22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
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“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

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Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

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Das Cubilog-Founderteam (c) Cubilog

Das EduTech-Startup Cubilog hat eine Lernwürfel-App-Kombination entwickelt, mit der Kindern im Alter von fünf bis acht Jahren interaktiv, analog und digital-unterstützt lernen können.

Bei Cubilog handelt es sich also um eine Kombination aus Soft- und Hardware: Interaktive eBooks können über die Cubilog-App für Android und iOS heruntergeladen und an mobilen Endgeräten verwendet werden.

Würfel-App-Kombi aus dem Burgenland

Gegründet wird Cubilog als FlexCo von Andreas Gradinger, Daniel Stojnic und Carina Fröhlich. Aktuell sitzt das Startup im burgenländischen Neufeld an der Leitha. Co-Founderin Fröhlich ist die Elementarpädagogin im Team, während sich Gradinger und Stojnic um die Software- und Firmenentwicklung kümmern.

Hinzu kommt eine Hardware-Lösung, der sogenannte Sense-Cube – ein mit Sensoren ausgestatteter Würfe. Dieser kann via Bluetooth mit der Cubilog-App verbunden werden und ermöglicht es Kindern, über verschiedene Sensoren spielerisch zu interagieren. Auf dem Würfel finden sich unter anderem ein Drehknopf, ein Mikrofon, ein Bewegungssensor und Taster.

Wissen, Geschicklichkeit, Grob- und Feinmotorik

Fördern will man mit den interaktiven Elementen sowohl die Grob- und Feinmotorik, als auch die Geschicklichkeit und Visuomotorik der Kinder. Durch die Taster sollen auch das Navigieren und Begreifen von Raumrichtungen unterstützt werden. Über das Mikrofon sei es Kindern zudem möglich, durch Sprechen und Pusten Zunge und Mundmuskulatur zu stärken.

“Der Sense-Cube ermöglicht Kindern eine neue Form der Interaktivität, da sie in den eBooks Aufgaben erhalten, die sie durch das bewusste Bedienen der Sensoren lösen können”, heißt es von Carina Fröhlich, Co-Gründerin von Cubilog.

Die in der App erhältlichen eBooks werden vom Gründerteam selbst geschrieben. Mittlerweile arbeitet man bereits mit einer Volksschule zusammen, in der sich das Team mit Absprache von Lehrer:innen inhaltliche Inputs holt. Aktuell sei beispielsweise eine Geschichte mit Fokus auf Sachunterrichtsthemen in Arbeit. Im Zuge der Geschichten werden regelmäßig interaktive Aufgaben an die Kinder gestellt, die sie am Sense-Cube motorisch lösen können.

Multisensorisches Lernen für MINKT

Das Gründerteam verfolgt mit der App-Würfel-Kombi das Ziel, multisensorisches Lernen zu fördern und durch die Inhalte der bereitgestellten eBooks Inklusion erlebbar zu machen.

“Die Kinder sammeln durch Cubilog auf spielerische und interaktive Art und Weise neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Inhaltlich richten wir unseren Fokus primär auf den MINKT-Bereich, also in der Mathematik, Informatik, in den Naturwissenschaften sowie in der Kunst und Technik.”

Kindergarten und Volksschule im Visier

Vorerst richtet sich Cubilog mit seinen Inhalten an Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorbereitung auf die Schule sowie an die erste und zweite Volksschulklasse. In puncto Vertrieb will man sich primär an Eltern richten und den privaten Gebrauch des Sense-Cubes fördern. Aber auch weitere Kooperationen mit Bildungseinrichtungen seien in Arbeit.

Bis dato erhält sich das EduTech-Startup aus der aws First Incubator Förderung sowie aus Eigenmitteln. Mittlerweile sei man auch auf Investorensuche. Auch ein eigener Webshop sei aktuell im Aufbau. Und die Geschichten soll es bald nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch geben.

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