18.01.2021

2020 in Österreich 375 Mio. Euro Steuern auf Bitcoin und Co.

Das Linzer Startup Blockpit hat gemeinsam mit Forschungspartnern eine Hochrechnung zu den Steuern, die 2020 in Österreich auf Kryptowährungen anfielen, erstellt.
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(c) Stefan Mey / der brutkasten

“Die meisten unserer Kunden erzielten im Jahr 2020 fünfstellige Kryptogewinne”, erzählt Florian Wimmer, Gründer und CEO des Linzer Startups Blockpit. Wer die Software-Lösung des Unternehmens nutzt, dokumentiert seine Krypto-Finanzen und insbesondere Erträge aus dem Handel mit Bitcoin und Co. korrekt, sodass der Finanz auf Anfrage alle nötigen Informationen sofort vorgelegt werden können und immer der richtige Steuerbetrag abgeführt werden kann.

Denn letzteres versteht sich bei Kryptowährungen nicht von selbst. Im Gegensatz etwa zu klassischen Aktienportfolios werden bei Bitcoin und Co. die anfallenden Steuern nicht automatisiert an die Finanz abgeführt. Zwar muss diese bis zu einem gewissen Grad auf die Ehrlichkeit der Investoren zählen und hoffen, dass diese die Gewinne in ihren Steuererklärungen auch ausweisen. Allerdings können Nachweise der lückenlosen Dokumentation, wie sie Blockpit bietet, auch rückwirkend jederzeit vom Finanzamt eingefordert werden.

Hochrechnung zu Steuern auf Bitcoin und Co. in Österreich 2020

Nicht nur die Kunden des Startups haben vergangenes Jahr deftige Gewinne aus dem Krypto-Handel erzielt. Insgesamt verdreifachte sich die Marktkapitalisierung im Krypto-Markt im vergangenen Jahr – entsprechend viel Geld haben sich Trader herausholen können.

Blockpit erstellte nun dazu gemeinsam mit der Frankfurt School of Blockchain Center und der Dr. Andres Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Hochrechnung mit besonderem Augenmerk auf steuerpflichtige Gewinne. Demnach ergibt sich für Österreich 2020 ein (theoretisches) Steueraufkommen in Höhe von 375 Millionen Euro. Im Nachbarland Deutschland beträgt dieses dagegen “nur” 1,28 Milliarden Euro, also verhältnismäßig deutlich weniger, weil es dort im Verhältnis viel weniger Krypto-Nutzer gibt. Zur Erstellung der Hochrechnung wurden anonymisierte Blockpit-Nutzerdaten sowie Schätzungen und Erhebungen (ua. der österreichischen Nationalbank) herangezogen, heißt es in einer Aussendung.

Dazu, wie viel von diesen Steuern tatsächlich abgeführt wurde, können die Studienautoren freilich keine Angebe machen. Zudem gibt man in der Aussendung zu bedenken: “Die neuen Zuwächse aus dem aktuellen Krypto-Boom sind hier noch nicht berücksichtigt. Sollte sich der Kryptomarkt also im Jahr 2021 weiterhin wie bisher entwickeln oder sogar nur halbwegs stabil bleiben, sind weitaus höhere Zahlen für die kommende Steuerschätzung zu erwarten”.

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(c) Adobe Stock

Sie züchtet “Mini-Gehirne” zur Medikamentenforschung in der Neurologie. Die Grazer Startup-Gründerin Charlotte Ohonin arbeitet mit ihrem Startup Norganoid an der “Nano-Lab-On-A-Chip”-Technologie zur Erforschung von u.a. Alzheimer und Parkinson.

Ihre Karriere lang arbeitete Ohonin in der Stammzellenforschung. 2019 startete sie ihr Startup Norganoid mit Sitz im Science Park Graz, um ihre Forschungsergebnisse wirtschaftlich umzusetzen – brutkasten berichtete.

Norganoid entwickelt Mini-Gehirne auf Chip

Konkret hat Ohonin ein Gerät entwickelt, mit dem Medikamente für neurologische Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson am Gehirn von konkreten Patient:innen getestet werden können, ohne den Körper der Person zu berühren.

Dafür werden mit Hilfe von menschlichen Stammzellen und Zellen der Patient:innen “Mini-Gehirne” auf einem Chip hergestellt – ein sogenannter Gehirn-Organoid. Damit will Ohonin die Entwicklung des menschlichen Gehirns verfolgen und schließlich die Entstehung von Krankheiten besser nachvollziehen.

Im Juli 2020 vermeldete das Startup, dass die Technologie erfolgreich patentiert wurde. Die Entwicklung von Ohonin ist nur eine der bereits damals als “Megatrend” bezeichneten “Organ-On-A-Chip”-Technologie im BioTech-Bereich. Mit ihrem Startup verfolgt Ohonin den Ansatz der individualisierten, “maßgeschneiderten” Medizin.

Zahlungsunfähig

Nun, gut vier Jahre später, vermelden AKV und KSV1870, dass Norganoid zahlungsunfähig ist. Es wurde von Gläubigerseite ein Konkursverfahren beantragt. Das Startup kann also prinzipiell das Verfahren noch abwenden, wenn es vor Gericht bescheinigen kann, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen – mehr dazu hier. Auch ist ein Sanierungsantrag im weiteren Verlauf noch möglich. Ob das Unternehmen geschlossen werden muss, ist somit noch unklar.

Eine Anfrage um Stellungnahme vonseiten des Startups blieb bislang unbeantwortet und wird hier ergänzt.

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