17.05.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Ukrainer und ein Russe pitchen gemeinsam

In dieser Folge ging es um hölzerne Werbeartikel, Gehirnpilze und financial literacy. Zudem stellte ein russisch-ukrainisches Trio seine Idee zum Wasserschadenschutz vor.
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Gidrolock
(c) Puls 4/Gerry Frank - Gidrolock vom russischen Erfinder Andrei Stolbov soll vor Wasserschäden schützen.
kooperation

Die ersten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Patrick Pranger und Josef Kirisits. Sie haben mit Coffeechecker einen kuratierten Online-Shop mit dem Versprechen gegründet, nur Kaffeespezialitäten mit vom Team geprüfter bester Qualität im Angebot zu haben.

Coffechecker bei „2 Minuten 2 Millionen“

Und um kleinen Röstereien beim Ausgleich der Umsatzeinbrüche während der Coronakrise zu helfen. Kund:innen können über die Seite nicht nur Kaffee in ganzen Bohnen, sondern auch gemahlenen und Kapsel-Kaffee sowie Trinkschokolade-Spezialitäten bestellen. All das gibt es auch im Abo-Modell. Dazu kommt eine kleine Auswahl an Zubehör und Snacks. Die Forderung: 150.000 Euro für 20 Prozent.

2 Minuten 2 Millionen, Coffeechecker
(c) Puls 4/Gerry Frank – Josef Kirisits (l.) und Patrick Pranger von Coffeechecker.

Nach dem Pitch meldete sich Daniel Zech von SevenVentures per Screen zu Wort. Er meinte, man müsse das Team erweitern und rief Felix Ohswald dazu auf, gemeinsam beim Startup einzusteigen.

Jener outete sich als exzessiver Kaffeetrinker, wollte aber zu diesem Zeitpunkt nicht investieren. Was auch zu einer Absage von Zech führte. Kein Deal für Coffeechecker.

Zirp Designe: Ein Werbeartikel in Holz gepackt

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Hans-Peter Gallenbrunner. Er hat mit Zirp Designe ein Startup erschaffen, das Würfel aus Zirbenholz sowie spezielle Clips für Autos herstellt, die mittels biologischen Aroma-Duftölen für wohlige Gerüche sorgen sollen.

Seine Zielkunden sind Firmen, die ihr Logo auf seinen Produkten sehen wollen und darin eine gute Branding-Möglichkeit erkennen. Der Zirp Lederer, konkret ein Holzwürfel mit Lederkappe, in dessen Inneren man Aroma-Duftöle platzieren und außen je nach Belieben per Laser gestalten und individuell branden kann, ist das eine Produkt des gelernten Kochkellners.

Zirp Designe, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Hans-Peter Gallenbrunner präsentierte seine Werbeträger-Idee aus Holz.

Das zweite ist ein personalisierter Holzstick, der auch (beim Startup erhältliche) Duftöle aufnehmen kann und als „Alternative“ für den Wunderbaum gedacht ist. Die Forderung: 150.000 Euro für 15 Prozent.

Für die Juroren war einerseits die Bewertung etwas zu hoch, andererseits zweifelten sie an der Skalierung. Katharina Schneider bot dafür an, dass ihr Produktmanagement bei Mediashop prüfen werde, wie man Zirp Designe weiter vertreiben könnte.

Leo Hillinger ist gemeinsam mit Hans Peter Haselsteiner in die Vorarlberger Tischlerei Die Køje investiert und bot eine Kooperation an. Der Bau-Tycoon spielte mit dem Gedanken den Holzwürfel in einen seiner Hotels aufzustellen. Aber, kein Deal für Zirp Designe.

B.Up Focus

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Michael Wagner und Michelle Rimböck. Sie haben mit B.Up Focus einen veganen Shake entwickelt, der aus Vitalpilzen (etwa dem Raupenpilz oder Affenkopfpilz), Pflanzenproteinen und Mikronährstoffen besteht, die zur Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie Erhöhung der Konzentration führen sollen.

Neben dem Shake gibt es außerdem im Set Kapseln und einen Drink. Die Forderung: 150.000 Euro für 15 Prozent Beteiligung.

 B.Up Focus
(c) Puls 4/Gerry Frank – Micheller Rimböck und Michael Wagner von B.Up Focus.

Nach dem Pitch und einem kurzen Diskurs über die Wirkung von Pilzen und allgemein Nahrungsergänzungsmitteln, stiegen die Juroren aus – manche aufgrund des umkämpften Marktes in dem Segment, andere, weil das Startup early stage war. Schneider indes erkannte das Gesprächstalent von Wagner, malte die Kraft medialer Werbung in die Köpfe der Founder:innen und bot 150.000 Euro für 20 Prozent. Deal für B.Up Focus.

Gidrolock: Zwei Ukrainer und ein Russe gegen Wasserschäden

Vitaliy Kryvoruchko war der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“. Der aus der Ukraine stammende Wahlwiener hat mit Gidrolock ein Anti-Wasserschaden-Sensor nach Österreich gebracht. Er kam 2000 aus Poltava nach Österreich und hat sich die Vertriebsrechte für ganz Europa gesichert. Erfinder der Technologie ist der gebürtige Russe Andrei Stolbov; der auch im Studio mit dabei war. Begleitet wurden beide von einem weiteren Vertriebspartner: Dimitri Petkin stammt ebenfalls aus der Ukraine.

Konkret handelt es sich bei der Erfindung des (für aktuelle Zeiten ungewöhnlichen) Trios um ein patentiertes Ventil, das automatisch die Wasserzufuhr abdreht und Wasserschäden verhindert. So geht’s: In der Wohnung oder im Haus verteilt man an kritischen Plätzen Sensoren. Kommt einer davon mit Wasser in Berührung, wird ein Signal versendet und das Wasser abgedreht.

Gidrolock, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Vitaliy Kryvoruchko, Andrei Stolbov und Dimitri Petkin von Gidrolock.

Der Kunde wird im Fall der nassen Fälle auch per App benachrichtigt. Das Produkt wird mittlerweile in 30 Ländern verkauft. Die Forderung: 500.000 Euro für 25 Prozent. Allerdings handelte es sich dabei um eine Einladung zu den Vertriebsrechten; die Produktrechte allerdings liegen weiterhin in Russland.

Schneider bot eine Vertriebskooperation an. Sie stellte in einem zweiten Schritt ein Investment in Aussicht. Ebenso sah es Hans Peter Haselsteiner. Stefan Piëch indes offerierte 200.000 Euro Werbewert für fünf Prozent. Die Gründer stimmten allen Vorschlägen zu.

Froots für financial literacy

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildeten David Mayer-Heinisch und Johanna Ronay. Sie haben mit Froots ein Startup gegründet, das die Themen finanzielle Unabhängigkeit und allgemeine Finanzkompetenz (financial literacy) im Fokus hat.

Altersvorsorge und Co. soll damit für alle Menschen zugänglich gemacht werden und nicht nur privilegierten Gruppen vorbehalten bleiben. Das Startup konzentriert sich in erster Linie darauf, als Vermögensaufbauer seinen Kund:innen erfolgreiches, langfristiges Investieren in den Kapitalmarkt zu ermöglichen.

Froots
(c) Puls 4/Gerry Frank – Johanna Ronay und David Mayer-Heinisch kümmern sich um financial lietracy.

Kunden können mit monatlich 150 EUR beim Startup, in dem der Präsident des Europäischen Forums Alpbach Andreas Treichl involviert ist, einsteigen. Je nach individuellem Ziel des bzw. der Kund:in, werde von Froots das jeweilige Portfolio für ein langfristiges Investment aufgesetzt. Der eigene Algorithmus errechnet dabei die notwendigen Schritte. Die Forderung: 300.000 Euro für rund drei Prozent.

Mayer-Heinisch argumentierte die hohe Bewertung mit einer früheren Kapitalrunde zu einer Bewertung von zehn Millionen Euro. Danach ging es um die Idee des Startups und die Vision, Menschen in die Anlage zu bringen. Den TV-Investoren war schlussendlich das Risiko bei dieser Bewertung zu hoch. Kein Deal für Froots.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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