22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
(c) fotolia.com - sonne_fleckl

“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

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Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

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Der bisherige Blocktrade-CEO Christian Niedermüller
Christian Niedermüller | Foto: Blocktrade

Ein österreichisches Unternehmen ist Blocktrade zwar nicht – aber starken Bezug zu Österreich hat die Kryptobörse dennoch. Die ursprünglich 2018 in Liechtenstein gegründete Gesellschaft übersiedelte 2020 nach Luxemburg – und bekam im Zuge dessen mit dem ehemaligen Herosphere-Co-Founder Bernhard Blaha einen CEO aus Österreich.

Im Februar 2022 übernahm dann mit Christian Niedermüller ein anderer Österreicher das Ruder bei der Kryptobörse. Niedermüller war vor seinem Blocktrade-Engagement in der heimischen Blockchain-Szene unter anderem auch als Co-Founder der Investmentfirma SMAPE Capital sowie des Blockchain-Infrastrukturunternehmens DAIC bekannt. Neben der CEO-Rolle bei Blocktrade wurde Niedermüller auch Anteilseigner bei Blocktrade.

Blocktrade: Niedermüller hat CEO-Rolle bereits abgegeben

Nun scheidet Niedermüller bei Blocktrade aber aus. Hintergrund: Die Börse bekommt einen neuen Eigentümer. Eine auf dem Fintech-Bereich spezialisierte estnische Investorengruppe rund um Fred Kaasik hat Blocktrade gekauft, wie das Unternehmen am Montagnachmittag mitteilte. Die Gruppe hat nach eigenen Angaben über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche.

Angaben zum Kaufpreis machten die Unternehmen keine. Dass es sich um Investoren aus Estland handelt, ist jedenfalls kein Zufall: Ein Großteil des Blocktrade-Teams arbeitet aus Estland. Kaasik hat nun auch bereits die CEO-Rolle übernommen. Niedermüller hat diese Mitte vergangener Woche abgegeben, wie er auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Niedermüller hielt über Holding 27 Prozent an Blocktrade

Niedermüller war über eine Schweizer Holding, die Web3 investCo AG, an Blocktrade beteiligt. Diese hielt rund 78 Prozent der Aktien und ungefähr 90 Prozent der Stimmrechte. Zu der Holding gehören neben Niedermüller noch vier weitere Investoren, er selbst hielt durchgerechnet 27 Prozent an Blocktrade, wie er gegenüber brutkasten erläutert. Die Investorengruppe rund um Fred Kaasik habe im Rahmen des Deals nun alle Voting-Shares aufgekauft.

Abseits dessen gibt es noch nicht stimmberechtigte Aktien, die 22 Prozent der Anteile ausmachen und im Rahmen von Crowdinvesting ausgegeben wurden. Diese werden auch nach dem Deal “genauso verbleiben, wie sie sind”, wie Niedermüller auf brutkasten-Anfrage erläutert. An einer Crowdinvesting-Finanzierungsrunde 2021 hatten sich nach Angaben von Blocktrade 6.000 private Investoren aus 33 Ländern beteiligt (brutkasten berichtete).

Niedermüller positionierte Blocktrade im Gaming-Bereich

“Wir haben Blocktrade in den letzten 2,5 Jahren von einer eher durchschnittlichen Plattform zu einer erstklassigen Marktstandard-Plattform mit vielen besonderen Features entwickelt, was zu einem signifikanten Nutzerwachstum geführt hat”, wird Niedermüller in einer Aussendung des Unternehmens zitiert. Sicherheit, regulatorische Compliance und auch die User Experience auf der Plattform hätten sich deutlich verbessert.

Niedermüller richtete Blocktrade auch strategisch neu aus. Die Börse positionierte sich unter seiner Führung in der Nische von Gamification/Gaming, wie Niedermüller erst im April in einem brutkasten-Talk ausführte. Nun soll jetzt allerdings wieder eine Neuausrichtung erfolgen: Blocktrade solle sich in einen benutzerfreundlichen, modernen “Financial Hub” entwickeln, der sowohl B2B- als auch B2C-Kund:innen anspreche, heißt es in der Ankündigung anlässlich der Übernahme.

Neue Führung kündigt Änderungen an

Der neue CEO Fred Kaasik führte dies folgendermaßen aus: “Wir werden mit sofortiger Wirkung eine zweistufige Strategie umsetzen. In der ersten Phase werden wir mehr Handelspaare einführen, die Gebühren senken, die Effizienz beim Onboarding verbessern und uns auf die kommenden MiCA-Vorschriften vorbereiten. In der zweiten Phase konzentrieren wir uns auf die Integration bestehender und künftiger Dienstleistungen in das traditionelle Finanzwesen, einschließlich Krypto-Zahlungen und Anlageprodukte, um den Nutzern einen spürbaren Mehrwert zu bieten”.

Krypto-Zahlungsdienste und POS-Geräte würden zusammen mit der Blocktrade-Kreditkarte einen großen Teil dessen ausmachen, worauf sich das Team im Jahr 2024 konzentrieren werde. Den Blocktrade-Nutzer:innen verspricht die neue Führung jedenfalls einen “reibungslosen Übergang”.

Niedermüller will im Blockchain-Bereich bleiben

Von brutkasten nach seinen Zukunftsplänen befragt, antwortete Niedermüller: “Ich weiß noch nicht genau, was ich als Nächstes machen werde”. Es gebe Gespräche, die sich in einer sehr frühen Phase befänden oder erst gestartet werden. Auch bei seinen weiteren Firmen Smape und DAIC werde er sich über den Sommer stärker einbringen. “Ich werde überlegen, reflektieren und viele Gespräche über den Sommer führen und dann mal sehen – ich denke, dass ich im Blockchain-Bereich bleiben werde”.


Aus dem Archiv: Christian Niedermüller im brutkasten-Talk (April 2024)

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