14.09.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Verfluchtes Plastik und schmackhafte Wiener Dirndln

In dieser Folge ging es um die Wiederverwendung von Plastik, einen Kornelkirschen-Likör und digitale Schulbücher. Zudem startete ein Startup einen Angriff auf Orthopäden.
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2 Minuten 2 Millionen, Damn Plastic, Insolaxy, Fix Bottle
(c) Puls 4/Gerry Frank - Victoria Neuhofer und Stephanie Sinko bei "2 Minuten 2 Millionen"
kooperation

Den Anfang bei „2 Minuten 2 Millionen“ machte Andreas Grinschgl von Insolaxy. Mit seinem Startup zielt der Gründer auf ein Ende von Fußfehlstellungen ab. Dies soll mit seiner innovativen Schuheinlage gelingen.

Abdruck mittels Smartphone

Jeder Kunde und jede Kundin soll die Möglichkeit haben, diese an die persönlichen Druck- und Schmerzpunkte im Fuß anzupassen. Dafür kann direkt von Zuhause aus ein Fußabdruck mittels Smartphone gemacht werden, der danach die beanspruchte Haut analysiert. Die Daten werden in der Fertigung der Einlage berücksichtigt.

2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Bei Insolaxy von Andreas Grinschgl können User einen Fußabdruck mittels Smartphone machen.

Zusätzlich bietet Grinschgl Einlagen für jede Schuhart im Handel an, die alle orthopädischen Aspekte beinhalten sollen. Bisher stecken 150.000 Euro Privatkapital in der Firma. Seine Forderung: 100.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Visualisierung

Nach dem Pitch führte der Gründer die Analyse mittels Smartphone und Frontkamera vor. Sobald der Fuß visualisiert worden ist, hat der User die Möglichkeit noch etwaige Schmerzpunkte anzugeben. Danach noch die Schuhgröße und die passende Einlage wird vorgeschlagen.

Neo-Investor Philip Maderthaner interessierte sich mehr für die Funktionsweise der App, als für das analoge Produkt. Er fragte nach der Stimmung von Orthopäden und, ob jene eher ablehnend oder mit offenen Armen seine Erfindung sehen würden. Grinschgl gab zu, dass Orthopäden keine „große Freude“ mit ihm haben werden. Vor allem, wenn Kunden bemerken, dass sie sich viel Zeit ersparen, wenn sie auf Insolaxy zurückgreifen.

ÖNorm Z1259

Alle Fragen rund um Zahlen konnte der Gründer nach einer Art Kreuzverhör durch Maderthaner souverän beantworten. Bei dem erklärten Gegner von Apps, Hans Peter Haselsteiner, half das nichts. Er ging als erster. Was allerdings Grinschgl nicht davon abhielt, sich trotzdem dem Bau Tycoon zuzuwenden. Laut ihm wäre es der „ÖNorm Z1259“ nach in der Baubranche Pflicht, dass, wenn jemand Einlagen braucht, die Firma es bezahlt. Geprüfte Einlagen seien gesetzlich verankert. Haselsteiner wollte das mit seinen Leuten besprechen und auf den Gründer zurückkommen.

Bieterschlacht bei „2 Minuten 2 Millionen“

Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla, fand die Geschichte des Gründers „toll“, das Produkt wäre allerdings weit weg von dem, was er mache. Nach dieser Absage ging auch Hotelier Bernd Hinteregger. Alexander Schütz sah eine falsche Bewertung des Startups, machte aber dennoch einen Vorschlag. Er bot 70.000 Euro für 25,1 Prozent.

Bevor der letzte TV-Investor ein Angebot abgeben konnte, rief Haselsteiner eine Bieterschlacht aus. Diesem Wunsch kam Maderthaner nach. Er wollte ebenfalls 25,1 Prozent haben, offerierte aber 100.000 Euro. Schütz rechnete zwar, besserte aber nicht nach. Grinschgl nahm Maderthaner sofort ins Boot. Deal für Insolaxy.

Verfluchtes Plastik bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Victoria Neuhofer und Stephanie Sinko aus Salzburg. Die Gründerinnen sagen gemeinsam mit ihrem Geschäftskonzept von Damn Plastic überflüssigem Plastikmüll den Kampf an. Denn auch nach dem Verbrauch von Produkten mit Plastik ist der Stoff nicht vollständig abgebaut. In ihrem Unternehmen vereinen sie eigene und Franchise-Stores (bisher zwei), in denen sich über 2.000 regionale Artikel von 250 Startups finden.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Victoria Neuhofer und Stephanie Sinko setzen gleich auf mehrere Geschäftsmodelle.

Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass diese entweder Plastikmüll reduzieren oder die Produkte aus Plastikmüll bestehen. Die Kund:innen können somit passiv aktiv werden. Die Forderung der Salzburgerinnen: 200.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

250.000 Euro Umsatz während Corona

Bisher besitzen Neuhofer und Sinko jene zwei Stores und konnten im Corona-Jahr mit einem davon eine Viertelmillion Euro Umsatz erwirtschaften. Nach einer detaillierten Erklärung der Geschäftsmodelle – neben den bisher genannten gehört eine Zertifizierung für Gastronomiebetriebe und Events dazu, sowie auch Consulting für Unternehmen, die etwas ändern wollen – meldete sich Daniel Zech von 7 Ventures.

Der Vorarlberger offerierte den Gründerinnen Verkaufsflächen in den Startup Villages in der Shopping City Süd und im Donauzentrum in Wien. Nach diesem Erfolg verabschiedete sich Haselsteiner als erster mit großem Lob. Als Schneider sich anschickte ihre Entscheidung kund zu tun, wurde sie jedoch von Neuhofer unterbrochen. Auf dem Seitentisch zwischen den Investorenstühlen lag ein Produkt für die Investorin, das ihr die Gründerinnen für Mediashop schmackhaft machen wollten. Ein Backpapier, Frischhaltefolie und Alu-Folie in einem, das einmal über einen Behälter gestülpt, abdichtet und mit dem man bei 200 Grad backen kann.

Danach meinte Schneider, dass sie sich gerne manche Produkte ansehe. Investieren würde sie aber nicht, da sie nicht helfen könne. Alexander Schütz bot nach dieser Absage ohne große Worte 60.000 Euro für zehn Prozent.

Weitere Angebote

Bernd Hinteregger überbot ihn anschließend und wollte mit 100.000 Euro für ebenfalls zehn Prozent einsteigen. Martin Rohla als letzter Juror fand das Konzept großartig. Er betonte, dass er bereits mit Swing Kitchen das Franchise-System kenne und bot 200.000 Euro für 25,1 Prozent.

Kein Mitspracherecht

Nach kurzer Beratung kehrten die Gründerinnen zurück und erklärten, dass sie nicht 25,1 Prozent abgeben würden. Neuhofer bezeichnete sich als Sturkopf, die weiß, was sie will und niemanden fragen wollen muss, um etwas durchzuziehen.

Dies sorgte bei den Investoren für Verwirrung und bei Rohla für Kopfschütteln, als Haselsteiner erklärte, dass Gründer und Gründerinnen mit einer Mehrheit operative Entscheidungen ja weiterhin treffen können. Eigentlich sollte Neuhofer das GmbH-Gesetz kennen, so der Bauherr.

Neues Angebot an Rohla

Jene bestand darauf, dass es sich bei 25,1 Prozent Anteile dennoch um ein Mitspracherecht handeln würde und sprach dann Hinteregger an, dessen Angebot sie gerne annehme. Rohla schlugen die Gründerinnen zehn Prozent Firmenanteile für 100.000 Euro vor. Der verneinte. Dennoch Deal mit Hinteregger für Damn Plastic.

Wirf die Hände in die Höh

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Bernhard Paulitsch, Erfinder der „Fix Bottle“. Dabei geht es um einen patentierten Tragegurt für Flaschen, Dosen und Becher, um die Hände freizuhaben. Es können Getränke von 0,33 bis zwei Liter befestigt werden.

Jeder Gurt ist individuell verstellbar und anpassbar. Durch einen eingebauten Klettverschluss und zusätzlichen Sicherheitsverschluss beim Tragegurt für Kinder, sei man bei einem möglichen Hängenbleiben stets geschützt. Er und CFO Markus Setschnagg, ehemaliger Business Incubation Manager im build! Gründerzentrum Kärnten, forderten unter anderem für die Expansion in die USA 150.000 Euro für 15 Prozent Beteiligung.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Philip Maderthaner beim Testen der Fix Bottle.

Bisher wurden 100.000 der Gurte verkauft. Man könne von der Produktionsseite her eine Million Stück im Monat problemlos liefern, erklärte Setschnagg neugierigen Juroren. Haselsteiner wollte dennoch nicht investieren, weil er beim Vertrieb nicht helfen könnte. Hinteregger folgte als nächster Investor ohne Angebot, so wie auch Alexander Schütz. Letzterer versprach aber ein paar Tausend Stück für seine Firma zu bestellen. Auch Rohla sah sich eher in der B2C-Welt beheimatet und nicht im B2B-Bereich, den die Gründer anstrebten. Zudem sei die Bewertung zu hoch. Maderthaner indes war zwar voll des Lobes, sah in sich aber auch nicht den richtigen Partner. Kein Deal für Fix Bottle.

SchuBu bei „2 Minuten 2 Millionen

Die vorletzten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Paul Klinkosch, Ulrich Müller-Uri und Hagen Wieshofer von SchuBu. Das EduTech hat sich zur Aufgabe gemacht Lehrplaninhalte digital aufzubereiten. Über eine Online-Plattform können Schüler und Lehrer digital auf Lehrinhalte zugreifen. Die Entwicklung des Prototyp erfolgte unter anderem mit Software-Experten und „Game Designern“. Bisher stecken rund eine Million Euro im Startup, in den nächsten Monaten sollen zwei weitere dazukommen. Klinkosch und Müller-Uri, die den Pitch hielten, machten am Ende ihrer Ausführungen kein konkretes Angebot, sondern stellten die Frage, wie viel die Investoren bereit wären zu investieren.

Dies verwirrte die Juroren kurzfristig, bis sich die Founder erklärten. SchuBu ist eine GmbH mit Sitz in Wien und verfügt über einen Investor, der bereits mit 500.000 Euro für 15 Prozent eingestiegen ist. Damals wäre man 3,3 Millionen Euro wert gewesen, einzig mit dem Prototyp. Heute betrage der Firmenwert zehn Millionen Euro.

Kein Digital-Investor

Ihr Startup benötige Kapital, um den Content weiter aufzubereiten. Nach diversen Verständnisfragen, was genau der Vorteil von SchuBu sei, ging Martin Rohla, da er aus Prinzip nicht in Digitales investiere. Da half auch das Argument nicht, dass die Handhabung von SchuBu einfacher sei, als jene der Konkurrenz, wie die Gründer erwähnten.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Das EduTech SchuBu bereitet Lerninhalte digital auf.

Hinteregger führte bei seinem Abschied die Lobeshymne fort, die sein Vorredner gestartet hatte, verabschiedete sich aber auch. Schneider hatte nicht verstanden, wie viel sie wofür investieren sollte und blieb auch ohne Deal-Vorschlag. Haselsteiner zeigte sich zwar überzeugt, dass die Idee von SchuBu die Zukunft sei, aber für ihn kein Geschäftsmodell. Er würde bei Bildung nicht verdienen wollen. Auch Schütz blieb am Ende ohne Angebot, wollte sich aber mit den Gründern zusammensetzen, um weitere Wege zu besprächen. Kein Deal für SchuBu.

Kolarik als Mentorin von Wiener Dirndl

Das Startup am Ende dieser „2 Minuten 2 Millionen“-Sendung hieß Wiener Dirndl. Raul Kalmar und Philipp Schmidt aus Wien haben einen Biofruchtlikör aus der Kornelkirsche entwickelt und wollen damit die erfolgreichste Spirituosenmarke Österreichs werden. Für dieses Vorhaben konnten sie sogar Gastronomin Elisabeth Kolarik (Luftburg) als Mentorin gewinnen. Der Likör wird in Österreich produziert und soll sowohl pur, als auch zum Mischen von Getränken passend sein. Bisher wurden vom Team rund insgesamt 120.000 Euro Umsatz erwirtschaftet. Die Forderung: 100.000 Euro für zehn Prozent.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Likör aus der Kornelkirsche von Wiener Dirndl.

Maderthaner störte sich an der Bewertung, erfuhr aber, dass Wiener Dirndl eine mündliche Zusage von einem Investor hätte. Winzer Leo Hillinger gab zu, dass ihm das Getränk schmeckte, auch dass das Design gelungen sei, aber auch ihm die Forderung nicht zusage. Bevor er noch etwas sagen konnte, schaltete sich Markus Kuntke zu. Der Trendmanager bot eine Kooperation an und wollte sich mit den Gründern treffen.

Drei Absagen und etwas Kleineres

Haselsteiner erklärte danach, dass er sich geschworen habe nie wieder in Getränke-Startups zu investieren. Schneider sah es ähnlich; während Schütz sich als Weintrinker deklarierte. Nach diesen drei Absagen kam dann erneut Hillinger zu Wort. Grundsätzlich fand der Winzer das Produkt gut, wollte aber wegen der Bewertung nicht mit dabei sein. Maderthaner hingegen schlug einen kleineren Deal vor. Er bot 50.000 Euro für fünf Prozent Anteile. Allerdings nur, wenn der erwähnte Investor auch tatsächlich bei der aufgerufenen Bewertung einsteigen würde. Deal fürs Wiener Dirndl.

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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