22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
/artikel/3-monate-zur-dsgvo-ein-lagebericht-mit-schreckgespenstern
DSGVO
(c) fotolia.com - sonne_fleckl

“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++

Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

+++ Internet Security made in Austria +++

Deine ungelesenen Artikel:
18.09.2024

WIN: Deutsches 12-Mrd.-Euro-Paket für Startups ein Vorbild für Österreich?

Die deutsche Regierung hat mit "WIN" eine umfassende Absichtserklärung zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Startups vorgelegt. Business Angel Niki Futter kommentiert den Entwurf gegenüber brutkasten aus Sicht von invest.austria.
/artikel/win-niki-futter
18.09.2024

WIN: Deutsches 12-Mrd.-Euro-Paket für Startups ein Vorbild für Österreich?

Die deutsche Regierung hat mit "WIN" eine umfassende Absichtserklärung zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Startups vorgelegt. Business Angel Niki Futter kommentiert den Entwurf gegenüber brutkasten aus Sicht von invest.austria.
/artikel/win-niki-futter
Niki Futter über WIN und Dachfonds
Niki Futter | Foto: Patrick Münnich/Angels United GmbH & Adobe Stock (Hintergrund)

Während in Österreich der Wahlkampf in der heißen Phase ist, ist im großen Nachbarland Deutschland noch ein Jahr Zeit bis zur Bundestagswahl. Vielleicht hat es Startup-Politik dort nun genau deswegen kurz auf die ganz große Bühne geschafft. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) unterzeichneten am vom Wirtschaftsministerium organisierten “Start-up Germany Summit” eine Absichtserklärung für ein “umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital (WIN) in Deutschland”.

Große Banken, Versicherungen und Konzerne bei WIN-Initiative dabei

Ebenfalls unter den 39 Unterzeichner:innen waren Vertreter:innen zahlreicher großer Banken, Versicherungen und anderer Unternehmen, etwa Allianz, BlackRock Deutsche Bank und Henkel, sowie von der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die eine zentrale Rolle bei WIN spielen soll. Gemeinsam will dieses Bündnis “etwa zwölf Milliarden Euro bis 2030 in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital-Ökosystems” investieren.

12 Milliarden Euro: Nicht nur direkte Investitionen in VCs

Das soll einerseits über “direkte Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital” passieren, also mit einem Modell, das dem von den österreichischen Startup-Institutionen geforderten und von der ÖVP mittlerweile ins Wahlprogramm aufgenommenen Dachfonds ähneln dürfte. Daneben soll das Kapital aber auch in “die finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Startup-Factories” oder strukturelle Beiträge wie den “Aufsatz und Vertrieb von VC-Investmentvehikeln für geeignete Privatpersonen” fließen.

Futter: “zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat”

Sollte die das Vorhaben zum Vorbild für Österreich werden? Business Angel Niki Futter, seines Zeichens auch Chairman of the Board von invest.austria, meint gegenüber brutkasten: “Die WIN-Initiative der Bundesregierung zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat.” invest.austria hat erst kürzlich gemeinsam mit drei weiteren Organisationen die “Vision 2030” präsentiert (brutkasten berichtete).

Auch in Österreich fehle es an ausreichend Risikokapital aus dem Inland, sagt Futter nun weiter. Daher seien vielversprechende Startups gezwungen, im Ausland nach Investor:innen zu suchen. “Dadurch verlieren wir nicht nur wirtschaftliche Potenziale, sondern auch Innovationskraft, die für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes entscheidend wäre”, meint Futter.

Dachfonds-Vorschlag mit gleicher Zielsetzung: “Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln”

Deutschland habe mit der WIN-Initiative “einen wichtigen Schritt getan, um genau dieses Problem anzugehen”. “Ähnlich wie dort gibt es auch in Österreich erhebliche Vermögen bei institutionellen Investoren – wie Pensionskassen und Versicherungen –, die bisher nur selten in Risikokapital investiert werden”, so Futter. Mit dem Dachfonds-Vorschlag verfolge invest.austria genau die Strategie: “das Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln und es als Anker-Investor für heimische Startups und KMUs in der Wachstumsphase einsetzen”.

WIN: Futter hofft auf Dachfonds-Einführung mit nur einem Jahr Verzögerung

Und der Business Angel fügt an: “Bei der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung im Jänner 2024 waren wir rund ein Jahr später als Deutschland. Wenn wir ein Jahr Verzögerung gegenüber unserem größten Wirtschaftspartner als gegeben hinnehmen, dann sollten wir im Sommer 2025 den von uns vorgeschlagenen Dachfonds zur Wirkung bringen”. Es sei “eine wichtige Aufgabe mit großen Auswirkungen, die die kommende neue Bundesregierung schnellstmöglich angehen muss”.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern