07.07.2025
CORPORATE VENTURING

27pilots: Deloitte bringt „Baukasten-System“ für Venture Clienting nach Österreich

2015 bei BMW entstanden, ab 2018 als Ausgründung groß geworden und seit 2023 Deloitte-Tochter - nun will 27pilots mit seinem Venture-Clienting-Angebot die größeren mittelständischen Unternehmen Österreichs ansprechen.
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Martin Fink, CEO 27pilots, und Albrecht Rauchensteiner, Director bei Deloitte Österreich | (c) Deloitte
Martin Fink, CEO 27pilots, und Albrecht Rauchensteiner, Director bei Deloitte Österreich | (c) Deloitte

Wenn von erfolgreichen Modellen der Zusammenarbeit von Corporates und Startups die Rede ist, wird oft die BMW Startup Garage als internationales Beispiel genannt. 2015 vom damaligen BMW-Innovationsmanager Gregor Gimmy gestartet setzte sie auf einen neuen Ansatz im Corporate Venturing: ein Venture-Client-Modell. 2018 gründete Gimmy dann auf Basis der Erfahrungen das Unternehmen 27pilots, um den Ansatz zu weiteren Unternehmen zu bringen. Als Referenzen kann man heute neben BMW Unternehmen wie Bosch oder Siemens anführen.

Erst die Lösung, dann vielleicht eine Beteiligung

„Vor 15 Jahren war es ein gängiges Modell in der Zusammenarbeit von etablierten Unternehmen mit Startups, erst einmal als Investor einzusteigen und dann diese Startups auch noch mit einer Partnerschaft in der Company unterzubringen“, erzählt Martin Fink. Er arbeitet seit knapp nach dem Start bei 27pilots und ist seit diesem Jahr CEO. „Damals bei der BMW Startup Garage war die Frage: Warum geht man zuerst dieses hohe Risiko eines Investments ein und schaut dann erst weiter? Das geht einfacher“, so Fink. Erst komme also die Lösung des Startups und damit eine Kunden(=Client)-Beziehung. Später könne noch immer ein strategisches Investment oder sogar eine Übernahme folgen.

27pilots adressiert in Österreich große Mittelständler

Übernommen wurde übrigens auch 27pilots selbst. 2023 kaufte Deloitte das Unternehmen. Und sorgt nun dafür, das Angebot auch verstärkt in Österreich zu positionieren. Bei Deloitte Österreich ist Albrecht Rauchensteiner dafür verantwortlich. Als Director beschäftigt er sich mit verschiedenen Corporate-Venturing-Themen und leitet unter anderem auch das Format „Austria’s Best Managed Companies“. Dort beschäftigt er sich mit den größeren mittelständischen Unternehmen des Landes, konkret mit jenen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Diese will 27pilots nun auch als primäre Zielgruppe in Österreich adressieren.

„Finanzielle Fehltritte kann man sich immer weniger leisten“

„Man hört dort von allen Seiten, dass es einen brutalen Innovationsdruck gibt. Und der hat sich durch die Bedingungen in den vergangenen fünf Jahren noch deutlich verstärkt“, sagt Rauchensteiner. Der relativ risikoaverse Venture-Client-Ansatz würde sich für diese Gruppe perfekt anbieten. „Viele mittelständische Untenrehmen waren schon einmal bei einem Startup beteiligt und haben dort de facto Geld versenkt. Solche finanziellen Fehltritte kann man sich aber immer weniger leisten“, sagt der Deloitte Director.

„Lösen eines strategischen Problems mithilfe einer Lösung aus dem Startup-Ökosystem“

Doch wieso brauchen diese Unternehmen 27pilots, um Venture Clienting zu betreiben? „Wir haben nicht erfunden, dass man das Produkt eines Startups kaufen kann – das tun fast alle, ob sie es wissen, oder nicht“, sagt Martin Fink. Beim Venture-Client-Modell gehe es um viel mehr, nämlich „das Lösen eines strategischen Problems mithilfe einer Lösung aus dem Startup-Ökosystem“. Und hierfür wiederum brauche es im Unternehmen Strukturen. 27pilots liefere dafür ein „Baukasten-System“ inklusive Beratung und Software-Oberfläche. Man verstehe sich als „End-to-End-Provider für Venture-Clienting“.

Was bedeutet das im Klartext? „Es beginnt bei der Struktur, mit der man sich im Unternehmen dem Thema nähert“, sagt Albrecht Rauchensteiner. „Selten nähert sich jemand über die Fragestellung an: Was habe ich überhaupt für Probleme im Unternehmen, wo ich die Innovationskraft eines Startups brauche?“ Genau das brauche es aber im Venture-Client-Modell.

Nicht nur Matchmaking

Das Finden grundsätzlich passender Startups für das jeweilige Problem sei dann „die geringste Hürde“, sagt Martin Fink. „Es gibt durch zahlreiche Datenbanken eine massive Transparenz im Startup-Ökosystem“, sagt er. „Wir machen nicht nur Matchmaking. Der Unterschied, wenn wir ins Spiel kommen, ist der gesamte Auswahlprozess.“ Im Zentrum stünden dabei die richtige Bewertung und Validierung. „Es geht nicht nur um die technische Lösung. Das Startup soll auch stabil sein. Es soll ja nicht in Konkurs gehen, sondern man will gemeinsam global skalieren. Und auch kulturell muss man zusammenkommen“, so Fink.

„Geht nicht darum Lösungen von Startups zu nehmen, weil sie hipper sind“

Man sehe sich entsprechend auch in einer Vermittlerrolle, sagt Albrecht Rauchensteiner, etwa „zwischen einer scharfen Einkaufsabteilung und einem agilen Startup“. Und man fokussiere bewusst auf Startups mit einem gewissen Reifegrad, „die Resilienz und Kraft mitbringen“. Letztlich, meint Martin Fink, gehe es jedenfalls „nicht darum Lösungen von Startups zu nehmen, weil sie hipper sind, sondern weil es für die jeweiligen Probleme die besseren Lösungen sind“.

27pilots will erste Adresse für Venture Clienting in Österreich werden

Und was sind die Ziele am österreichischen Markt? „Es geht im ersten Schritt darum, Awareness zu schaffen“, sagt Rauchensteiner. „Und ein erheblicher Anteil der Unternehmen im Mittelstand findet das spannend und spitzt die Ohren.“ Hier gelte es, 27pilots entsprechend zu positionieren. „Ziel ist, dass jeder, der Venture Clienting machen will, uns zumindest als Sparring-Partner kontaktiert“, so der Deloitte-Experte.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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