22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
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“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

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Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

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Aithyra, KI Insitut, Biomedizin
(c) ÖAW/Natascha Unkart - Michael Bronstein, Gründungsdirektor Aithyra und Anita Ender, Geschäftsführerin.

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) baut ihren Schwerpunkt in den Life Sciences weiter aus und eröffnet mit einer Förderung in Höhe von 150 Millionen Euro der Boehringer Ingelheim Stiftung (BIS) ein Institut für Künstliche Intelligenz in der Biomedizin. Das neue Institut mit dem Namen Aithyra soll über die Entwicklung KI-gestützter Forschungsansätze revolutionäre Fortschritte in der Biomedizin erzielen. Und durch die Mithilfe der KI gewonnenen Erkenntnisse zur Förderung der menschlichen Gesundheit beitragen.

Die BIS und die ÖAW konnten Michael Bronstein, DeepMind Professor an der Universität Oxford, als Gründungsdirektor des Instituts gewinnen. Geschäftsführerin wird Anita Ender.

Aithyra am Vienna BioCenter Campus

Die für die Unterbringung notwendigen Mittel werden zu zwei Dritteln aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie zu einem Drittel durch eine Förderung der Stadt Wien getragen. Die Neuerrichtung eines Gebäudes, in dem auch das Institut final untergebracht wird, übernimmt im Auftrag der Stadt die Wirtschaftsagentur Wien. Aithyra wird in einem neu zu errichtenden Gebäude am Vienna BioCenter Campus (VBC) in Wien-Landstraße angesiedelt.

“AI wird die biologische Revolution des nächsten Jahrzehnts antreiben. Das langfristige Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu verbessern. Aithyra wird dazu beitragen, das Beste aus der Welt der akademischen Forschungslandschaft, der Wirtschaft und der Startups zu verbinden, indem es einen Mix aus Expert:innen aus der KI und den Lebenswissenschaften zusammenbringt. ,We will make Aithyra the place where magic happens'”, sagt Bronstein.

150 Millionen für 12 Jahre

Die Boehringer Ingelheim Stiftung mit Sitz in Mainz fördert die Gründung und den operativen Betrieb des Instituts wie erwähnt mit 150 Millionen Euro für die kommenden zwölf Jahre. Das gilt als die größte, private Forschungsförderung, die es in Österreich je gab.

Gemeinsam mit der ÖAW will sie mit dieser Initiative ein in Europa einmaliges Exzellenz-Institut etablieren, in dem Forschende aus dem Bereich der KI und der biomedizinischen Forschung von Beginn an ihre jeweilige Expertise kombinieren.

Das Aithyra-Institut als “erstes seiner Art in Österreich und in Europa” soll zudem die besten Forschungsansätze aus der Welt der Academia, forschender Unternehmen und Startups vereinen und sich mit universitären und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen im In- und Ausland eng vernetzen.

Aithyra: Neue Wege der Kooperation

Konkretes Ziel ist es, ein tieferes Verständnis von biomedizinischen Zusammenhängen zu erlangen, um Erkrankungen besser zu verstehen, schnellere und zuverlässigere Diagnosen zu ermöglichen sowie Therapieentwicklungen für derzeit unheilbare Krankheiten zu unterstützen.

“KI- und Life Sciences-Expert:innen wollen im Institut auf eine neue Weise eng zusammenarbeiten: KI-Forschende sind von Anfang an in die biomedizinische Forschung, in Experimente und in die Auswertung der Daten miteinbezogen – und nicht wie bisher üblich erst im Anschluss”, heißt es per Aussendung. Die Ergebnisse und Daten werden künftig für alle Forschenden weltweit nach dem Open-Access Prinzip zugänglich sein.

Name aus der griechischen Mythologie

Gründungsdirektor Michael Bronstein hat Informatik studiert und am Technion – Israel Institute of Technology in Haifa promoviert. Bevor er Professor in Oxford wurde, hatte er eine Professur am Imperial College London sowie Gastprofessuren in Stanford, am MIT und in Harvard inne. Und hat mehrere Startups gegründet. Er erhielt zudem in seiner Laufbahn bisher fünf Grants des European Research Council (ERC).

Um den “zukunftsgewandten Charakter des Instituts zu unterstreichen”, haben die Projektpartner beschlossen, auch für die Namensfindung einen innovativen Ansatz zu wählen. Sie haben den Namen in Zusammenarbeit mit einer KI entwickelt.

Um den Geist von KI und Biomedizin zu verkörpern, wurde die griechische Mythologie als Inspiration herangezogen und mit den Zielen des neuen Instituts verknüpft – und Aithyra war geboren. Laut der von der KI generierten Hintergrundgeschichte ist sie die Tochter von Athene, der Göttin der Weisheit, und Asclepius, dem Gott der Medizin, und ist somit Schutzpatronin und Quelle der Inspiration.

“Aithyra wird neue Impulse für exzellente Wissenschaft setzen und schafft Freiräume sowie beste Bedingungen für herausragende Forschende”, sagt Christoph Boehringer, Vorsitzender der Boehringer Ingelheim Stiftung. “Damit geht die Boehringer Ingelheim Stiftung den nächsten Schritt in ihrem Engagement für exzellente Grundlagenforschung in Medizin, Biologie, Chemie und Pharmazie.”

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