18.01.2021

2020 in Österreich 375 Mio. Euro Steuern auf Bitcoin und Co.

Das Linzer Startup Blockpit hat gemeinsam mit Forschungspartnern eine Hochrechnung zu den Steuern, die 2020 in Österreich auf Kryptowährungen anfielen, erstellt.
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(c) Stefan Mey / der brutkasten

„Die meisten unserer Kunden erzielten im Jahr 2020 fünfstellige Kryptogewinne“, erzählt Florian Wimmer, Gründer und CEO des Linzer Startups Blockpit. Wer die Software-Lösung des Unternehmens nutzt, dokumentiert seine Krypto-Finanzen und insbesondere Erträge aus dem Handel mit Bitcoin und Co. korrekt, sodass der Finanz auf Anfrage alle nötigen Informationen sofort vorgelegt werden können und immer der richtige Steuerbetrag abgeführt werden kann.

Denn letzteres versteht sich bei Kryptowährungen nicht von selbst. Im Gegensatz etwa zu klassischen Aktienportfolios werden bei Bitcoin und Co. die anfallenden Steuern nicht automatisiert an die Finanz abgeführt. Zwar muss diese bis zu einem gewissen Grad auf die Ehrlichkeit der Investoren zählen und hoffen, dass diese die Gewinne in ihren Steuererklärungen auch ausweisen. Allerdings können Nachweise der lückenlosen Dokumentation, wie sie Blockpit bietet, auch rückwirkend jederzeit vom Finanzamt eingefordert werden.

Hochrechnung zu Steuern auf Bitcoin und Co. in Österreich 2020

Nicht nur die Kunden des Startups haben vergangenes Jahr deftige Gewinne aus dem Krypto-Handel erzielt. Insgesamt verdreifachte sich die Marktkapitalisierung im Krypto-Markt im vergangenen Jahr – entsprechend viel Geld haben sich Trader herausholen können.

Blockpit erstellte nun dazu gemeinsam mit der Frankfurt School of Blockchain Center und der Dr. Andres Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Hochrechnung mit besonderem Augenmerk auf steuerpflichtige Gewinne. Demnach ergibt sich für Österreich 2020 ein (theoretisches) Steueraufkommen in Höhe von 375 Millionen Euro. Im Nachbarland Deutschland beträgt dieses dagegen „nur“ 1,28 Milliarden Euro, also verhältnismäßig deutlich weniger, weil es dort im Verhältnis viel weniger Krypto-Nutzer gibt. Zur Erstellung der Hochrechnung wurden anonymisierte Blockpit-Nutzerdaten sowie Schätzungen und Erhebungen (ua. der österreichischen Nationalbank) herangezogen, heißt es in einer Aussendung.

Dazu, wie viel von diesen Steuern tatsächlich abgeführt wurde, können die Studienautoren freilich keine Angebe machen. Zudem gibt man in der Aussendung zu bedenken: „Die neuen Zuwächse aus dem aktuellen Krypto-Boom sind hier noch nicht berücksichtigt. Sollte sich der Kryptomarkt also im Jahr 2021 weiterhin wie bisher entwickeln oder sogar nur halbwegs stabil bleiben, sind weitaus höhere Zahlen für die kommende Steuerschätzung zu erwarten“.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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