22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
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„Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema“, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine „Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit“ zu sein.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++

Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf „Vergessen werden“.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

„Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen“

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. „Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen“, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, „es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.“

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“ empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool „DataReg“ entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor „vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen“. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie „Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.“

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um „eingestaubte Prozesse im Unternehmen“, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine „Data Breach Notification“ vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

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Martina Egger, Director Country Management Österreich bei Redcare Pharmacy (Shop-Apotheke.at) |(c) brutkasten / Haris Dervisevic

Redcare Pharmacy ist Europas führende Online-Apotheke und tritt in Österreich unter Shop-Apotheke.at auf. Die Gruppe setzte 2025 rund 2,9 Mrd. Euro um, ein Plus von 24 Prozent, und zählt europaweit über 14,2 Millionen aktive Kund:innen. Laut Handelsverband war das Unternehmen zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Ein zentrales Geschäftsfeld bleibt hierzulande aber verschlossen: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente, in acht EU-Ländern längst erlaubt, ist in Österreich verboten.

Für dieses Thema steht bei Redcare Martina Egger. Die gebürtige Deutsche wurde in der heimischen Startup-Szene als Mitgründerin von Pluz Care bekannt, einer Plattform, die rezeptfreie Medikamente gemeinsam mit lokalen Apotheken nach Hause lieferte. Nach dem Aus des Startups holte sie Redcare Pharmacy als Director Country Management Österreich, unter der Bedingung, unternehmerisch frei agieren zu können.

Im Gespräch mit brutkasten plädiert Egger offen für eine Liberalisierung des Rx-Versands und verweist auf eine von Redcare beauftragte EcoAustria-Studie, die ein volkswirtschaftliches Potenzial im dreistelligen Millionenbereich sieht. Sie erklärt, warum sie kein Apothekensterben fürchtet, wie das Unternehmen Beratung digital abbildet und welche Rolle KI-Agenten künftig spielen sollen.


brutkasten: Du hast Pluz Care mitgegründet, das später in Liquidation übernommen wurde. Was hat dich zu Redcare gebracht?

Ich bin dem Thema treu geblieben. Pluz Care wollte Medikamente binnen einer Stunde nach Hause bringen, in Österreich aber nur rezeptfreie. Als die Finanzierung scheiterte – zwei Due-Diligence-Runden durch, dann geplatzt – hat mich Shop-Apotheke als Country Managerin geholt. Meine Bedingung war, unternehmerisch frei handeln zu können. Heute kann ich viel mehr an der Sache arbeiten als zur Startup-Zeit, in der ich vor allem am Fundraisen war.

brutkasten: Wie entwickelt sich Redcare in Österreich?

Konkrete Österreich-Zahlen nennen wir als börsennotiertes Unternehmen nicht, wir berichten auf Group Level. Aber laut Handelsverband waren wir zuletzt der drittgrößte Onlineshop des Landes, nach Amazon und Zalando. Wir gewinnen weiter eine fünfstellige Zahl neuer Kund:innen pro Monat. Den größten Mehrwert sehen die ländlichen Regionen, dort wird die Online-Bestellung von Medikamenten am stärksten angenommen.

brutkasten: Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente ist in Österreich verboten. Warum?

Pharmazeutisch gibt es keinen Grund, der gegen den Rx-Versand spricht. In Deutschland gibt es ihn seit 25 Jahren, in der Schweiz ist er erlaubt. In Skandinavien sind Online-Apotheken bereits lange etabliert. Shop-Apotheke ist eine echte Apotheke, die denselben Regularien unterliegt wie jede andere in Europa. Dass es das Verbot in Österreich gibt, ist eine Frage des politischen Willens. Ähnlich wie bei der Notariatskammer geht es um den Schutz bestehender Strukturen.

brutkasten: Führt der Onlineversand zum Apothekensterben?

In Österreich nicht, im Gegenteil, die Zahl der Apotheken steigt. Das deutsche Problem liegt an der schwierigen Nachfolge und an schließenden Arztpraxen. In Startup-Sprache: Der Arzt ist der Lead Generator für die Apotheke, fällt er weg, ist der Sales Funnel done. Die Dimension ist ohnehin überschaubar: In Deutschland liegt der Online-Anteil am Rx-Geschäft bei fast zwei Prozent, in Märkten mit langer Erfahrung wie Schweden bei etwa 20 Prozent.

Martina Egger im Gespräch mit brutkasten | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

brutkasten: Wie versucht ihr, das zu ändern?

Wir sprechen uns seit rund einem Jahr offen für die Rx-Liberalisierung aus, auch im Austausch mit der Apothekerkammer. Eine von uns beauftragte EcoAustria-Studie hat das volkswirtschaftliche Potenzial einer Öffnung berechnet, etwa durch ersparte Wege, herausgekommen ist ein Betrag im dreistelligen Millionenbereich. Auf EU-Ebene erwarte ich viel, gleichzeitig liegt die Entscheidung bei den Mitgliedstaaten. Wichtig ist das hybride Modell: Niemand wird gezwungen, aber wer in Vorarlberg 30 Kilometer zur nächsten Apotheke hat, soll die Option bekommen.

brutkasten: Eine Online-Apotheke verschickt also nicht nur Pakete?

Nein, wir sind eine Apotheke und müssen beraten. Der durchschnittliche Rx-Kunde in Deutschland ist über 60, entsprechend hoch ist die Zahl unserer meist telefonischen Beratungsgespräche. Jede Bestellung durchläuft einen Wechselwirkungscheck, das Vier-Augen-Prinzip bilden wir digital ab. Erkennt das System eine Wechselwirkung, nehmen wir Kontakt auf, notfalls auch zum Arzt.

brutkasten: Wo setzt ihr auf KI?

KI nutzen wir, wo es geht, viel im Hintergrund, etwa im Pricing. Eine eigene AI-Unit beschäftigt sich mit Conversational Commerce. Wir tracken auch schon den Traffic über ChatGPT, der ist noch nicht relevant, steigt aber leicht.

brutkasten: Wo wollt ihr wachsen, und ist Amazon Pharmacy eine Gefahr?

Wachsen wollen wir in allen Bestandsmärkten, neue Markteintritte sind derzeit kein Thema, wir schauen uns aber immer potenzielle Märkte an. Der Fokus liegt klar auf dem Kerngeschäft. Amazon Pharmacy sehe ich nicht als unmittelbare Bedrohung, der US-Markt funktioniert so anders, dass sich die Modelle kaum vergleichen lassen.

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