerbsfähige Unternehmen darum herum aufbauen kann. Die Investoren erkennen sowohl die Dringlichkeit als auch die Chance dessen, was wir tun, und unterstützen uns dabei, ein Energietechnologieunternehmen von generationenübergreifender Bedeutung aufzubauen“, sagt Francesco Sciortino, Mitbegründer und CEO von Proxima Fusion. Somit hat sich Proxima in weniger als drei Jahren mehr als 650 Millionen Euro gesichert, darunter 95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln.

Team soll wachsen

Mit dem frischen Kapital wird Proxima die Fertigstellung seiner Stellarator-Modellspule gezielt vorantreiben. Zu den weiteren Schwerpunkten zählen der Ausbau der HTS-Kabel- und Magnetproduktion (Hochtemperatursupraleiter) sowie die Weiterentwicklung der spezialisierten Konstruktions- und Fertigungssysteme. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Münchner Unternehmen zudem sein Team personell deutlich verstärken.

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