22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
(c) fotolia.com - sonne_fleckl

“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

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Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

+++ Internet Security made in Austria +++

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Die Majourny-Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann | Foto: Fabian Pischinger

Der Gedanke an Urlaub löst bei vielen Menschen große Freude aus. Der Gedanke, ihn planen zu müssen, dagegen eher weniger. Um sich die Nerven zu sparen und die Zeit für den tatsächlichen Trip zu nutzen, haben Fabian Pischinger und Severin Bergsmann einen AI-Reiseplaner entwickelt: Majourny. 

Idee entstand im Urlaub

Angefangen hat alles, wie sollte es anders sein, auf einer Reise. Vor einigen Jahren war Pischinger auf Bali unterwegs. “Es war extrem aufwendig, sich für jede neue Location auch neue Aktivitäten zu suchen”, erzählt der Co-Founder im Gespräch mit brutkasten. Schon da entstand die Idee, eine App zu entwickeln, auf der Reisende ihre Routen mit anderen teilen können. Aber der Einfall gerät in den Hintergrund – bis die ersten Large Language Models entstehen.

Hier kommt Severin Bergsmann ins Spiel, ebenfalls Reiseliebhaber und zusätzlich AI-Student. Die beiden melden sich beim Startup-Inkubator tech2b an und gründen ein Unternehmen. Gleich danach, im März 2024, wird aus der Idee ein Business.

Routenerstellung in einer App

Mit Majourny haben die Gründer eine App entwickelt, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzt. Basierend auf ihren Interessen bekommen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen können Nutzer:innen dann in einem Feed teilen – das soll Vertrauen schaffen und die App von rein algorithmischen Planern unterscheiden.

Bei ihrem Produkt wollen Pischinger und Bergsmann außerdem auf Nachhaltigkeit setzen. “CO2-neutral zu reisen ist zwar grundsätzlich nicht möglich. Aber wir können sehr wohl darauf achten, dass die Aktivitäten an einem Tag immer nur in einem Viertel der Stadt sind und nah beieinander liegen, damit man kein unnötiges CO2 verbraucht”, sagt Pischinger. In Zukunft werden in den Vorschlägen der App auch Transportmittel zu sehen sein – da werde dann immer die nachhaltigste Transportmethode empfohlen. Abgesehen von der Wahl der Transportmittel bekommen User:innen Tipps, um sich in der jeweiligen Kultur respektvoll zu verhalten.

Finanzierungsrunde geplant

Das Geschäftsmodell von Majourny basiert auf Abos und Einmalzahlungen von Nutzer:innen sowie Provisionen von Reiseveranstaltern. Später möchte das Startup auch durch Werbeeinnahmen Umsatz generieren.

Finanziert hat sich das Startup bis jetzt mithilfe unterschiedlicher Förderungen. Für das erste Quartal 2026 ist aber jedenfalls die erste Finanzierungsrunde geplant. “Wir wollen die App bis dahin noch weiter verbessern”, sagt Pischinger.

One-Stop-Shop für Reiseinformationen

Bereits jetzt können Interessierte die App weltweit downloaden. “Sie wird auch in allen Ländern der Welt installiert”, sagt Pischinger. Gerade habe Majourny die Marke von 5000 Downloads überschritten.

Aktuell arbeiten die beiden Founder vor allem an zwei Dingen. Einerseits sollen Nutzer:innen in einer neuen Version der App ihre Reisen für ganze Länder planen können – und nicht nur für einzelne Städte. Andererseits sollen langfristig möglichst viele Verknüpfungen entstehen, mehr Schnittstellen für die KI sozusagen.

Auf diesem Weg will Majourny ein One-Stop-Shop für Reiseinformationen werden, inklusive Buchungslinks. “User sollen alle reiserelevanten Informationen in einer App haben”, sagt Pischinger. Derzeit ist er gemeinsam mit Bergsmann auf der Suche nach einer Co-Founderin: Sie soll in Zukunft den Bereich Social-Media-Marketing übernehmen.

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